Es wird immer das Gesamteinkommen versteuert, wie viel da vom 'Taschengeld' übrig bleibt, solltest du durchrechnen.
"Durchdrücken" kannst du das gar nicht. Versuchen schon. Dass du dann keinerlei gewerbliche Leistungen anbieten darfst, ist klar.Frage ist: Muss hierfür zwingend ein Gewerbe angemeldet werden oder lässt sich das auf irgendeine Art und Weise auch ohne den Schein realisieren? Evtl. reicht der Versuch, die Tätigkeit als Freiberuf beim Fiskus durchzudrücken?
Verstehe allerdings nicht, wo das Problem liegt, ein Gewerbe anzumelden. Im Wesentlichen hast du als Freiberufler die selben Pflichten, was Rechnungsstellung, Buchführung usw. angeht.
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P.S.: Noch ein Wort u deinem Titel:
"Geringer Nebenverdienst: Freiberufler oder Kleingewerbe"
Die Kleinunternehmereigenschaft ist _ausschließlich_ umsatzsteuerlich relevant, von ihr können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende Gebrauch machen. Es ist also keine "oder"-Frage.


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