+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Beim FA nach Neugründung

  1. #1
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8

    Beim FA nach Neugründung

    Hallo allerseits,
    Ich habe hier schon viele Stunden lesend in diesem Forum verbracht und dabei eine Menge gelernt. Bisher habe ich es geschafft, nervige Anfänger-Fragen bzgl. Gründung/Finanzamt mir selbst zu beantworten (Stichwort "Fragebogen zur steuerl. Erfassung" ). Jetzt hab ich aber doch eine speziellere Frage bevor ich diesen Bogen endlich "zu den Akten" legen kann:

    Meine Neugründung (als Kleinunternehmer mit EÜR) umfasst einen Online-Shop. Da die Unternehmensanschrift "zu Hause" ist - besteht das Finanzamt i.d.R. darauf, die Website vom Shop zu erfahren? (zwecks Kontrolle - z.B. der Anzahl der Bewertungen bei Ebay/Amazon bei denen sich die Verkaufsmenge abschätzen lässt)
    Ich stelle diese Frage, da ich wissen möchte ob ich künftige und (vor allem) vergangene Privatverkäufe auf dem selben Account genauso trennen muss wie in der St-Erklärung, damit das FA nicht auch die "unrelevanten" Verkäufe direkt vor dem Auge hat und ich das evtl. mühsam klarstellen muss oder ob eine strikte Account-Trennung bzw eine Neueröffnung zur Gründung unerlässlich und (als habitus) gefordert ist.

    Und: Wie handhabt das FA Unternehmensbezeichnungen?
    "Max Mustermann Internet-Shop" ist ja sicherlich kein Problem aber was ist mit:
    "MM-Sale"?
    Ist das schon zu kreativ und erfordert einen Registereintrag?
    Liegt hier i.d.R. ein Markenname oder eine Unternehmensbezeichnung vor? Bindet mich diese Bezeichnung an meinen Internetauftritt?


    Zustäzlich noch eine Frage zur "Pflicht zur Aufzeichnung des Wareneingangs (§ 143 AO)": Wie sehr müssen meine Wareneinkäufe im Detail von mir dokumentiert werden (bin Kleinunternehmer, keine Voranm., EÜR, Kleinbeträge unter 150 EUR laut § 33 UStDV)? Durch Rechnungen der Lieferanten? Wenn Ja, müssen sie nach den Kriterien der Rechnungsdokumentation bei der USt-Voranmeldung sein? Oder reichen z.B. die etwas "formlockeren" Paypal-Belege meiner Einkäufe?

    Ich danke euch vielmals für dieses tolle Forum und die viele Geduld und Hilfsbereitschaft, die Ihr hier scheinbar seit Jahren aufbringt!
    Geändert von Seraph (24.06.2009 um 13:49 Uhr)

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Wer sagt das das FA die Webadresse von einem Onlineshop wissen will?
    Wollten Sie von mir nicht, kann auch sein das ich zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung auch noch keine Domains registriert hatte, und ich hab extra Onlinehandel angegeben.

    Generell würde ich auf jeden Fall einen privaten und einen gewerblichen Account extra haben. Besonders auch wegen der "Haftung" ebi privaten Verkäufen. Gefordert ist das nicht, aber wie du selbst schreibst "dann gucken die sich u.U. alles an und du bist im Erklärungszwang".

    Auch die Unternehmensbezeichnung hat mit dem FA nix zu tun. Wie kommst du auf sowas? Du kannst dich als Kleinunternehmer zusätzlich zu deinem Vor- und Zunamen nennen wie du willst, solange du nicht mit Einträgen beim Marken- und Patentamt kollidierst.

