Hallo,
ich habe dieses recht informative Forum neu entdeckt und hoffe, dass mir hier auch geholfen werden kann
Ich würde mich gerne selbstständig machen und zwar als Schreibhilfe zum Ausfüllen von Formularen, Anträgen, Widersprüchen für verschiedene Ämter aber auch für Privatkorrespondenzen.
Dazu würde ich die Personen auch gerne im Rahmen meines Wissens über ihre Rechte und Pflichten beraten wollen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Personen auch zu diversen Ämtern zu begleiten.
Kann ich dafür ein einfaches Gewerbe anmelden und gleich darin tätig werden oder gibt es für eine beraterische Tätigkeit irgendwelche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen?
Wie wäre die Bezeichnung für diese Art des Gewerbes?
Vielen Dank im voraus.
Wie Medienmacher schon schrieb - Rechtsberatung ist in Deutschland den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Also Anwälten, Steuerberatern, Notaren. Ausnahmen davon sind im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sehr strikt geregelt. Schlag' dir das besser aus dem Kopf.
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