Jetzt hab ich echt gedacht, da ist noch eine Frage im Text versteckt.
Aber da ist ja gar keine Frage!
Besten Dank für deine Ausführungen. Ich bin mir sicher, das wird vielen helfen, die in einer ähnlichen Situation sind.![]()
Hallo,
ich habe mich bei Euch angemeldet, um meine Erfahrungen bei der Gewerbeanmeldung unter 18 in Deutschland zu schildern und um eine Frage an Euch zu stellen.
Heute war ich mit meiner Mutter beim Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten, um mich zu informieren, wie das mit einer Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen funktioniert. Der nette Herr meinte, dass es generell möglich sei, es aber zwei verschiedene Möglichkeiten gäbe. Bei der ersten Möglichkeit könnte ich das Gewerbe nur mit Einverständnis der Eltern anmelden, die allerdings bei jeder Angelegenheit, die das Gewerbe betrifft, mit unterschreiben müssten. Die zweite Möglichkeit wäre, dass ich die Einverständnis meiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts habe. Dann könnte ich alles, was das Gewerbe betrifft, alleine, ohne meine Eltern, erledigen.
Natürlich habe ich mich für die zweite Möglichkeit entschieden, denn man möchte selbständig sein - ohne Eltern. Daraufhin sind wir zum Amtsgericht gefahren. Auf dem Weg zur zuständigen Dame fragte uns jemand, was wir wollen, und sagte daraufhin, dass die zuständige Kollegin im Urlaub ist. Diese schickte uns zum Justizhauptsekretär. Nach langer langer Zeit, in der dieser mit Kollegen telefoniert hat und sich durchs BGB gelesen hat, hat er endlich den richtigen Paragraphen gefunden (Der letzte Fall wäre 10 Jahre her gewesen). Der Herr fragte mich daraufhin, was ich ausüben möchte, ob ich Erfahrung habe, ob ich schon mit anderen, die in diesem Bereich arbeiten, Kontakt hatte, woher ich wüsste, dass mein Kenntnisstand für dieses Gewerbe ausreicht, was ich für einen weitere Bildungsweg anstrebe und wie meine Eltern dazu stehen. Als ich ihm diese Fragen mit leichtigkeit beantwortet habe, hat er einen "Antrag auf Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts nach § 112 BGB" erstellt. Diesen hat er, meine Mutter und ich unterschrieben und als Kopie mitgegeben.
Nun muss ich auf Post vom Vormundschaftsgericht warten.
Da der Herr sagte, dass ich vielleicht zu einem Gespräch geladen werde, würde ich gerne von Euch wissen, was mich da erwarten wird? Prüfen diesen nur (wie der Herr) ob ich mich mit meinem Thema auskenne oder stellen sie wohlmöglich noch Fragen zum Gesetz u.ä.?
Ich hoffe meiner Erfahrungen hat dem ein oder anderen geholfen![]()
Geändert von DerNeue (21.04.2009 um 15:56 Uhr)
Jetzt hab ich echt gedacht, da ist noch eine Frage im Text versteckt.
Aber da ist ja gar keine Frage!
Besten Dank für deine Ausführungen. Ich bin mir sicher, das wird vielen helfen, die in einer ähnlichen Situation sind.![]()
Hallo,
vielleicht sollte man noch erwähnen, dass es um
Gewerbeanmeldung in Deutschland geht - oder?
Hier lesen viele aus A oder CH mit - dort kann es
ganz anders geregelt sein.
Die Frage steht im letzten Absatz: weiss vielleicht jemand, was
bei einem solchen Gespräch (zu dem er/sie evtl. geladen wird)
geprüft wird?
Also ich jedenfalls nicht.
Gruss
23012
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Jetzt kam Post vom Amtsgericht. Es wird gebeten, den Antrag von meinem Vater unterschreiben zu lassen. Außerdem wird um eine schriftliche Stellungsnahme gebeten, ob ich die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse zur Aufnahme eines Gewerbes verfüge und ob ich hinsichtlich der mit der Erstellung von Webseiten verbundenen Haftungsproblematik bezüglich der wiedergegeben Inhalte eine eingehende Information durch geeignete Stellen stattgefunden hat.
