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Thema: Nebenberufliches Gewerbe Mediendesign - Internethandel - Fragen

  1. #1
    TP-Junior Rien86 macht alles soweit korrekt
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    Question Nebenberufliches Gewerbe Mediendesign - Internethandel - Fragen

    Hallo an alle,

    möchte mich erst mal hier vorstellen,
    bin der Rien und komme aus NRW.

    Hoffe hier ein gutes Forum gefunden zu haben und Ihr mir vllt weiterhelfen könnt

    Also ich habe mir heute ein Gewerbe angemeldet mit den Tätigkeiten : Mediendesign und Internethandel (Video, Web, Print, Merchandising, Textilien) <-- So steht es nun auch auf den Schein.

    Meine 3 Fragen sind folgende:

    Frage Nr 1:

    Der Oberbegriff Internethandel umfasst ja eigentlich Themen und Schwerpunkte aus allen Bereichen.

    Also es ist ja jetzt ein Oberbegriff der auf meinen Schein steht, darf ich nun auch dann beim Großhändler Ware einkaufen wie z.B Artikel aus Trends, Elektronik, Palletten, Restposten etc. um sie Gewinnerbringend wieder zu verkaufen ?

    Oder hätte das dann noch gesondert drauf stehen müssen die einzelnen Themen ? Ich denke da es ja jetzt der überbegriff schon erklärt, Handel im Internet müsste das alles ok sein oder ?

    Schließlich benötige ich ja auch einige Sachen aus diesen Bereichen um meine Arbeit als Gestalter gerecht zu werden und ggf gestaltet etc., weiter zu verkaufen.

    Frage Nr 2:

    Ich verzweifel an den Finanzamt Fragebogen:

    Ich möchte das gerne so machen, ich kaufe Ware ein z.B 100€Netto und bezahle dem Großhändler die 19% Mwst mit drauf, also kostet sie mich 119€ die Ware im Einkauf. Nun sagen wir ich möchte sie für 219€ verkaufen, mache 100€ Gewinn. Also was muss ich im Zettel schreiben damit ich die Steuern sofort beim Einkauf schon bezahlen kann, ich möchte die Steuern wenn immer sofort bezahlen und nicht am Jahresende auf einmal eine dicke Rechnung zu bekommen.

    Frage Nr 3:

    Ich kaufe nun die Ware ein mit Mwst. erhalte wohlmöglich ja dann die Rechnung vom Großhändler, wie schreibe ich es dann nieder für das Finanzamt ? Muss ich dann definieren was genau ich eingekauft habe ?
    Oder kann ich schreiben, Ware eingekauft am 08-04-09: Menge 100: Preis 119euro inklusive mwst, und dann überweis ich dem Finanzamt die 19euro und die sache ist gegessen mit den steuern ?

    Also Ware auflisten, Preis + mwst, mwst aus der Liste zusammenrechnen und monatlich überweisen, geht das so ?

    Seit mir bitte nicht böse, absulutes Neuland für mich, auch in der Suche hier bin ich teilweise überfordert mit den Antworten deswegen frage ich seperat.

    Ich wäre euch echt für jeden Tipp äusserst Dankbar

    Viele Grüße, Rien.

  2. #2
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Also das mit Nr.2 und 3.... Chaos.... lies erstmal hier.

    Und ansonsten solltest du mal ein Gründerseminar besuchen. Dringend.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
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  3. #3
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Frage Nr 1:

    Der Oberbegriff Internethandel umfasst ja eigentlich Themen und Schwerpunkte aus allen Bereichen.

    Also es ist ja jetzt ein Oberbegriff der auf meinen Schein steht, darf ich nun auch dann beim Großhändler Ware einkaufen wie z.B Artikel aus Trends, Elektronik, Palletten, Restposten etc. um sie Gewinnerbringend wieder zu verkaufen ?

    Oder hätte das dann noch gesondert drauf stehen müssen die einzelnen Themen ? Ich denke da es ja jetzt der überbegriff schon erklärt, Handel im Internet müsste das alles ok sein oder ?

    Schließlich benötige ich ja auch einige Sachen aus diesen Bereichen um meine Arbeit als Gestalter gerecht zu werden und ggf gestaltet etc., weiter zu verkaufen.
    Ja, sollte kein Problem sein.

    Frage Nr 2:

    Ich verzweifel an den Finanzamt Fragebogen:

    Ich möchte das gerne so machen, ich kaufe Ware ein z.B 100€Netto und bezahle dem Großhändler die 19% Mwst mit drauf, also kostet sie mich 119€ die Ware im Einkauf. Nun sagen wir ich möchte sie für 219€ verkaufen, mache 100€ Gewinn. Also was muss ich im Zettel schreiben damit ich die Steuern sofort beim Einkauf schon bezahlen kann, ich möchte die Steuern wenn immer sofort bezahlen und nicht am Jahresende auf einmal eine dicke Rechnung zu bekommen.
    §19 UstG in Anspruch nehmen.

    Frage Nr 3:

    Ich kaufe nun die Ware ein mit Mwst. erhalte wohlmöglich ja dann die Rechnung vom Großhändler, wie schreibe ich es dann nieder für das Finanzamt ? Muss ich dann definieren was genau ich eingekauft habe ?
    Oder kann ich schreiben, Ware eingekauft am 08-04-09: Menge 100: Preis 119euro inklusive mwst, und dann überweis ich dem Finanzamt die 19euro und die sache ist gegessen mit den steuern ?

    Also Ware auflisten, Preis + mwst, mwst aus der Liste zusammenrechnen und monatlich überweisen, geht das so ?
    Wenn Punkt 2. zutrifft, dann musst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben. -> Such mal hier im Forum danach.
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  4. #4
    TP-Junior Rien86 macht alles soweit korrekt
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    Super ! Ich danke dir schonmal ganz herzlich für den Link, les mich mal da durch.
    Gründungsseminar, ich glaube das wäre in der Tat eine gute Idee.

    Hab ich auch gerade gelesen, ist 1 mal im Monat hier in der Umgebung,das wird vom Finanzamt organisiert, sogar kostenlos.

    Danke dir

    Edit: Hey Master, auch dir danke !, EÜR, ja das hört sich schonmal gut an !
    Ich schau mal, danke das ihr so fix antwortet

  5. #5
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Hab ich auch gerade gelesen, ist 1 mal im Monat hier in der Umgebung,das wird vom Finanzamt organisiert, sogar kostenlos.
    Bietet mit großer Sicherheit deine zuständige IHK auch an...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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