Du hast die evtl. anfallenden Zollgebühren nicht aufgelistet. Und denk bitte an so Sachen wie die entsprechenden Auflagen für die Rücknahme von Elektrogeräten etc..
Schonmal durch die FAQ hier gestöbert?
Hallo Leutz,
also erst mal kurz zu mir; ich bin Elektrotechnikstudent in einem dualen Studiensystem und habe nun vor einen kleinen Webshop( ca. 5 Produkte) zu eröffnen als kleine Nebeneinnahme. Unzwar möcht ich gerne spezialisierte Elektronikgeräte verkaufen.
Im Zuge dieses Vorhabens möchte ich die Geräte aus den USA importieren und habe auch schon Großhändler mit sehr guten Preisen ausfindig gemacht, sodass ich mit Aufschlag der Transport, Einfuhrumsatzsteuerkosten und 30% Gewinnspanne noch ca. 5% unter den Preisen der Konkurrenz liege.(WebShop Kosten nicht mit eingerechnet weil ich das alles selber mache und die Domain und Server hält sich auch in Grenzen.)
1. Nun wollt ich fragen ob auf die Produkte sonstige Kosten aufsummiert werden müssen, im speziellen geht die Frage damit an die Umsatzsteuer.
Muss ich die nochmals auf die Produkte aufschlagen? Weil ja bereits durch die Einfuhrumsatzsteuer unteranderem 19% aufgeschlagen wurden.
2. Welche Gewerbeform wär für mich die sinnvollste? Weil als kleine Randbedingung die Grenze von 7.834 Euro besteht damit ich weiterhin Kindergeld bekomme. BtW das Erreichen dieser Grenze wär schon der Hammer
Danke für die Opferung Eurer Zeit!
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
Du hast die evtl. anfallenden Zollgebühren nicht aufgelistet. Und denk bitte an so Sachen wie die entsprechenden Auflagen für die Rücknahme von Elektrogeräten etc..
Schonmal durch die FAQ hier gestöbert?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also die Zollgebühren habe ich schon penibel ausgerechnet. Der Zollsatz für diese Art der Produkte beträgt 0% also fliessen nur die Transportkosten in den Zoll und dann noch die Einfuhrumsatzsteuer, die Transportkosten (innerhalb der EU und ausserhalb), Zoll und 19% Einfuhrsteuer selbst.
Und wegen der Rücknahme der Geräte, besteht ja eine Herstellergarantie, sodass die Geräte eingeschickt werden können ( auch in der EU )
Importieren tu ich nur aus den USA wegen des Wechselkurs und weil die Produkte da allgemein billiger sind.
Die FAQ hab ich mir auch schon angeguckt.
Aber zurück zur Frage. Welche zusätzlichen vorallem steuerliche Kosten müssen noch aufsummiert werden?
Edit: Ok, hab jetzt mitbekommen, dass wenn ich als Kleinunternehmer gelte keine Umsatzsteuer aufschlagen muss.
Und was muss ich vom Gewinn aus dem Umsatz steuerlich abgeben?
Geändert von Big_BadaBOOM (11.10.2009 um 21:21 Uhr)
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
Wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, ja natürlich.
Die Einfuhrumsatzsteuer wurde auf _deinen_ Einkaufspreis aufgeschlagen, wenn du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, musst du sie natürlich auf den Preis für _deine Kunden_ aufschlagen, einnehmen, anmelden, abführen.Weil ja bereits durch die Einfuhrumsatzsteuer unteranderem 19% aufgeschlagen wurden.
Was meinst du mit "Gewerbeform"? Welche "Formen", denkst du, gibt es denn überhaupt?2. Welche Gewerbeform wär für mich die sinnvollste?
Diese Grenze liegt nicht bei 7.834 Euro sondern bei 7.680 Euro.Weil als kleine Randbedingung die Grenze von 7.834 Euro besteht damit ich weiterhin Kindergeld bekomme. BtW das Erreichen dieser Grenze wär schon der Hammer![]()
Hast du darüber hinaus nachgedacht, wie du krankenversichert sein willst?
Ja, angeguckt vielleicht. Lies sie bitte auch durch.Die FAQ hab ich mir auch schon angeguckt.
Wenn du die FAQs auch gelesen hättest, wüsstest du, dass es keine weiteren "steuerlichen Kosten" gibt (solange du mit deinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibst) - allerdings hast du wohl weder das Thema KV bedacht, noch vermutlich Gewerbemüll, GEZ etc.Aber zurück zur Frage. Welche zusätzlichen vorallem steuerliche Kosten müssen noch aufsummiert werden?
