hallo marco,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber das solltest du mit dem zuständigen gericht abklären.
zu 1. du möchtest ja ein gewerbe eröffnen, dazu brauchst du die volle geschäftsfähigkeit, eine haftungserklärung der eltern reicht dazu nicht aus, da damit ja nur die haftung für etwaige entstandene schäden, schulden erzielt wird. was du jedoch benötigst, ist eine volle geschäftsfähigkeit, die du über das gericht erlangst.
zu 2. egal ob einzelfirma oder gesellschaft. die volle geschäftsfähigkeit benötigst du in beiden fällen. bedenke jedoch bei der gründung einer gdbr, dass beide gesellschafter mit ihrem gesamten vermögen haften. da musst du deinen partner schon sehr gut kennen. wenn der mit firmenkapital flöten geht, bzw. schäden durch den partner entstehen, haftest du voll mit.
ich hoffe, ich konnte ein bisserl licht ins dunkel bringen, der informationsgang zum gericht bleibt dir jedoch erstmal nicht erspart.
grüssle
karl
EDITaber es scheint auch anders zu gehen, siehe unten. ist möglicherweise länderabhängig ... also doch abklärung über stadt bzw. gericht![]()


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