    Normalerweise sollte die Geltendmachung einer gewerblichen Ausgabe anhand eines ebay-Ausdruckes, des Paypal-Kontoauszuges (gilt auch für Einnahmen) und des Bankauszuges kein Problem sein.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wer sagt das das FA die Webadresse von einem Onlineshop wissen will?
    Wollten Sie von mir nicht, kann auch sein das ich zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung auch noch keine Domains registriert hatte, und ich hab extra Onlinehandel angegeben.
    Vorerst niemand. Ich frage weil auf dem Erfassungsbogen bei "Kommunikationsverbindungen" eine Internetadresse angebbar ist und dort eben die Frage beim Bearbeiter aufkommen könnte "warum ist das Feld leer, wenn dieses Feld im speziellen Fall gleichzeitig 'Sitz bzw. Handelsort' des Unternehmens beschreibt".


    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Generell würde ich auf jeden Fall einen privaten und einen gewerblichen Account extra haben. Besonders auch wegen der "Haftung" ebi privaten Verkäufen. Gefordert ist das nicht, aber wie du selbst schreibst "dann gucken die sich u.U. alles an und du bist im Erklärungszwang".
    Ok, danke - ich denke so werde ich verfahren.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Auch die Unternehmensbezeichnung hat mit dem FA nix zu tun. Wie kommst du auf sowas? Du kannst dich als Kleinunternehmer zusätzlich zu deinem Vor- und Zunamen nennen wie du willst, solange du nicht mit Einträgen beim Marken- und Patentamt kollidierst.
    Das FA fragt mich auf dem Erfassungs-Bogen gesondert nach der Unt.-Bezeichnung, daher komme ich darauf. Aber ich verstehe, danke für die klare Aussage

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Normalerweise sollte die Geltendmachung einer gewerblichen Ausgabe anhand eines ebay-Ausdruckes, des Paypal-Kontoauszuges (gilt auch für Einnahmen) und des Bankauszuges kein Problem sein.
    Auch hier vielen Dank, das klärt jetzt einiges für mich.
    Dennoch kurze Nachfrage zur Sicherheit: Zur Einnahmendokumentation bin ich aber nur als Großhändler verpflichtet nach § 144 AO (Aufzeichnung des Warenausgangs), oder? Ich habe hauptsächlich Privatleute als Kunden, wodurch ich dann davon befreit wäre nach meinem Verständnis.


    Oje, ich seh schon... mein erster Geschäftsmonat wird in der 1. Steuererklärung etwas nebulös dokumentiert sein. Aber ich tippe ich bin da sicher kein Einzelfall

  4. #4
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Normalerweise sollte die Geltendmachung einer gewerblichen Ausgabe anhand eines ebay-Ausdruckes, des Paypal-Kontoauszuges (gilt auch für Einnahmen) und des Bankauszuges kein Problem sein.
    Hallo nochmal! Ich habe mich weiter durchgelesen und finde einen Widerspruch zu deiner Aussage oben. Wenn ich vorhabe, eine formlose EÜR abzugeben (wie im Ausgangspost geschrieben), dann muss ich anscheinend überhaupt keine Belege in der Erklärung mitschicken (sondern nur für evtl. Betriebsprüfungen aufbewahren)? Ich bin nämlich nicht buchführungspflichtig. Das ist ein Punkt der mich die letzten Tage massiv verwirrt hat.

    Hast du mich bei deiner Antwort im Zitat da oben als buchführend berücksichtigt oder bleibst du bei deiner Antwort aus einem anderen Grund?
    (Das ist keine rhetorische Frage, ich bin wirklich verwirrt)

  5. #5
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
    Registriert seit
    Sep 2007
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    786
    hallo,

    für die steuererklärung(en) benötigt das finanzamt keine weiteren unterlagen. die von dorintia genannten unterlagen benötigst du aber, um dem finanzamt auf nachfrage deine ausgaben belegen zu können.

    lg
    mog

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
    ------------------------------------------
    Virtuelle Babyparty
    ------------------------------------------
    ich will mehr grüne kästchen!


  6. #6
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von mogidala Beitrag anzeigen
    hallo,

    für die steuererklärung(en) benötigt das finanzamt keine weiteren unterlagen. die von dorintia genannten unterlagen benötigst du aber, um dem finanzamt auf nachfrage deine ausgaben belegen zu können.

    lg
    mog
    Vielen herzlichen Dank. Das erleichtert mich sehr...