Und das:
klingt auch nicht so recht durchdacht. 'Garantie' ist immer eine freiwillige Leistung - deine Kunden haben dir gegenüber (nicht dem Hersteller!) einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung. Wie du dann beim Großhändler oder Hersteller wieder an dein Geld kommst, ist dann dein Problem.und wegen der Rücknahme der Geräte, besteht ja eine Herstellergarantie, sodass die Geräte eingeschickt werden können ( auch in der EU )
Das sind alles so Dinge, die man 'einrechnen' muss und dann sieht so eine Kalkulation schon ganz anders aus ...
copy
Geändert von copy (11.10.2009 um 21:35 Uhr)
Erst mal danke für die Antworten.
Also alles in allem passt die Kleinunternehmerregelung perfekt auf mein Vorhaben.
Bezüglich Krankenversicherung habe ich mir bisweilen noch keine Gedanken gemacht, weil ich bereits Angestellter eines Betriebes bin ( duales Studium ).
Ich betrachte das ganze als kleines Nebeneinkommen. Um so mehr um so besser, wenns halt nicht läuft ist das auch nicht schlimm, bin letzendlich nicht drauf angewiesen. Ansonsten habe ich zumindest mal praktisch Einblick in den deutschen Steuerjungle erhalten.![]()
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, am besten schriftlich bestätigen lassen, dass der Nebenerwerb erlaubt wird.
Hallo,
deine Vorstellungen klingen ganz interessant, dennoch wäre mir persönlich das Risiko zu groß. Ich weiß nicht genau, welche Art von "spezialisierten Elektronikgeräten" du gedenkst zu verkaufen, aber die Summen, mit welchen du dann handelst, können ja schon beträchtlich groß werden. Und ob dann Firmen/Institutionen zu dir kommen, weil sie vielleicht 5% einsparen? Ich glaube dieses Klientel achtet neben dem Preis auch noch sehr auf die Herkunft der Geräte. Vom einfachen Kistenschieber kaufen vielleicht Privatkunden, aber weniger gestandene Firmen im Markt.
Und dann lass auch nur eines dieser Geräte kaputtgehen. Das muss in der Kalkulation bei dir drinstecken, denn gerade in den USA sind doch die Garantie- und/oder Gewährleistungsdauer doch sehr knapp bemessen, oder? Transportwege sind lang und teuer, per Express wirds dann schonmal richtig teuer. Gerade bei hochwertigen Elektronikgeräten kann es sein, dass du dann als Händler auf einem Haufen Schrott sitzenbleibst: Der Kunde macht es kaputt, der Hersteller will nicht reparieren o_O
So, aber nun genug der schlechten Worte von mirIch kann dir auch bei deinen konkreten Fragen zu Steuer und Gewerbeform nicht richtig weiterhelfen, aber wenigstens ein paar Denkanstöße wollte ich dir mit auf den Weg geben.
Danke Euch für die weiteren Anregungen.
Also bezüglich dem Risiko. Spezialisiert war vielleciht etwas zu stark ausgedrückt also die Geräte kosten umgerechnet für mich ohne Gewinnaufschlag zwischen 90€ und 140€. (Möchte die Produkte nicht unbedingt nennen)
Und ich habe mir so gedacht, dass ich erst mal für ca. 3000€ ein paar kaufen werde und die bei Ebay verscherbeln werde und dann sehe ich schon ungefähr wie groß die Nachfrage ist. Ansonsten belass ich es bei einem Ebayshop. Das hat zudem den großen Vorteil das ich den Umsatz letzendlich kontrollieren kann damit ich die Höchstgrenze nicht überschreite.
Aber das ist alles erst mal fiktiv. Wie Ihr schon geschrieben habt, muss ich mir bezüglich Arbeitgeber, KV und auch die Sache mit der Garantie klar werden.
Stichwort Garantie: Ein Teil der Geräte wird originalverpackt in so typischen Plastikschalen eingeschweißt. ( Das sind die, die einem immer zur Weißglut treiben beim Versuch diese zu öffnen^^)
Wenn der Kunde diese nun öffnet und entsprechend zerstört ist und der Kunde dann auf die Idee kommt, dass das Produkt ihm doch nicht gefällt. (1)Muss ich das Gerät dann zurücknehmen?
(2)Und die Versandkosten muss ich auch übernehmen bei einer Retour und die bekomm ich auch von niemanden wieder?
(3)Bei einem defekt an dem Gerät (soll sehr robust sein) wie kann ich dem Hersteller( in der EU) beweisen, dass das Gerät noch innerhalb der Herstellergarantie liegt. Muss man sich diesbezüglich als offizieller Distributor dieses Herstellers eintragen?
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
Noch mal: Garantie ist uninteressant, das ist immer eine freiwillige (!) Leistung des Herstellers. Interessant ist die gesetzlich vorgeschriebene (!) Gewährleistung. Im Rahmen dieser bist du gegenüber deinen Kunden in der Pflicht. Welche Rechte du gegenüber dem Hersteller hast, steht auf einem ganz anderen Blatt. Zumal bei solchen Konstruktionen wie dieser hier: Hersteller in Europa, du kaufst aber in den USA usw.
