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Thema: Erfahrung Gewerbeanmeldung unter 18 + Frage

  1. #1
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Erfahrung Gewerbeanmeldung unter 18 in DE + Frage

    Hallo,
    ich habe mich bei Euch angemeldet, um meine Erfahrungen bei der Gewerbeanmeldung unter 18 in Deutschland zu schildern und um eine Frage an Euch zu stellen.

    Heute war ich mit meiner Mutter beim Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten, um mich zu informieren, wie das mit einer Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen funktioniert. Der nette Herr meinte, dass es generell möglich sei, es aber zwei verschiedene Möglichkeiten gäbe. Bei der ersten Möglichkeit könnte ich das Gewerbe nur mit Einverständnis der Eltern anmelden, die allerdings bei jeder Angelegenheit, die das Gewerbe betrifft, mit unterschreiben müssten. Die zweite Möglichkeit wäre, dass ich die Einverständnis meiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts habe. Dann könnte ich alles, was das Gewerbe betrifft, alleine, ohne meine Eltern, erledigen.
    Natürlich habe ich mich für die zweite Möglichkeit entschieden, denn man möchte selbständig sein - ohne Eltern. Daraufhin sind wir zum Amtsgericht gefahren. Auf dem Weg zur zuständigen Dame fragte uns jemand, was wir wollen, und sagte daraufhin, dass die zuständige Kollegin im Urlaub ist. Diese schickte uns zum Justizhauptsekretär. Nach langer langer Zeit, in der dieser mit Kollegen telefoniert hat und sich durchs BGB gelesen hat, hat er endlich den richtigen Paragraphen gefunden (Der letzte Fall wäre 10 Jahre her gewesen). Der Herr fragte mich daraufhin, was ich ausüben möchte, ob ich Erfahrung habe, ob ich schon mit anderen, die in diesem Bereich arbeiten, Kontakt hatte, woher ich wüsste, dass mein Kenntnisstand für dieses Gewerbe ausreicht, was ich für einen weitere Bildungsweg anstrebe und wie meine Eltern dazu stehen. Als ich ihm diese Fragen mit leichtigkeit beantwortet habe, hat er einen "Antrag auf Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts nach § 112 BGB" erstellt. Diesen hat er, meine Mutter und ich unterschrieben und als Kopie mitgegeben.
    Nun muss ich auf Post vom Vormundschaftsgericht warten.

    Da der Herr sagte, dass ich vielleicht zu einem Gespräch geladen werde, würde ich gerne von Euch wissen, was mich da erwarten wird? Prüfen diesen nur (wie der Herr) ob ich mich mit meinem Thema auskenne oder stellen sie wohlmöglich noch Fragen zum Gesetz u.ä.?

    Ich hoffe meiner Erfahrungen hat dem ein oder anderen geholfen
    Geändert von DerNeue (21.04.2009 um 14:56 Uhr)

  2. #2
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Jetzt hab ich echt gedacht, da ist noch eine Frage im Text versteckt.
    Aber da ist ja gar keine Frage!

    Besten Dank für deine Ausführungen. Ich bin mir sicher, das wird vielen helfen, die in einer ähnlichen Situation sind.

  3. #3
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
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    Hallo,
    vielleicht sollte man noch erwähnen, dass es um
    Gewerbeanmeldung in Deutschland geht - oder?
    Hier lesen viele aus A oder CH mit - dort kann es
    ganz anders geregelt sein.
    Die Frage steht im letzten Absatz: weiss vielleicht jemand, was
    bei einem solchen Gespräch (zu dem er/sie evtl. geladen wird)
    geprüft wird?
    Also ich jedenfalls nicht.

    Gruss
    23012

  4. #4
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
    Aber da ist ja gar keine Frage!
    Doch. Wie 23012 bereits gesagt hat, im letzten Absatz

    Zitat Zitat von fuchzga Beitrag anzeigen
    Besten Dank für deine Ausführungen. Ich bin mir sicher, das wird vielen helfen, die in einer ähnlichen Situation sind.
    Danke. Dafür hab ich es auch gemacht

    Zitat Zitat von 23012 Beitrag anzeigen
    vielleicht sollte man noch erwähnen, dass es um
    Gewerbeanmeldung in Deutschland geht
    Ich hab den Text um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

  5. #5
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Jetzt kam Post vom Amtsgericht. Es wird gebeten, den Antrag von meinem Vater unterschreiben zu lassen. Außerdem wird um eine schriftliche Stellungsnahme gebeten, ob ich die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse zur Aufnahme eines Gewerbes verfüge und ob ich hinsichtlich der mit der Erstellung von Webseiten verbundenen Haftungsproblematik bezüglich der wiedergegeben Inhalte eine eingehende Information durch geeignete Stellen stattgefunden hat.