Mit kaufmännischen Kenntnissen meinen sie bestimmt, ob ich Ahnung hab, wie ich das mit der Buchaltung mache, oder? (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR usw.)
Was könnten wir noch in die Stellungsnahme schreiben?
Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch (§19UstG)?
Nein, warum?
Geändert von DerNeue (24.04.2009 um 18:08 Uhr)
Die Stellungsnahme hatte ich vergangenen Donnerstag abgeschickt. Heute kam die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht per Post.
Zum 1.7 melde ich dann mein Gewerbe an...![]()
Morgen ist es soweit. Ich gehe morgen früh hin - alleine. Meine Angst ist jetzt nur, dass das Gewerbeamt die Unterschrift meiner Eltern haben möchte und der Beschluss des Vormundschaftsgericht sowie der Antrag (mit Unterschrift meiner Eltern) nicht ausreicht. Meint ihr das reicht aus?
Meine Angst rührt daher, dass ich momentan ein Problem mit meinem Vater habe und der dann nicht unterschreiben würdeOder Reicht auch ein Elternteil?
Bitte um eine schnelle Antwort - es ist ja schon Morgen...
Ja, allerdings wird auch z.B. hier folgendes gesagt:
Außerdem wurde ja vom Vormundschaftsgericht überprüft, ob die Zustimmung der Eltern gegeben ist. Ich denke doch, dass es dann nicht nötig ist, die Erlaubnis direkt beim Gewerbeamt vorzulegen. Das ist doch durch den Beschluss getan!? Außerdem ist der Antrag (in dem steht das meine Eltern dem Gewerbe zustimmen) und die Stellungsnahme von meinen Eltern unterschrieben. Reicht das denn nicht?Nach § 112 BGB braucht der betreffende Jugendliche die Ermächtigung seiner Erziehungsberechtigten, also im Regelfall die der Eltern, bzw. des Sorgerechtsinhabers. Diese Ermächtigung ist eine einseitige und formfrei an den Jugendlichen zu richtende Willenserklärung. Es reicht also der Satz der Eltern: "Kind mach mal" oder ein Kopfnicken aus. Damit wäre eine Voraussetzung erfüllt.
Das schreiben vom Vormundschaftgericht reicht natürlich aus.
So war es zumindest bei mir im letzten Jahr und ich sehe auch keinen Grund, warum es anders sein sollte...
EDIT: Das Schreiben des Vormundschaftsgerichtes beinhaltet ja auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sonst hättest du es ja nicht bekommen.
Hätte sonst ja auch keinen Sinn...(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
Okay, dann bin ich optimistisch das es Morgen früh klapptIch kann den Typen ja auch überreden, dass es ausreicht
Wer noch was dazu sagen kann, gerne.
So, ich war vor einer Stunde da. Hab dem Typen den Beschluss vom Vormundschaftsgericht und meinen Personalausweiß in die Hand gedrückt, dann wollte er noch meine Telefonnummer wissen, dann hab ich unterschrieben und tada... ich hab sie![]()
Geändert von DerNeue (17.07.2009 um 14:46 Uhr)
So, jetzt sind schon über zwei Wochen vergangen und es hat sich noch nicht viel getan. Keine Post vom Finanzamt und keine Post von der IHK. Wie oft gesagt ist das ganze nicht so einfach. Die Sparkasse möchte die Unterschrift meiner Eltern und verweigert aufgrund der Minderjährigkeit die Einrichtung eines Lastschriftkontingentes - ich gehe aber davon aus, dass sie es einfach nicht besser wissen und habe gestern in einer Mail auf die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit hingewiesen. Mal sehen, was der nette Herr mir antwortet.
Ich kann ja durch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ohne Zustimmung der Eltern Verträge wirksam unterschreiben, die das Gewerbe betreffen, oder? Deswegen frag ich mich die ganze Zeit warum die Sparkasse die aber will...
Ich werde weiter berichten, hoffe es ist für manche interessant.
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