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Thema: Webshop als Hobby betreiben

  1. #1
    TP-Junior Spoex2k macht alles soweit korrekt
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    Webshop als Hobby betreiben

    Hi ich habe ein paar fragen bzg, eines webshops.

    Ist es möglich einen Webshop aufzubauen, dort artikel zuverkaufen ?
    ohne ein gewerbe anzumelden ?
    darf ich dann überhaupt rechnungen schreiben ?

    Ich will kommendes Jahr einen webshop gründen doch der umsatz wird unter 100 Euro im Monat liegen, die Umsatzsteuer würde ich dann an das Finanzamt abführen ohne Steuerliche vorteile zu haben.

    Ist dies so möglich ?

    wenn jetzt aber der Umsatz wieder willens 1000 oder 2000 Euro im Monat übersteigt, würde der Fiskus dann auf mich zukommen und mir ein gewerbeschein andrehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Spoex

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Der Fiskus dreht dir keinen Gewerbeschein an, den musst du dir selbst beim Gewerbeamt besorgen.

    Du schreibst von Umsatzsteuer abführen, keine steuerlichen Vorteile etc.... anscheinend fehlt dir jegliches Grundwissen. Hier gibt es etliche FAQ zu dem Thema...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Spoex2k macht alles soweit korrekt
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    also so einiges habe ich schon verstanden,

    mit steuerlichen Vorteilen meinte ich die Abschreibungen für Gewerblich genutzte Güter oder Dienstleistungen. Das würde dann wegfallen wenn es als Hobby ausgeführt wird.

    Genau wie die haftung, für die ich selbst aufkommen müsste. Da keine Geschäftsform besteht.

    - Nur ich weiß nicht ob ich als Privatperson soetwas machen darf. Geschweige denn Rechnungen ausstellen kann.

    - Was würde mir denn blühen wenn ich morgen damit anfangen würde ?

    ich hatte auch gelessen das man einen webshop erst einmal gründen kann ohne ein gewerbe anmelden zu müssen, sollte der Webshop sich rentieren bleibt nach 3 Monaten immernoch die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Ausserdem hätte man dann schon Umsatzziele und Prognosen für den Buisnessplan. Um einen Hobby entgegen zutretten.

    und wenn es nach 3 monaten nicht läuft dann hat man immernoch die möglichkeit es aufzugeben, bleibt allerdings dann auf den Kosten sitzen.

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Spoex2k Beitrag anzeigen
    Hi ich habe ein paar fragen bzg, eines webshops.

    Ist es möglich einen Webshop aufzubauen, dort artikel zuverkaufen ?
    ohne ein gewerbe anzumelden ?
    darf ich dann überhaupt rechnungen schreiben ?
    Ja, nein, nein.

    Ich will kommendes Jahr einen webshop gründen doch der umsatz wird unter 100 Euro im Monat liegen, die Umsatzsteuer würde ich dann an das Finanzamt abführen ohne Steuerliche vorteile zu haben.

    Ist dies so möglich ?
    Nein.

    wenn jetzt aber der Umsatz wieder willens 1000 oder 2000 Euro im Monat übersteigt, würde der Fiskus dann auf mich zukommen und mir ein gewerbeschein andrehen?
    Nein. Siehe Dorintias Antwort. Wenn du ein Gewerbe betreiben willst - und einen Webshop zu betreiben ist kein "Hobby", sondern gewerbliches Handeln (schon mal daran gedacht, dass du deinen Kunden gegenüber hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistung oder auch der Produktsicherheit, je nachdem was du verkaufst, in der Pflicht bist?) - musst du ein Gewerbe anmelden. Mit allen Konsequenzen.

    copy

  5. #5
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    Zitat Zitat von Spoex2k Beitrag anzeigen
    also so einiges habe ich schon verstanden,
    Sieht aber leider nicht so aus:

    mit steuerlichen Vorteilen meinte ich die Abschreibungen für Gewerblich genutzte Güter oder Dienstleistungen.
    Bitte informiere dich erst mal, was Abschreibungen überhaupt sind.

