Guten Morgen,
ich bin Student und arbeite neben des Studiums bei einer gemeinnützigen Organisation und mache dort EDV-Support und Mitarbeiterschulungen.
Auf meinen Rechnungen soll ich vermerken, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Was heißt das für mich? Ich habe herausgefunden, dass zB nach § 19 USTG oder nach § 4 USTG keine UST-Pflicht bestehen kann. § 4 Nr. 21b fällt für mich wohl raus, da ich dort keine Schüler unterrichte, sondern Mitarbeiter, oder?
Und was ist mit der Kleinunternehmerregel? Über die 17.500€ Grenze komme ich wohl nicht, kann ich dann einfach auf die Rechnung schreiben, "keine UST", da Kleinunternehmer nach § 19 USTG? Oder muss ich für diese Regel ein Gewerbe o.ä. anmelden?
Vielen Dank
Jan
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