    übrigens kann ich meine Frage von letzter Woche....
    Zitat Zitat von Seraph Beitrag anzeigen
    Und: Wie handhabt das FA Unternehmensbezeichnungen?
    "Max Mustermann Internet-Shop" ist ja sicherlich kein Problem aber was ist mit:
    "MM-Sale"?
    Ist das schon zu kreativ und erfordert einen Registereintrag?
    ...jetzt etwas konkretisieren. Was ich erfahren wollte war, ob das FA mich immernoch als Kleingewerbetreibenden (der eben nicht als Kaufmann gilt) ansieht, wenn ich meinem Namen eine Fantasie-Bezeichnung anhänge.
    Wie ich u.a. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe erfahren habe ist dem anscheinend nicht so. Ich darf mich wohl doch nicht "so nennen wie ich will", da ich sonst laut Handelsrecht nicht mehr als Kleingewerbetreibender gelte und damit laut §238 HGB automatisch als Kaufmann, der wiederum buchführungspflichtig ist. Die Antwort dorintias war hier leider falsch. Ich will nicht undankbar erscheinen, vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt Naja, jedenfalls ist mir soeben nach Tagen schweißtreibender Recherche alles klargeworden...die Masse an Informationen die ich gar nicht benötigt hätte hat mir die Sicht auf den einfachen Sachverhalt blockiert.

    lg
    Seraph
    Geändert von Seraph (02.07.2009 um 17:27 Uhr)

  7. #7
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
    Registriert seit
    Sep 2007
    Ort
    Mülheim an der Ruhr
    Beiträge
    786
    nochmal hallo
    natürlich kannst du deinen gewerbebetrieb "nennen" wie du willst, wichtig ist eben nur, dass beim kompletten geschäftsverkehr dein vor- und zuname auftaucht. genau so machen es doch tausende internetshops und einzelhandelsgeschäfte.

    stell's dir doch einfach tatsächlich mal vor wie nen kramladen in der fußgängerzone. ob da nun "shoppingparadies" oder "martin's lädchen für alles" dransteht, ist total egal - solange keine falschen tatsachen vorgegaukelt werden, falsche unternehmensform z.b.

    wichtig ist bloß, dass das inhaberschild sichtbar ist und du deine rechnungen auf den namen "(shoppingparadies) martin mustermann" erhältst und ggf. erstellst.

    //Nachtrag
    Dem Finanzamt ist es total egal, als was du in der Geschäftswelt auftrittst, solange du eben keine falsche Rechtsform angibst (z.b. GmbH) - wobei ich nicht mal sicher bin, ob das das FA tatsächlich interessiert oder ob da nicht eher Mitbewerber / Kunden was in den falschen Hals bekommen. Für den Kleinunternehmerstatus ist das jedenfalls total irrelevant.

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
    ------------------------------------------
    Virtuelle Babyparty
    ------------------------------------------
    ich will mehr grüne kästchen!


  8. #8
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von mogidala Beitrag anzeigen
    nochmal hallo
    natürlich kannst du deinen gewerbebetrieb "nennen" wie du willst, wichtig ist eben nur, dass beim kompletten geschäftsverkehr dein vor- und zuname auftaucht. genau so machen es doch tausende internetshops und einzelhandelsgeschäfte.

    stell's dir doch einfach tatsächlich mal vor wie nen kramladen in der fußgängerzone. ob da nun "shoppingparadies" oder "martin's lädchen für alles" dransteht, ist total egal - solange keine falschen tatsachen vorgegaukelt werden, falsche unternehmensform z.b.

    wichtig ist bloß, dass das inhaberschild sichtbar ist und du deine rechnungen auf den namen "(shoppingparadies) martin mustermann" erhältst und ggf. erstellst.

