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Thema: Kredit von Privatperson.

  1. #1
    TP-Junior Adriano macht alles soweit korrekt
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    Kredit von Privatperson.

    Hallo,
    ich möchte mir zum Kauf eines Fahrzeuges und einiger Maschinen
    einen Kredit von einem Bekannten nehmen.

    Der Kredit soll mit den gekauften Gegenständen abgesichert werden.
    D.h. wenn z.b. der Kuckuckkleber kommt, soll der keine Möglichkeit haben
    an diesen Teilen sein Werk zu verrichten,
    solange diese noch nicht abbezahlt sind.

    Gibt es da ne Möglichkeit und wie könnte so ein Vertrag formuliert sein?

    Gruß Adriano

  2. #2
    Waltraut
    Guest

    Exclamation

    Hallo Adriano;

    dein Weg sollte der zu einem Anwalt sein!


  3. #3
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    Zitat Zitat von Adriano Beitrag anzeigen
    D.h. wenn z.b. der Kuckuckkleber kommt, soll der keine Möglichkeit haben an diesen Teilen sein Werk zu verrichten, solange diese noch nicht abbezahlt sind.
    Das wird ihn nicht stören, denn du bist nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer.

    Zitat Zitat von Adriano Beitrag anzeigen
    Gibt es da ne Möglichkeit und wie könnte so ein Vertrag formuliert sein?
    Du darfst nur Besitzer sein, nicht Eigentümer. Was bleibt sind Leasing, Miete, Pacht.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  4. #4
    TP-Junior Adriano macht alles soweit korrekt
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    Besteht denn die Möglichkeit dass die kreditgebende Person diese Geräte "kauft" und diese dann als Privatperson an mich Gewerbetreibenden vermietet, verpachtet oder verleast?

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nicht als Privatperson...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Adriano Beitrag anzeigen
    Besteht denn die Möglichkeit dass die kreditgebende Person diese Geräte "kauft" und diese dann als Privatperson an mich Gewerbetreibenden vermietet, verpachtet oder verleast?
    Miete oder Pacht ist von Privatpersonen nur bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten möglich. Leasing ist, wie Factoring/Forderungsverkauf und Arbeitnehmerüberlassung, generell Erlaubnispflichtig.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  7. #7
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    Zitat Zitat von Medienmacher Beitrag anzeigen
    Was bleibt sind Leasing, Miete, Pacht.
    Das hier Wichtigste hast du vergessen:

    Leihe

    Person B gibt Person A einen Darlehen zum Kauf von Y. Daraufhin übereignet A B zur Sicherheit bis zur endgültigen (Ab-) Zahlung Y. A und B vereinbaren ein Besitzmittlungsverhältnis und B leiht A dabei Y.

    Das ist doch ganz schlank...

    ABER: das verhindert nicht, dass die Sache vom Gerichtsvollzieher nicht beschlagnahmt werden kann (Pfandsiegel) nur, das die Pfändung nicht durchgreift.

    Für alles andere schließe ich mich Waltraut an --> frag einen RA.

    Die Variante Leasing & Co. geht auch, nur hat den Nachteil, dass der Leasinggeber durch die Leasingrate gewerbliche Einkünfte erzielt. Das ist in dieser Konstellation unnötig aufwändig.

  8. #8
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Leihe
    Stimmt. ^^

    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    ABER: das verhindert nicht, dass die Sache vom Gerichtsvollzieher nicht beschlagnahmt werden kann (Pfandsiegel) nur, das die Pfändung nicht durchgreift.
    Nur muss der Verleiher die Gegenstände erst durch Nachweis wieder auslösen. Den Aufwand würde ich im Falle des Falle nicht unterschätzen.
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  9. #9
    TP-Junior Adriano macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Das hier Wichtigste hast du vergessen:

    Leihe

    Person B gibt Person A einen Darlehen zum Kauf von Y. Daraufhin übereignet A B zur Sicherheit bis zur endgültigen (Ab-) Zahlung Y. A und B vereinbaren ein Besitzmittlungsverhältnis und B leiht A dabei Y.
    Ich will erstmal ein Einzelunternehmen gründen,
    wie verrechne ich dann die Raten, Zinsen und den Wertverlust der Gegenstände(Abschreibung)?

    Ist ein solcher Kredit wie von mir eingebrachtes Kapital zu behandeln oder anders?

    Ich werde das auf jeden Fall vom RA machen lassen, möchte mich jedoch erst erkundigen da jede Minute bei ihm bares Geld ist.
    Geändert von Adriano (19.05.2009 um 15:21 Uhr)

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