Hallo,
als Heimarbeiter bist du versicherungspflichtig in der kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Daran ändert eine selbständige Tätigkeit erst einmal nichts. Erst wenn diese Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, dann endet die Versicherungspflicht in der KV und Pflegeversicherung. Was eine solche hauptberufliche Selbständigkeit ist, kann hier nachgelesen werden:
http://www.versicherungswissen.org/M...aetigkeit.html
Gruß Woko


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