ja, entscheidend ist der weite umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff und nicht die Einkünfte... § 2 I S. 2 UStG
Das Jahr, du warst das ganze Jahr unternehmerisch tätig, sonst quoteln. Gegenfrage: was hast du bisher gemacht? UST-freie Umsätze (Arzt?)?Falls ja, ist hier die Grenze von 17500 Euro maßgeblich, oder nur 7/12 davon, da das Gewerbe im Juni 08 angemeldet wurde (die freiberufliche Tätigkeit aber das ganze Jahr bestand)?
nein, unselbständige Tätigkeiten sind seine Leistungen eines UnternehmersEs besteht weiterhin noch ein 400 Euro Minijob. Ist dieser hinsichtlich der oben genannten Thematik relevant?


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