    Das würde dann wegfallen wenn es als Hobby ausgeführt wird.
    Mit einem Hobby verdient man kein Geld. Genau das hast du aber vor. Vergiss also diese Hobbygeschichte.

    Genau wie die haftung, für die ich selbst aufkommen müsste. Da keine Geschäftsform besteht.
    Hallo? Als Einzelunternehmer haftest du sowieso mit deinem gesamten Vermögen; du kannst aber als Privatmann deinen Kunden überhaupt keine Gewährleistung einräumen. Deine Kunden sind angeschmiert, wenn sie bei dir was kaufen, in dem Glauben, es mit einem Profi zu tun zu haben. Der Ärger ist vorprogrammiert.

    - Nur ich weiß nicht ob ich als Privatperson soetwas machen darf. Geschweige denn Rechnungen ausstellen kann.
    Immer noch: Nein.

    - Was würde mir denn blühen wenn ich morgen damit anfangen würde ?
    Gewerbliches Handeln ohne Gewerbeschein ist eine Ordnungswidrigkeit, Bußgelder bis IIRC zu 50.000 Euro sind möglich. Außerdem kommen ggf. Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung in Frage, das sind dann Straftaten.

    ich hatte auch gelessen das man einen webshop erst einmal gründen kann ohne ein gewerbe anmelden zu müssen, sollte der Webshop sich rentieren bleibt nach 3 Monaten immernoch die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Ausserdem hätte man dann schon Umsatzziele und Prognosen für den Buisnessplan. Um einen Hobby entgegen zutretten.
    Die letzten beiden Sätze verstehe ich nicht. Was soll denn das Rumgeeiere, melde ein Gewerbe an und fertig. Wenn es sich nicht rentiert, gibst du es eben wieder auf. Wo ist das Problem?

    und wenn es nach 3 monaten nicht läuft
    Was soll denn an einem _Hobby_ "nicht laufen"? Auch hier wird wieder deutlich, dass es sich um kein Hobby handelt.

    dann hat man immernoch die möglichkeit es aufzugeben, bleibt allerdings dann auf den Kosten sitzen.
    Das tust du sowieso.

    copy

  6. #6
    TP-Junior Spoex2k macht alles soweit korrekt
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    Mir wurde vorgestern gesagt das soetwas möglich sei. Nun denn wenn ich mich damit Strafbar machen würde, mache ich es natürlich nicht. Ich will ja auch meine Mitmenschen nicht verärgern. Geschweige denn einen Eintrag im Vorstrafenregister haben.

    Wenn ich jetzt ein gewebe anmelde ? wo und was kostet mich soetwas jährlich. Denke es würde auf ein KleinUnternehmen hinauslaufen.

    Was würde passieren wenn ich so gut wie keinen Umsatz mache ? ... kann man dann das gewerbe wieder abmelden ?

    Wenn der Buisnessplan bei der IHK etc vorliegt, könnte es sein das die dass dann als Hobby abstempeln und ich mein webshop vergessen kann ?

    Danke für eure Hilfen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Spoex2k Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt ein gewebe anmelde ? wo und was kostet mich soetwas jährlich.
    Beim Gewerbeamt deiner Gemeinde; einmalig, nicht jährlich; regional unterschiedlich, zwischen 20,- und 50,- Euro.

    Denke es würde auf ein KleinUnternehmen hinauslaufen.
    Die Kleinunternehmereigenschaft ist nur umsatzsteuerlich relevant.

    Was würde passieren wenn ich so gut wie keinen Umsatz mache ?
    Nichts, was soll dann passieren? Im Zweifel machst du Verluste.

    ... kann man dann das gewerbe wieder abmelden ?
    Jederzeit.

