Wie bist du jetzt krankenversichert und was meint diese Versicherung zu weiterem Einkommen?
Guten Abend.
Ich habe folgende Ausgangslage:
Student (Studiengang gewechselt), kein Bafög (seit Oktober 2009) und ich arbeite als Student 40Std/Monat (400€ - 40€ RV = 360€ Verdienst). Bin verheiratet - also guter Freibetrag
Nun muss ich etwas tun, um das fehlende Bafög auszugleichen
(Ich möchte soweit wie möglich vom Staat unabhängig sein und auf sowas wie Hartz IV und co verzichten.) Gedacht habe ich mir also folgendes:
Ich gründe eine UG, würde für diese Arbeiten (vllt. könnte ich auch meine jetzige darübe laufen lassen - sprich auf Rechnung für die UG beim jetzigen Arbeitgeber arbeiten (würde mit ihm das auch klären))
Vorteile wären meiner Ansich nach: Schutz bei der Haftung (falls notwendig!).
Oder alternativ: Kleingewerbetreibender. Wäre eine Idee. Nebenberuflich selbstständig sein und für die KV und den jetzigen Arbeitgeber würde sich kaum was ändern, oder? Wie ich das verstanden habe, darf ich darauf verzichten, "MwSt." zu berechnen. Dürfte ich das aber, wenn ich das so haben wollen würde?
Tätigkeitsbereich soll EDV/Internet/Mobilfunk sein - Provisionsbasis vorwiegend, aber ich werde auch etwas verkaufen (an Unternehmen auch). Wäre es dann nicht sinnvoller MwSt. mit auszuweisen?
Was wäre besser? Mit oder ohne? Kleingewerbe oder UG?
Was empfiehlt Ihr?
Muss ich beim Kleingewerbe als Werkstudent auch eine Erlaubnis des Arbeitgebers haben? (Ich denke ja, aber wer weiß.)
Ich persönliche tendiere zur UG - ich habe aber keien Erfahrung, u mdas einzuschätzen. Ziel des ganzen ist - wie bereits erwähnt - Bafögersatz zu sein (Studium will ich beenden) und wenn es gut läuft, würde ich gern mit der Zeit daraus meinen Lebensunterhalt beziehen
Eine UG hätte die Möglichkeit gewisse Fördermittel mitzunehmen, bzw. an Startup-Wettbewerben mitzumachen bzw. andere Vorteile zu nutzen (kenn z.B. das Microsoft-Porgramm BizSpark). Habe da eine Idee für ein Webprojekt und das würde ich nun durchziehen wollen - abgesehen davon, inwiefern ich bei Wettbewerben gewinnen könnte.
Bei einer UG würde ich eh noch einen Fachmann besuchen, aber wäre auch schon gerne vorab informiert.
Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar. Tipps willkommen. Ansonsten surfe ich hier fleißig durch die Gegend und lese, was interessant klingt. Mag sein, dass ich einiges erst lesen werde bzw einfach überlesen habe.
Danek schon mal.
Ciao!![]()
Wie bist du jetzt krankenversichert und was meint diese Versicherung zu weiterem Einkommen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nun bist jetzt als Student und das sollte sich ja mit dem Wechsel nicht ändern, oder liege ich da falsch (wäre ja sogesehn das Zweitstudium)
So.
Bin nun soweit, z usagen, dass ich erstmal keine UG machen werde, aber wenn ich mir bereits einen Namen ausgesucht habe und entsprechede Domains gesichert habe, wie könnte ich diese mit einbeziehen?
Darf ich im Impressum und/oder auf den Rechnungen auch diesen "Namen" mit aufschreiben?
Firmaname
Vor-/Nachname
Strasse
Ort
Die weitere Frage, mit der ich noch nicht ganz klarkomme: Sollte ich die MwSt. ausweisen (würde regelmäige monatliche Rechnungen erhalten und auch wohl stellen) oder kann ich das als Kleingewerbetreibender nicht tun.
