Grds. ja. Der Zuschuss heisst für ALG1-Berechtigte jetzt Gründungszuschuss.
Naheliegenderweise – bei der Agentur für Arbeit. Rechne aber bei Aufhebung des Arbeitsvertrages mit einer Sperrzeit.Oder falle ich da nicht rein, weil ich ja schon mehrere Jahre „Teil“ Selbständig bin? Was muss ich noch beachten? Wo kann ich mich informieren oder beraten lassen?
Infos gibt's auch dort: http://de.wikipedia.org/wiki/Gründungszuschuss
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