    Mit kaufmännischen Kenntnissen meinen sie bestimmt, ob ich Ahnung hab, wie ich das mit der Buchaltung mache, oder? (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR usw.)

    Was könnten wir noch in die Stellungsnahme schreiben?

  6. #6
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (§19UstG)?
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  7. #7
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Nein, warum?
    Geändert von DerNeue (24.04.2009 um 17:08 Uhr)

  8. #8
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Die Stellungsnahme hatte ich vergangenen Donnerstag abgeschickt. Heute kam die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht per Post.

    Zum 1.7 melde ich dann mein Gewerbe an...

  9. #9
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Morgen ist es soweit. Ich gehe morgen früh hin - alleine. Meine Angst ist jetzt nur, dass das Gewerbeamt die Unterschrift meiner Eltern haben möchte und der Beschluss des Vormundschaftsgericht sowie der Antrag (mit Unterschrift meiner Eltern) nicht ausreicht. Meint ihr das reicht aus?

    Meine Angst rührt daher, dass ich momentan ein Problem mit meinem Vater habe und der dann nicht unterschreiben würde Oder Reicht auch ein Elternteil?

    Bitte um eine schnelle Antwort - es ist ja schon Morgen...

  10. #10
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von DerNeue Beitrag anzeigen
    Morgen ist es soweit. Ich gehe morgen früh hin - alleine. Meine Angst ist jetzt nur, dass das Gewerbeamt die Unterschrift meiner Eltern haben möchte und der Beschluss des Vormundschaftsgericht sowie der Antrag (mit Unterschrift meiner Eltern) nicht ausreicht. Meint ihr das reicht aus?
    Formal ist die Sache klar, das reicht nicht. Es ist beides erforderlich – die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    copy

  11. #11
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Ja, allerdings wird auch z.B. hier folgendes gesagt:

    Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: "Kind mach mal" oder ein Kopfnicken aus. Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.
    Außerdem wurde ja vom Vormundschaftsgericht überprüft, ob die Zustimmung der Eltern gegeben ist. Ich denke doch, dass es dann nicht nötig ist, die Erlaubnis direkt beim Gewerbeamt vorzulegen. Das ist doch durch den Beschluss getan!? Außerdem ist der Antrag (in dem steht das meine Eltern dem Gewerbe zustimmen) und die Stellungsnahme von meinen Eltern unterschrieben. Reicht das denn nicht?

  12. #12
    TP-Member dyaislic macht alles soweit korrekt
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    Das schreiben vom Vormundschaftgericht reicht natürlich aus.
    So war es zumindest bei mir im letzten Jahr und ich sehe auch keinen Grund, warum es anders sein sollte...

    EDIT: Das Schreiben des Vormundschaftsgerichtes beinhaltet ja auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sonst hättest du es ja nicht bekommen.

    (2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
    Hätte sonst ja auch keinen Sinn...

  13. #13
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    Okay, dann bin ich optimistisch das es Morgen früh klappt Ich kann den Typen ja auch überreden, dass es ausreicht Wer noch was dazu sagen kann, gerne.

  14. #14
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    So, ich war vor einer Stunde da. Hab dem Typen den Beschluss vom Vormundschaftsgericht und meinen Personalausweiß in die Hand gedrückt, dann wollte er noch meine Telefonnummer wissen, dann hab ich unterschrieben und tada... ich hab sie
    Geändert von DerNeue (17.07.2009 um 13:46 Uhr)

  15. #15
    TP-Senior DerNeue ist auf einem guten Weg
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    So, jetzt sind schon über zwei Wochen vergangen und es hat sich noch nicht viel getan. Keine Post vom Finanzamt und keine Post von der IHK. Wie oft gesagt ist das ganze nicht so einfach. Die Sparkasse möchte die Unterschrift meiner Eltern und verweigert aufgrund der Minderjährigkeit die Einrichtung eines Lastschriftkontingentes - ich gehe aber davon aus, dass sie es einfach nicht besser wissen und habe gestern in einer Mail auf die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit hingewiesen. Mal sehen, was der nette Herr mir antwortet.

    Ich kann ja durch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ohne Zustimmung der Eltern Verträge wirksam unterschreiben, die das Gewerbe betreffen, oder? Deswegen frag ich mich die ganze Zeit warum die Sparkasse die aber will...

    Ich werde weiter berichten, hoffe es ist für manche interessant.

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