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Thema: Geringer Nebenverdienst: Freiberufler oder Kleingewerbe

  1. #1
    hAk
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    Geringer Nebenverdienst: Freiberufler oder Kleingewerbe

    Servus zusammen !

    Ich habe vor in Zukunft ein kleines Taschengeld neben meinem Beruf zu verdienen. Ich rede hier von vielleicht 200 Euronen im Jahr durch Pflege von Webseiten. Plus einmalig 500 für die Erstellung der Selbigen.

    Frage ist: Muss hierfür zwingend ein Gewerbe angemeldet werden oder lässt sich das auf irgendeine Art und Weise auch ohne den Schein realisieren? Evtl. reicht der Versuch, die Tätigkeit als Freiberuf beim Fiskus durchzudrücken?

    Bin über jeden Tipp dankbar!

    LG @all

  2. #2
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    Zitat Zitat von hAk Beitrag anzeigen
    Servus zusammen !

    Ich habe vor in Zukunft ein kleines Taschengeld neben meinem Beruf zu verdienen. Ich rede hier von vielleicht 200 Euronen im Jahr durch Pflege von Webseiten. Plus einmalig 500 für die Erstellung der Selbigen.
    Es wird immer das Gesamteinkommen versteuert, wie viel da vom 'Taschengeld' übrig bleibt, solltest du durchrechnen.

    Frage ist: Muss hierfür zwingend ein Gewerbe angemeldet werden oder lässt sich das auf irgendeine Art und Weise auch ohne den Schein realisieren? Evtl. reicht der Versuch, die Tätigkeit als Freiberuf beim Fiskus durchzudrücken?
    "Durchdrücken" kannst du das gar nicht. Versuchen schon. Dass du dann keinerlei gewerbliche Leistungen anbieten darfst, ist klar.

    Verstehe allerdings nicht, wo das Problem liegt, ein Gewerbe anzumelden. Im Wesentlichen hast du als Freiberufler die selben Pflichten, was Rechnungsstellung, Buchführung usw. angeht.

    copy

    P.S.: Noch ein Wort u deinem Titel:

    "Geringer Nebenverdienst: Freiberufler oder Kleingewerbe"

    Die Kleinunternehmereigenschaft ist _ausschließlich_ umsatzsteuerlich relevant, von ihr können sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende Gebrauch machen. Es ist also keine "oder"-Frage.

  3. #3
    hAk
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    Hey copy,

    danke für Deine Antwort.

    Korrigieren wir den Thread auf "Freiberufler oder Gewerbeanmeldung" ;-)

    Bei den geringen Einnahmen dürften bei meiner aktuellen Bemessungsgrundlage immerhin noch rund 65-70% übrigbleiben.

    Führt wirklich kein _legaler_ Weg am FIskus vorbei? Mich scheut bei Gewerbe und Co eingentlich nur die Steuererklärung am Jahresende. Das ich in jedem Fall auf die Mehrwertsteuerbefreiung optieren würde, ist man klar :-)

    Dass du dann keinerlei gewerbliche Leistungen anbieten darfst, ist klar.
    Eieiei... diese tollen Steuerrechtlichen Spitzfindigkeiten. Ist nicht jede Leistung in dem genannten Sachverhalt eine gewerbliche Leistung? Wo grenzt Du da ab?

    LG

  4. #4
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    Zitat Zitat von hAk Beitrag anzeigen

    Führt wirklich kein _legaler_ Weg am FIskus vorbei? Mich scheut bei Gewerbe und Co eingentlich nur die Steuererklärung am Jahresende.
    Die machen Freiberufler genauso, was denkst du denn?

    Das ich in jedem Fall auf die Mehrwertsteuerbefreiung optieren würde, ist man klar :-)
    Weiss nicht, warum das klar ist. Für professionelle Kunden - und welcher Privatmann zahlt schon 500,- Euro für eine Website - ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und du könntest die Vorsteuer ziehen ...

    Eieiei... diese tollen Steuerrechtlichen Spitzfindigkeiten. Ist nicht jede Leistung in dem genannten Sachverhalt eine gewerbliche Leistung? Wo grenzt Du da ab?
    Ich muss da gar nicht abgrenzen, das Finanzamt tut es.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    copy

  5. #5
    hAk
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    Servus !

    Okay. Hast mich überzeugt

    Würde die Unternehmung nicht sowieso unter Liebhaberei fallen? Die einmalige Zahlung außen vor würden die monatlichen Einnahmen ja den Kosten des Webservers decken. Gewinn/Verlust +- 0 Keine weiteren unternehmerischen Tätigkeiten => Hobby, oder irre ich mich?

    Weiss nicht, warum das klar ist. Für professionelle Kunden - und welcher Privatmann zahlt schon 500,- Euro für eine Website - ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und du könntest die Vorsteuer ziehen ...
    In diesem speziellen Fall tut es der Auftraggeber (Gaststättengewerbe) ohne weiteres Murren auch ohne USt. Da ich nicht auf dauerhaften Geschäftbetrieb aus bin (s.o.) erschien es mir klar

    LG

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