    //Nachtrag
    Dem Finanzamt ist es total egal, als was du in der Geschäftswelt auftrittst, solange du eben keine falsche Rechtsform angibst (z.b. GmbH) - wobei ich nicht mal sicher bin, ob das das FA tatsächlich interessiert oder ob da nicht eher Mitbewerber / Kunden was in den falschen Hals bekommen. Für den Kleinunternehmerstatus ist das jedenfalls total irrelevant.
    Achso? Ok... vielleicht hatte ich eine zu strenge Vorstellung vom Finanzamt. Ich dachte, ich muss da sehr genau aufpassen. Aber aufgrund der riesigen zu bewältigenden Datenmengen macht deine Aussage, dass Sie besseres zu tun haben als Kleinunternehmern stundenlang hinterherzuspionieren, eigentlich Sinn (zusätzlich liege ich recht eindeutig unter den §19USt-Grenzen).

    ...Genauso wie deine Aussage zur Nennung des Gewerbebetriebes. Ich sehe das ja in der Praxis genauso. Was mich nur verwirrt sind widersprüchliche (oder "zu theoretische"?) Aussagen.
    z.B. auf http://www.gewerbe-anmelden.info/kle...uendungen.html steht:

    Eine Eintragung ins Handelsregister ist für Kleingewerbebetreibende freiwillig möglich. Damit wird das Kleinunternehmen dann ein Handelsgewerbe und der Gewerbebetreibende nach §1 HGB ein „Vollkaufmann“. Die Eintragung bindet für fünf Jahre. Ein Nachteil kann die doppelte Buchführung sein. Vorteile liegen in einem seriöseren Auftreten gegenüber potentiellen Geschäftspartnern, in der Möglichkeit, einen Fantasiename als Firmenname zu wählen und den eigenen Name nicht gleich Preis geben zu müssen.
    Gekoppelt mit dem Wikipedia-Link versteh ich das eindeutig so, dass Fantasie-Namen Eingetragenen vorbehalten sind.

    Aber wie gesagt, es macht total Sinn was du sagst
    Vielen Dank!!

  9. #9
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.321
    Zitat Zitat von Seraph Beitrag anzeigen

    ...Genauso wie deine Aussage zur Nennung des Gewerbebetriebes. Ich sehe das ja in der Praxis genauso. Was mich nur verwirrt sind widersprüchliche (oder "zu theoretische"?) Aussagen.
    z.B. auf http://www.gewerbe-anmelden.info/kle...uendungen.html steht:
    (...)

    Gekoppelt mit dem Wikipedia-Link versteh ich das eindeutig so, dass Fantasie-Namen Eingetragenen vorbehalten sind.
    Das ist ja auch so, wenn _nur_ der Phantasiename auftauchen soll. Alle anderen müssen eben im Geschäftsverkehr den vollen Vor- und Zunamen zusätzlich führen.

    copy

  10. #10
    TP-Junior Seraph macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2009
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch so, wenn _nur_ der Phantasiename auftauchen soll. Alle anderen müssen eben im Geschäftsverkehr den vollen Vor- und Zunamen zusätzlich führen.

    copy
    Okay. *klick* verstanden.

    Bei "nur" liegt der Knackpunkt.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Zitat Zitat von mogidala Beitrag anzeigen
    um dem finanzamt auf nachfrage deine ausgaben belegen zu können.
    Genau. Ich hab nix davon geschrieben das du Belege bei der EÜR mit einreichen sollst. Aber logischerweise kannst du etwas wofür du keinen Beleg/Zahlungsnachweis hast auch nicht geltend machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.321
    Zitat Zitat von Seraph Beitrag anzeigen
    Okay. *klick* verstanden.

    Bei "nur" liegt der Knackpunkt.
    Rüchtüüüüch.

    copy

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. GbR Neugründung und Fragebogen
    Von gukgbr im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 27.10.2008, 09:15
  2. Neugründung Onlineshop
    Von Mich@ im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.08.2008, 19:23
  3. Gewinnzone bei Neugründung - wann?
    Von rednug im Forum Business allgemein
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.11.2005, 21:08
  4. Neugründung Gbr
    Von Taney im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 03.08.2004, 21:32
  5. Neugründung / Finanzamt-Meldung
    Von trancegfx im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 27.07.2003, 23:12

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51