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Thema: UG oder Einzelunternehmer

  1. #1
    TP-Junior barney2000 macht alles soweit korrekt
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    UG oder Einzelunternehmer

    Hallo,

    habe hier gelesen das das erste beratungsgespräch beim Steuerberater max.180 € kosten darf, hab jetzt grad n termin abgemacht und der wollte von mir 120/std haben...ist das zu viel oder angemessen?

    ZUr Rechtsform:

    Bitte ich kenne die Unterschiede hinsichtlich Haftung etc. aber aus steuerrechtlicher Sicht würde mich interessieren wo unterm Strich mehr übrig bleibt : Unternehmergesellschaft oder Einzelunternehmer??

    al Einzelunternehmer zahl ich folgende Steuern:
    Gewerbesteuer
    Einkommensteuer

    als UG:
    Gewerbesteuer
    Körperschaftssteuer
    Kapitalertragsteuer wenn ich die Gewinn ausschütte bzw Einkommensteuer für mein Gehalt als Gesellschafter

    ich habe mir pi mal daumen ausgerechnet, dass ich mit der UG unterm strich7-10% mehr gewinn haben würde als wie wenn ich mich als einzelunternehmer selbständig mach

    Folgendes Beispiel:
    Einzelunternehmer:
    ich erwirtschafte 100€
    - 19€ MwSt
    -8 € Gewerbesteuer (satz von 10%)
    - 33 €Einkommensteuer (satz von 45%)
    als UG:
    -19 € MwSt
    - 8€ Gewerbesteuer
    - 11 € Körperschaftssteuer - 0,5€ Soli
    - 13,50 € Kapitalertragsteuer

    Beim EInzelunternehmen hab ich als ca 40 Euro Gewinn
    bei der UG ca 46 Euro. jetzt mal vom steuerlichen aspekt ist doch die UG vielviel besser oder?

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von barney2000 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe hier gelesen das das erste beratungsgespräch beim Steuerberater max.180 € kosten darf, hab jetzt grad n termin abgemacht und der wollte von mir 120/std haben...ist das zu viel oder angemessen?
    Wie soll man das beurteilen können, was ist der Maßstab?

    al Einzelunternehmer zahl ich folgende Steuern:
    Gewerbesteuer
    Ab 24.500,- Euro Gewinn und nach lokalem Hebesatz. Zudem ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe.

    Einkommensteuer
    Wobei die Gewerbesteuer hier angerechnet wird.

    als UG:
    Gewerbesteuer
    Körperschaftssteuer
    Kapitalertragsteuer wenn ich die Gewinn ausschütte bzw Einkommensteuer für mein Gehalt als Gesellschafter
    und natürlich Einkommensteuer auf dein Einkommen.

    ich habe mir pi mal daumen ausgerechnet, dass ich mit der UG unterm strich7-10% mehr gewinn haben würde als wie wenn ich mich als einzelunternehmer selbständig mach
    Wie das? Gewinn ist das, was unterm Strich übrig bleibt und dann erst noch versteuert werden muss. M.a.W. deine Berechnungen machen gar keinen Sinn.

    Nimm' das Geld in die Hand und lass' dich von einem Profi beraten.

    copy

  3. #3
    TP-Senior celtic ist auf einem guten Weg Avatar von celtic
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    Zitat Zitat von barney2000 Beitrag anzeigen
    habe hier gelesen das das erste beratungsgespräch beim Steuerberater max.180 € kosten darf, hab jetzt grad n termin abgemacht und der wollte von mir 120/std haben...ist das zu viel oder angemessen?

    § 21 Abs. 1 StBGebV Für eine Erstberatung eines Mandanten darf der Steuerberater grundsätzlich kein höheres Honorar als EUR 180 fordern. Daher liegt das ja im Rahmen.
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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  4. #4
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    @copy: die Beratung beim Stb wäre auch für Sie mal nicht schlecht, dann erführen Sie auch, dass die GewSt keine Betriebsausgabe mehr ist!

    was passiert statt dessen?

    und wo steht etwas über den Höchstbetrag einer Erstberatung beim Stb? Das wird jeder so machen, wie er es für richtig hält, je nach Dauer und Umfang der Beratung: ein Mandant, der sich stundenlang beraten lässt und später nicht mehr wiederkommt, muss natürlich mit höheren Gebühren rechnen!


    E.

  5. #5
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
    @copy: die Beratung beim Stb wäre auch für Sie mal nicht schlecht, dann erführen Sie auch, dass die GewSt keine Betriebsausgabe mehr ist!
    Wieder was gelernt, seit wann denn nicht mehr?

    Professionellen Beratungsbedarf haben Sie aber offensichtlich auch (und das nicht nur in Sachen Zitieren und Umgangsformen):

    und wo steht etwas über den Höchstbetrag einer Erstberatung beim Stb?
    In § 21 Abs. 1 StBGebV, wie celtic schon angemerkt hat. Mehr als 20 Minuten vor Ihrem Beitrag BTW.

    Melden Sie doch einfach mal bei Ihren Kollegen:

    http://www.die-steuern.de/www/erstberatung.html

    copy

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