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Thema: Gütertrennung bei Heirat

  1. #1
    isd
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    Gütertrennung bei Heirat

    Ich werde dieses Jahr heiraten und bin selbständig. Einzelunternehmer mit eigener Firma ohne Angestellte. Meine Zukünftige ist Angestellte.

    Eigentlich dachte ich, dass es sinnvoll sei einen Ehevertrag zu machen und Gütertrennung zu vereinbaren.

    So wie es sich nach einigem Googeln für mich aber darstellt ist das wohl aber gar nicht nötig.

    Mir geht es dabei um diese beiden Punkte:
    1.
    Können Gläubiger von mir in irgendeiner Form auf das Vermögen meiner Frau zugreifen? Kann diese für irgenwas haftbar gemacht werden, nur weil sie meine Frau ist? (Sie arbeitet werder bei mir im Berieb noch hat sie je etwas dort unterschrieben und wird das auch nicht tun).

    2. Inwieweit können Gläubiger auf unser Vermögen zugreifen. Ist Geld auf Ihrem eigenen Konto, dass auf Ihren Namen läuft von allem ausgenommen?

    So wie ich das z.B. hier verstanden habe braucht man keinen Ehevertrag und kann ganz normal mit derZugewinngemeischaft leben, ohne das die Partnerin für irgendwas haftbar wäre, bzw. deren Vermögen da mit rein speilt.

  2. #2
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    Wenn deine Frau nichts unterschreibt(z.B. als Bürgin), dann ist sie auch nicht haftbar zu machen. Ich habe einen befreundeten Anwalt gefragt, Zitat:"Nur wenn es sehr gut läuft und es kommt zu Scheidung, dann hast du Probleme." Ansonsten kann auf das Privatvermögen deiner Frau nicht von deinen Gläubigern zugegriffen werden.

    Keine Rechtsauskunft! Bei solchen Themen immer einen Anwalt fragen, da sich Gestze auch ändern können. Sich vorher darüber zu informieren ist gut, dann kann man schneller auf die persönliche Situation beim Anwalt eingehen.

  3. #3
    isd
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    Danke für die Antwort.
    Was meinst du mit "Nur wenn es sehr gut läuft und es kommt zu Scheidung, dann hast du Probleme."?

    Das ich dann ein finanzielles Problem habe, weil ich an meine Ex-Frau dann zahlen muss? Oder was meinst du damit?
    Die Glaübigern und Ihr Privatvermögen sind da ja immer noch aussen vor...

  4. #4
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    Zitat Zitat von isd Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort.
    Was meinst du mit "Nur wenn es sehr gut läuft und es kommt zu Scheidung, dann hast du Probleme."?

    Das ich dann ein finanzielles Problem habe, weil ich an meine Ex-Frau dann zahlen muss? Oder was meinst du damit?
    Ist ja eine Zugewinngemeinschaft. Also wird der Zugewinn auch schön geteilt.

    GANZ simpel ausgedrückt:
    Vermögen aktuell minus Vermögen vor der Hochzeit = Zugewinn
    Das wird bei beiden gemacht und geschaut, wer wie viel Zugewinn hat. Wer mehr hat, zahlt seinem Lebenspartner die Hälte der Differnz aus.

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