Hallo Adriano;
dein Weg sollte der zu einem Anwalt sein!
Hallo,
ich möchte mir zum Kauf eines Fahrzeuges und einiger Maschinen
einen Kredit von einem Bekannten nehmen.
Der Kredit soll mit den gekauften Gegenständen abgesichert werden.
D.h. wenn z.b. der Kuckuckkleber kommt, soll der keine Möglichkeit haben
an diesen Teilen sein Werk zu verrichten,
solange diese noch nicht abbezahlt sind.
Gibt es da ne Möglichkeit und wie könnte so ein Vertrag formuliert sein?
Gruß Adriano
Hallo Adriano;
dein Weg sollte der zu einem Anwalt sein!
Besteht denn die Möglichkeit dass die kreditgebende Person diese Geräte "kauft" und diese dann als Privatperson an mich Gewerbetreibenden vermietet, verpachtet oder verleast?
Nicht als Privatperson...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Das hier Wichtigste hast du vergessen:
Leihe
Person B gibt Person A einen Darlehen zum Kauf von Y. Daraufhin übereignet A B zur Sicherheit bis zur endgültigen (Ab-) Zahlung Y. A und B vereinbaren ein Besitzmittlungsverhältnis und B leiht A dabei Y.
Das ist doch ganz schlank...
ABER: das verhindert nicht, dass die Sache vom Gerichtsvollzieher nicht beschlagnahmt werden kann (Pfandsiegel) nur, das die Pfändung nicht durchgreift.
Für alles andere schließe ich mich Waltraut an --> frag einen RA.
Die Variante Leasing & Co. geht auch, nur hat den Nachteil, dass der Leasinggeber durch die Leasingrate gewerbliche Einkünfte erzielt. Das ist in dieser Konstellation unnötig aufwändig.
Ich will erstmal ein Einzelunternehmen gründen,
wie verrechne ich dann die Raten, Zinsen und den Wertverlust der Gegenstände(Abschreibung)?
Ist ein solcher Kredit wie von mir eingebrachtes Kapital zu behandeln oder anders?
Ich werde das auf jeden Fall vom RA machen lassen, möchte mich jedoch erst erkundigen da jede Minute bei ihm bares Geld ist.
Geändert von Adriano (19.05.2009 um 15:21 Uhr)
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