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Thema: Gewerbe gründen, sinnvoll?

  1. #1
    TP-Junior telkie macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe gründen, sinnvoll?

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage an die erfahrenen Leute da draußen ;-)

    Man nehme an Person X will ein Gewerbe gründen. Nun darf Person X nicht mehr als 17xxx Euro im Jahr verdienen, sonst muss er Steuern bezahlen.

    Man nehme an, Person X verdient durch seine Ausbidung ~7000 Euro im Jahr, und verdient mit seinem Gewerbe ~800 Euro im Jahr dazu.
    Würde Person X nicht dann einen Nachteil durch sein Gewerbe erhalten?
    Soweit ich das richtig verstanden habe, muss man Einkommenssteuer auf ALLE seine Einnahmen bezahlen (dazu genügt eine Einnahmen/Ausgabenrechnung), doch wenn z.B. Person X weniger verdient, als die Steuern ihn kosten, dann hat doch Person X mit der Gründung eines Gewerbes einen Nachteil, da er ohne Gewerbe weniger Steuern zahlen müsste, und somit mehr von seinem Verdienst ohne Gewerbeverdienst im Jahr hat?!

    Also zum Beispiel:
    Mit Gewerbe:
    Gehalt/Jahr: 7000 EURO
    Gewerbe/Jahr: 800 EURO
    Steuern: 1500 EURO (Beispiel)
    Einnahmen im Jahr: 6300 EURO

    ohne Gewerbe:
    Gehalt/Jahr: 7000 EURO
    Steuern: 0 EURO (Beispiel)
    Einnahmen im Jahr: 7000 EURO

    Da wäre doch ein Gewerbe von Nachteil, wenn man weniger verdient, als einen die Steuern kosten würden?!

    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    Gruß, Telkie

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Ja, du hast einen Denkfehler.

    Der Grundfreibetrag von € i.H.v. 7.644,- steht jedem Steuerpflichtigen zu.

    Man verdient niemals weniger als man Steuern zahlt, da die Steuern von dem Einkommen berechnet werden. Es gilt der Grundsatz "Wer viel verdient, zahlt viele Steuern"

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo Telkie,

    alle Einnahmen werden am Jahresende zusammengerechnet und die Einkommensteuer daraus berechnet.

    Aus der Arbeitnehmertätigkeit liegst du mit deinem Einkommen unter der Grenze ab der Lohnsteuer abgezogen wird. Dein zu versteuerndes Einkommen ist geringer als 7000 €, da noch der Arbeitnehmerpauschbetrag VON 920 € und Beiträge für die Sozialversicherung als Sonderausgaben abgerechnet werden.

    Erst wenn du mit diesem so verringerten Einkommen und der Nebentätigkeit im Jahr mehr als 7664 € verdienst, fällt überhaupt Einkommensteuer an.

    Ein Beispiel aus der Steuertabelle:
    zu versteuerndes Jahreseinkommen von 8.024 € = 55 € Einkommensteuer

    Gruß Woko

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von telkie Beitrag anzeigen
    Guten Abend,

    ich habe eine Frage an die erfahrenen Leute da draußen ;-)

    Man nehme an Person X will ein Gewerbe gründen. Nun darf Person X nicht mehr als 17xxx Euro im Jahr verdienen, sonst muss er Steuern bezahlen.
    Nein. Person X versteht da etwas gründlich falsch.

    Steuern, Einkommensteuern nämlich, werden fällig ab 8004 Euro Einkommen (ab 1.Juli 2009).

    Die 17.500 Euro sind die Einkommensgrenze bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

    Man nehme an, Person X verdient durch seine Ausbidung ~7000 Euro im Jahr, und verdient mit seinem Gewerbe ~800 Euro im Jahr dazu.
    Würde Person X nicht dann einen Nachteil durch sein Gewerbe erhalten?
    Nein, welchen?

    Soweit ich das richtig verstanden habe, muss man Einkommenssteuer auf ALLE seine Einnahmen bezahlen (dazu genügt eine Einnahmen/Ausgabenrechnung),
    Nein, nicht auf alle Einnahmen, sondern auf das gesamte Einkommen.

    doch wenn z.B. Person X weniger verdient, als die Steuern ihn kosten, dann hat doch Person X mit der Gründung eines Gewerbes einen Nachteil, da er ohne Gewerbe weniger Steuern zahlen müsste, und somit mehr von seinem Verdienst ohne Gewerbeverdienst im Jahr hat?!
    Häh?

    Also zum Beispiel:
    Mit Gewerbe:
    Gehalt/Jahr: 7000 EURO
    Gewerbe/Jahr: 800 EURO
    Steuern: 1500 EURO (Beispiel)
    Du bringst wirklich alles durcheinander. Bei einem Einkommen von 7800 Euro im Jahr 2009 wäre überhaupt keine Einkommensteuer fällig.