Irgendwo habe ich gelesen, mir wäre es freigestellt, finde deise Info aber nicht. Des Weiteren würden mich die jeweiligen Vor-/Nachteile interessieren.
Danke![]()
Wohin mit einbeziehen?
Was in ein Impressum gehört, kannst du ganz leicht ergoogeln; zum Thema zusätzlicher, optionaler Fantasienamen gibt es hier x Threads, die du mit der Forensuche ganz schnell findest.Darf ich im Impressum und/oder auf den Rechnungen auch diesen "Namen" mit aufschreiben?
Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, _darfst_ du die USt nicht ausweisen, nicht einnehmen, nicht anmelden, nicht abführen und keine Vorsteuer ziehen ...Die weitere Frage, mit der ich noch nicht ganz klarkomme: Sollte ich die MwSt. ausweisen (würde regelmäige monatliche Rechnungen erhalten und auch wohl stellen) oder kann ich das als Kleingewerbetreibender nicht tun.
Es ist dir freigestellt, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen oder nicht.Irgendwo habe ich gelesen, mir wäre es freigestellt,
Hast du mal die FAQs gelesen? Falls nicht, hole das doch bitte nach.
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So. Da bin ich nochmal:
"Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, _darfst_ du die USt nicht ausweisen, nicht einnehmen, nicht anmelden, nicht abführen und keine Vorsteuer ziehen ..."
Ich verstehe das irgendwie nicht ganz
Link 1
Link 2
Beide Links sagen mir, ich kann wählen - oder spielt es nicht in meinem Fall eine Rolle?! Sorry, wenn ich darauf rumreite, aber irgendwie versteh ich das nicht ganz.
Sonst wäre mir alles klar
xyz.de (als "Firmenbezeichung")
Vorname Nachname
Adresse
PLZ Ort
Danke
in den Links wird auch nur gesagt, daß Du die Wahl hast, Dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden.
Ist wohl eine Wort-Definitions-Sache: im Prinzip bist Du immer dann Kleinunternehmer, wenn Du die genannten Umsatz-Bedingungen erfüllst. Auch wenn Du Dich für die Umsatzsteuer entscheidest. Aber in den meisten Fällen - so auch in der Regel hier im Forum - heißt "Kleinunternehmer" = "macht von der Kleinunternehmerregelung gebrauch" = "hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun".
Du kannst "wählen" solange dein jährlicher Umsatz 17500 € nicht übersteigt. Wenn doch bist du ab dem Folgejahr automatisch regelbesteuert.
"Wählst" du freiwillig (weil eben unter 17500 €) die Regelbesteuerung, bist du an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden. Hüü und Hott geht nicht...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Du kannst solange wählen, wie du dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz/Jahr bleibst. Wählen, ob du von der KU-Regelunge Gebrauch machen willst oder nicht.
Wenn du mehr Umsatz machst, kannst du nicht mehr wählen. Und wenn du gewählt hast, ist auch Schluss:
A) Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, _darfst_ du die USt nicht ausweisen, nicht einnehmen, nicht anmelden, nicht abführen und keine Vorsteuer ziehen.
B) Wenn du von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machst, _musst_ du die USt ausweisen, einnehmen, anmelden, abführen. Dafür darfst du dann auch die Vorsteuer ziehen.
Und wenn du zwar unter 17.500 Euro Umsatz bleibst, aber freiwillig auf die KU-Regelung verzichtest, dann bist du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.
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5 Jahre sind okay.
Vorteil wäre, wenn man mit Waren handelt, dass diese auch eine MwSt. haben dürfen und entsprechend dann vllt. auch für unternehmen interessant wären.
Wenn etwas privat verkauft wird, ist es egal.
Beim Einkauf hätte man den Vorteil, dass man sich auch diese abrechnen lassen könnte.
Nachteil ist in meinen Augen der größere Aufwand, aber die einfache "Buchführung" würde ja bleiben, oder?
Also Einnahmen - Ausgaben = Gewinn
Vielen Dank für die Hilfe hier![]()
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