Wenn deine Frau nichts unterschreibt(z.B. als Bürgin), dann ist sie auch nicht haftbar zu machen. Ich habe einen befreundeten Anwalt gefragt, Zitat:"Nur wenn es sehr gut läuft und es kommt zu Scheidung, dann hast du Probleme." Ansonsten kann auf das Privatvermögen deiner Frau nicht von deinen Gläubigern zugegriffen werden.
Keine Rechtsauskunft! Bei solchen Themen immer einen Anwalt fragen, da sich Gestze auch ändern können. Sich vorher darüber zu informieren ist gut, dann kann man schneller auf die persönliche Situation beim Anwalt eingehen.

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