Da scheint es an Grundlagen zu fehlen ...
Habt Ihr durch Ankreuzen im Fragebogen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht? Dann _dürft_ Ihr Umsatzsteuer _nicht_ ausweisen, nicht einnehmen etc.
Wenn Ihr nicht im Fragebogen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht habt, _müsst_ Ihr natürlich auch die ausgewiesene und eingenommene USt anmelden und abführen.
Bitte dringend (!) in die gesetzlichen Rahmenbedingungen einarbeiten!
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