Ja. Stichwort Widerrufsrecht im Fernabsatzvertrag.§312 BGB. Das kommt hier auch noch dazu.Wenn der Kunde diese nun öffnet und entsprechend zerstört ist und der Kunde dann auf die Idee kommt, dass das Produkt ihm doch nicht gefällt. (1)Muss ich das Gerät dann zurücknehmen?
Richtig, jedenfalls ab 40,- Euro Warenwert. Also in deinem Fall immer.(2)Und die Versandkosten muss ich auch übernehmen bei einer Retour und die bekomm ich auch von niemanden wieder?
Du musst erst mal eine Herstellergarantie bekommen, vorher stellt sich die Frage gar nicht.(3)Bei einem defekt an dem Gerät (soll sehr robust sein) wie kann ich dem Hersteller( in der EU) beweisen, dass das Gerät noch innerhalb der Herstellergarantie liegt.
Als Graumarkthändler dürften deine Chancen jedenfalls ungleich schlechter sein als für offizielle Distributoren.Muss man sich diesbezüglich als offizieller Distributor dieses Herstellers eintragen?
copy
Achso, in dieser Preisregion spielst duIch habe an Geräte von Lucent, Tektronix usw. gedacht
Zu deinem Punkt (1): Du musst es zunächst zurücknehmen und dafür auch die Versandkosten übernehmen (Warenwert >40 EUR). Deine Kunden dürfen die Geräte zwar nutzen, wie dies etwa im Elektrofachgeschäft möglich wäre, aber bei darüber hinausgehender Nutzung (etwa Waschmaschine mal "probewaschen"), darf das dann von dir in Rechnung gestellt werden als "Wertminderung", soweit ich weiß.
Zur Garantie und Gewährleistung: Lies dir mal diesen http://www.mydealz.de/9552/garantie-...r-unterschied/ Artikel durch. Dort steht aus Kundensicht einiges erläutert.
Der Rest wurde ja schon geklärt.
Das geht ja fix hier...
Gut dann wär das auch geklärt.^^ Der Link sagt alles.
Dem Produkt liegt eine Garantieurkunde bei von 2 Jahren.
Also würde das ja schon meine 2jährige Gewährleistung überdecken, zumal der Kunde bevor er die Gewährleistung in Anspruch nimmt und ein Neugerät oder gleich Bares verlangt, die Herstellergarantie in Anspruch nimmt bzw. ich in dessen Auftrag die Garantie in Anspruch nehme.
Was auch interessant ist und ich bislang nicht wusste, dass man im Grunde nur die ersten 6 Monate als Kunde realistischen Anspruch auf Gewährleistung hat, was den Händler freuen wird.
Wer keine Utopien hat, kann auch das Mögliche nicht schaffen.
Nee, der Link sagt auch längst nicht alles.
Ich glaube eher, dass du dir hier ein paar Dinge schönredest ... was da unter dem Link steht, gilt für Endverbraucher. Du bist aber kein Endverbraucher.
Du musst anfangen, dich intensiver mit der Materie zu befassen, du gehst da sehr oberflächlich und larifari ran.
Bei? Und für wen gilt die? Für dich als gewerblichen Einkäufer, für den Endkunden?Dem Produkt liegt eine Garantieurkunde bei von 2 Jahren.
Nein, die überdeckt gar nichts.Also würde das ja schon meine 2jährige Gewährleistung überdecken,
Wie kommst du denn darauf, dass der Kunde nicht die Gewährleistung in Anspruch nimmt, sondern die Garantie?zumal der Kunde bevor er die Gewährleistung in Anspruch nimmt und ein Neugerät oder gleich Bares verlangt, die Herstellergarantie in Anspruch nimmt bzw. ich in dessen Auftrag die Garantie in Anspruch nehme.
Du als Händler wirst dich aber vermutlich nicht freuen, wenn ich dir jetzt sage, dass die Gewährleistungsfristen für dich als Gewerbetreibenden von deinen Lieferanten extrem verkürzt werden können - d.h. dass du gegenüber deinem Lieferanten im Extremfall schon nach 14 Tagen keinerlei Ansprüche mehr haben kannst ...Was auch interessant ist und ich bislang nicht wusste, dass man im Grunde nur die ersten 6 Monate als Kunde realistischen Anspruch auf Gewährleistung hat, was den Händler freuen wird.
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Als Händler hast du gegenüber dem Hersteller/Vertrieb überhaupt keine gesetzlichen Ansprüche bezüglich Garantie. Wie die das im Bedarfsfall mit dir abwickeln solltest du vorher genau klären. Als Kunde würde ich dir was husten wenn du mich da an den Hersteller verweist.
Im übrigen meinte ich in meinem obigen Post weder Garantie noch Gewährleistung...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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