Wer sagt das das FA die Webadresse von einem Onlineshop wissen will?
Wollten Sie von mir nicht, kann auch sein das ich zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung auch noch keine Domains registriert hatte, und ich hab extra Onlinehandel angegeben.
Generell würde ich auf jeden Fall einen privaten und einen gewerblichen Account extra haben. Besonders auch wegen der "Haftung" ebi privaten Verkäufen. Gefordert ist das nicht, aber wie du selbst schreibst "dann gucken die sich u.U. alles an und du bist im Erklärungszwang".
Auch die Unternehmensbezeichnung hat mit dem FA nix zu tun. Wie kommst du auf sowas? Du kannst dich als Kleinunternehmer zusätzlich zu deinem Vor- und Zunamen nennen wie du willst, solange du nicht mit Einträgen beim Marken- und Patentamt kollidierst.
Normalerweise sollte die Geltendmachung einer gewerblichen Ausgabe anhand eines ebay-Ausdruckes, des Paypal-Kontoauszuges (gilt auch für Einnahmen) und des Bankauszuges kein Problem sein.


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). Jetzt hab ich aber doch eine speziellere Frage bevor ich diesen Bogen endlich "zu den Akten" legen kann:
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Naja, jedenfalls ist mir soeben nach Tagen schweißtreibender Recherche alles klargeworden...die Masse an Informationen die ich gar nicht benötigt hätte hat mir die Sicht auf den einfachen Sachverhalt blockiert.