Garantiebeleg/Urkunde liegt dem Produkt jeweils bei für den Endkunden.
Gut, wenn das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht( angenommen er schafft es danach nicht zu beweisen dass es es schon beim Verkauf defekt war) und der Kunde keine Garantie in Anspruch nehmen will, dann muss ich die Kosten tragen.
Eventuell kann ich dann noch die Garantie als Händler in Vertretung des Kunden nutzen, das weiss ich noch nicht genau.
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
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