    Wenn der Buisnessplan bei der IHK etc vorliegt, könnte es sein das die dass dann als Hobby abstempeln und ich mein webshop vergessen kann ?
    Was willst du mit einem Businessplan bei der IHK? Du brauchst keinen Businessplan um ein Gewerbe anzumelden. Du musst auch überhaupt nicht zu IHK. Die IHK wird sich irgendwann bei dir melden und Beiträge wollen, das ist alles.

    Lies dir _jetzt_ bitte mal die FAQs durch und benutze ein bisschen die Forensuche.

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  8. #8
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    ja ich lese mir die faq gleich durch... mhh
    danke nochmals für die hilfe...

    könntest du mir akktuelle bücher über selbstständigkeit und buchführung empfehlen ? THX

    ach und wegen IHK, da hast du recht. Existensgründer in der ersten 2 Jahren zahlen wenn sie NICHT im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, und nicht mehr als 25000 Euro gewerbeertrag haben 0,- Euro.
    Habe dazu eine Beitragsliste im INet gefunden.
    Geändert von Spoex2k (11.07.2009 um 14:04 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Spoex2k Beitrag anzeigen
    ja ich lese mir die faq gleich durch... mhh
    danke nochmals für die hilfe...

    könntest du mir akktuelle bücher über selbstständigkeit und buchführung empfehlen ? THX
    Mach' dich mal nicht verrückt, insbesondere was "Buchführung" betrifft. Wenn du die FAQs gelesen und bei unklaren Begriffen und Zusammenhängen die Forensuche und ggf. auch mal Google benutzt, wirst du schon ein ganzes Stück klarer sehen.

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  10. #10
    TP-Junior Spoex2k macht alles soweit korrekt
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    thx. Hatte vor langem mal Buchführung in der Berufsschule gehabt, habe aber die häfte verdrängt. :-) Was ich noch weiß ist gerade mal Inventar, Inventur, Bilanz schluss GuV_Rechnung, vielleicht hilft mir das auch schon weiter. Nun denn lese mal die FAQ.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Spoex2k Beitrag anzeigen
    ach und wegen IHK, da hast du recht. Existensgründer in der ersten 2 Jahren zahlen wenn sie NICHT im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, und nicht mehr als 25000 Euro gewerbeertrag haben 0,- Euro.
    Habe dazu eine Beitragsliste im INet gefunden.
    Das glaube ich allerdings nicht - wenn es die IHK-Beiträge betrifft.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Member petit macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,

    Soweit ich weiß, sind die IHK der jeweiligen Region selbst für Ihre Beiträge verantwortlich, somit sind diese wohl unterschiedlich. Die Beiträge der IHK in Ostwestfalen-Lippe habe ich gerade vor mir. Existenzgründer sind dort in den ersten zwei Jahren beitragsfrei, solange sie keinen Gewinn von 25.000 p.a. erwirtschaften. Bei einem Gewinn unter 5.200 ist man grundsätzlich beitragsfrei, danach ergibt sich bis 15.340 Gewinn ein Beitrag von 38,00, von 15.340 bis 25.000 ein Beitrag von 51,00 und darüberhinaus ein Beitrag von 102,00 jährlich. Zuzüglich einer Umlage von 0,14 % des Gewinnes bei einem Freibetrag von 15.340 Gewinn pro Jahr.

  13. #13
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    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das glaube ich allerdings nicht - wenn es die IHK-Beiträge betrifft.
    Doch, das kann schon passen. Hier mal ein Zitat einer IHK:

    Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt haben, sind für das Geschäftsjahr der Industrie- und Handelskammer, in dem die Betriebsöffnung erfolgt, und das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren.
    Quelle: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/ser...gssaetze02.jsp

    Edit: Wieder zu langsam (schitt telefon). Danke petit, schneller und genauer.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  14. #14
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    Okay, das mit den Existenzgründern hatte ich vergessen, hatte nur dunkel die 5200 € in Erinnerung. Danke.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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