    Und:

    Einnahmen im Jahr: 6300 EURO
    "Einnahmen" sind das, was du einnimmst, nicht das, was nach Steuern übrig bleibt.

    Da wäre doch ein Gewerbe von Nachteil, wenn man weniger verdient, als einen die Steuern kosten würden?!
    Häh?

    Oder habe ich da einen Denkfehler?
    Mehrere. Du musst dich ganzganzganz dringend mal mit der Materie befassen und mit den Begrifflichkeiten vertraut machen.

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  5. #5
    TP-Junior telkie macht alles soweit korrekt
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    Scheine da einen wirklich großen Denkfehler zu haben.
    Ich bin bisher eh immer davon ausgegangen das die Steuern wirklich viel sind, z.B. 20% des gesamten Einkommens. Wäre ja ein wenig viel ;-)

    Da hätte ich noch eine kleine Frage bezüglich dem Kindergeld. Auf was beziehen sich denn die "Rückzahlungen" des Kindergeldes? Wenn man in einem Jahr mehr als der Freibetrag (7xxx Euro) einnimmt, entfällt ja das Kindergeld, wird das dann Rückwirkend nur auf das Jahr wo der Betrag drübergeht gerechnet? Oder muss man das Geld seit der Gewerbeanmeldung (wenn man z.B. im Vorjahr noch unter dem Betrag lag, und Kindergeld bekommen hat) zurückbezahlen?

    Zudem würde mich interessieren ob ich das richtig verstanden habe, dass ich überhaupt keine Steuern zahlen muss, solange ich nicht mehr als "7664 €" einnehme?

    Gruß, und sorry für meine verwirrten Fragen, bin dabei mich damit zu befassen ;-)

  6. #6
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    Zitat Zitat von telkie Beitrag anzeigen
    Scheine da einen wirklich großen Denkfehler zu haben.
    Ich bin bisher eh immer davon ausgegangen das die Steuern wirklich viel sind, z.B. 20% des gesamten Einkommens. Wäre ja ein wenig viel ;-)
    Die Höhe der Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens ab - der Steuersatz beginnt bei 15% und endet bei 42 bzw. 45%.

    Da hätte ich noch eine kleine Frage bezüglich dem Kindergeld. Auf was beziehen sich denn die "Rückzahlungen" des Kindergeldes?
    Auf welche Rückzahlungen beziehst du dich?

    Wenn man in einem Jahr mehr als der Freibetrag (7xxx Euro)

    7680,- Euro

    einnimmt,
    Nein, Einkommen hat. Das ist etwas anderes.

    entfällt ja das Kindergeld, wird das dann Rückwirkend nur auf das Jahr wo der Betrag drübergeht gerechnet? Oder muss man das Geld seit der Gewerbeanmeldung (wenn man z.B. im Vorjahr noch unter dem Betrag lag, und Kindergeld bekommen hat) zurückbezahlen?
    Nein, zurückgezahlt werden muss nur Kindergeld, das zu Unrecht bezogen wurde. Also das, was bezogen wurde, obwohl die Einkommensgrenze bereits überschritten war.

    Zudem würde mich interessieren ob ich das richtig verstanden habe, dass ich überhaupt keine Steuern zahlen muss, solange ich nicht mehr als "7664 €" einnehme?
    7834,- Euro, ab 1.Juli 2010 8004,- Euro. Das ist der Grundfreibetrag, erst ab 7835,- Euro (bzw. ab 8005 Euro ab 2010) werden Einkommensteuern fällig.

    Es geht dabei aber nicht um die 'Einnahmen', sondern das Ein_kommen_.

    Deine Einnahmen, bspw. durch gewerbliche Tätigkeit, können viel höher sein. Wenn du entsprechend hohe Ausgaben hast, kannst du mit dem Gewinn - und der zählt als Einkommen - ja trotzdem viel niedriger liegen.

    Zu versteuern ist aber immer das Gesamteinkommen, egal aus welchen Einkommensarten sich das zusammensetzt.

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  7. #7
    TP-Junior Algarve macht alles soweit korrekt
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    hallo ich bin neu hier und auch seit kurzen selbständig als kleinunternehmer. aber in den fall von Telkie würde doch ein nebengewerbe reichen. weil durch die ausbildung zahlt person doch schon steuern, die werden doch durch den ausbildungsbetrieb abgezogen. und die gewerbeeinnahmen werden dann extra versteuert oder sehe ich das falsch?

  8. #8
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    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun... ihr müsst lernen "Steuern zahlen" genauer zu definieren bzw. nicht so sorglos und für alles und jeden zu verwenden.

