Wie es im GmbHG steht.
Abmanung = Zivilrechtlicher Anspruch. Also nein.
Stichwort "Durchgriffshaftung".
Wenn ihr Schuld habt, haftet ihr. Immer.
Ansonsten solltet ihr mal dringend 300 € in die Hand nehmen und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufsuchen.


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