    Egal ob "Nebengewerbe" oder nicht, ab o.g. Höhe an Einkünften sind Einkommensteuern zu zahlen, für das gesamte Einkommen. Ggf. schon gezahlte Lohnsteuer wird dann über die Steuererklärung verrechnet.

    Was hier immer so als "Nebengewerbe" oder "Kleingewerbe" betitelt wird, bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Unter gewerblichen Einnahmen in Höhe von 17500 Euro jährlich kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior Algarve macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun... ihr müsst lernen "Steuern zahlen" genauer zu definieren bzw. nicht so sorglos und für alles und jeden zu verwenden.

    Egal ob "Nebengewerbe" oder nicht, ab o.g. Höhe an Einkünften sind Einkommensteuern zu zahlen, für das gesamte Einkommen. Ggf. schon gezahlte Lohnsteuer wird dann über die Steuererklärung verrechnet.

    Was hier immer so als "Nebengewerbe" oder "Kleingewerbe" betitelt wird, bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Unter gewerblichen Einnahmen in Höhe von 17500 Euro jährlich kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
    genau und diese kleinunternehmerregelung nehmen sicher viele am anfang in anspruch. man weiss ja nicht wie sich die eigene firma entwickelt und da ist es richtig das man dabei keine umsatzsteuer zahlt. nur gut das ich ein steuerberater habe , der mir in solchen dingen hilft.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Algarve Beitrag anzeigen
    genau und diese kleinunternehmerregelung nehmen sicher viele am anfang in anspruch. man weiss ja nicht wie sich die eigene firma entwickelt und da ist es richtig das man dabei keine umsatzsteuer zahlt.
    Man zahlt aber Umsatzsteuer. Bei jedem Einkauf. Der Irrglaube, 'Kleinunternehmer' würden keine USt bezahlen, ist weit verbreitet, aber falsch.

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Algarve Beitrag anzeigen
    man weiss ja nicht wie sich die eigene firma entwickelt und da ist es richtig das man dabei keine umsatzsteuer zahlt. nur gut das ich ein steuerberater habe , der mir in solchen dingen hilft.
    Den würde ich mal schleunigst in den Wind pfeifen, denn wer die KUR in Anspruch nimmt, der ist in meinen Augen - gelinde gesagt - eigentlich ganz schön dämlich. Denn wenn man sich das durchrechnet, lohnt sich der Aufwand zur UmsSt. recht schnell, auch wenn sie als Liquiditätskiller gilt. Ich hab damals sogar drei mal hintereinander was zurück bekommen.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  12. #12
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    Kann Sinn machen: wenig Wareneinsatz, keine b2b Geschäfte, z.B. eine Tagesmutter / Hundesitter. UsSt. Voranmeldungen kosten Zeit und oder Geld.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Settler Beitrag anzeigen
    Kann Sinn machen: wenig Wareneinsatz, keine b2b Geschäfte, z.B. eine Tagesmutter / Hundesitter. UsSt. Voranmeldungen kosten Zeit und oder Geld.
    Das sind aber meistens absolute Ausnahmen. Für Tante Emma mit ihrem 12 m² Laden macht die KUR schon keinen Sinn mehr, auch wenn Sie die Umsatzgrenzen in den nächsten 20 Jahren wahrscheinlich nicht erreicht.

    EDIT: Ich glaube bei der Tagesmutter sind die Umsätze sowieso komplett Umsatzsteuerfrei, gerade dann würde es ja Sinn machen auf die KUR zu verzichten.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  14. #14
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    idR rechnet sich die KUR!

    Im Grunde verkauft man alles zu einem höheren Preis, als wie es eingekauft wurde. Bei der KUR ist die Differenz zwischen (fiktiver) Umsatzsteuer der Ausgangsleistung und Vorsteuer der Eingangsleistung Gewinn des Unternehmers.

    Anders sieht es bei großen Investitionen (z.B. Anlagevermögen) aus
    oder bei Liquiditätsengpässen
    und es wird nicht gerne bei b2b-geschäften gesehen.

    Aber gerechnet hat es sich bei mir jetzt "leider" nicht mehr...

  15. #15
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    idR rechnet sich die KUR!

    Im Grunde verkauft man alles zu einem höheren Preis, als wie es eingekauft wurde. Bei der KUR ist die Differenz zwischen (fiktiver) Umsatzsteuer der Ausgangsleistung und Vorsteuer der Eingangsleistung Gewinn des Unternehmers.
    Nein rechnet sich nicht. Wenn Unternehmer und Kleinunternehmer zum selben Preis einkaufen und verkaufen und beide 20 € Umsatzerlöse verzeichnen, dann hat der Unternehmer auch wirklich die 20 € - Der KU hat sie nicht, denn er zahlt ja die ENDVERBRAUCHERsteuer mit seinem Erlös für den Endverbraucher ohne dass er sie wieder bekommt.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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