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Thema: UG(haftungsbeschränkt) - Fragen während der Gründung

  1. #1
    TP-Junior Murdoc macht alles soweit korrekt
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    UG(haftungsbeschränkt) - Fragen während der Gründung

    Hallo liebe Community!

    Vorab: Mag sein das ich naiv an die Gründung herangegangen bin. Für mich ist jedoch klar, dass ich vorab nicht alles abklären konnte und im Prinzip jeder Firmenchef mir etwas anderes von der Gründung erzählt hat. Somit bin ich ziemlich verwirrt momentan.

    Hauptberuflich habe ich eine Festanstellung. Mein Arbeitgeber erlaubt mir eine Nebentätigkeit und weiß von der Firmengründung bescheid und unterstützt mich teilweise auch dabei.

    Ich habe im August mir einen Gewerbeschein ausstellen lassen auf meinen Namen. Ohne irgendwelche Einnahmen gemacht zu haben, Die Dame vom Ordnungsamt in Nürnberg war zudem auch nicht wirklich willig mir Auskünfte geben zu wollen.
    Ab da hatte ich mich erstmal richtig informiert. Ich wollte Produkte verkaufen im grafischen Gewerbe bzw. zu einem späteren Zeitpunkt auch Spielzeug. Aber die Haupteinnahmen sollten immer über Projekte laufen wie z.B. Erstellung von Webseiten oder Grafiken.

    Nun darf man als normaler Freelancer keine Mehrwertsteuer ausweisen und auch nur Dienstleistungen anbieten, aber keine eigenen Produkte verkaufen. Also musste ich eine richtige Firma gründen. Bin zum Notar, der die Registrierung meiner UG beim Amtsgericht jetzt gerade durchführt. Habe auch schon Post bekommen vom Amtsgericht, dass ich die 50 EUR Vorauskasse leisten soll.

    Die IHK hat sich bei mir auch schon gemeldet, ich soll doch bitte den Beitrag leisten. Das Finanzamt möchte meine Eröffnungsbilanz haben. Ist auch im Gange.

    Jetzt höre ich von einer Bekannten, dass man also Geschäftsführer einer UG und GmbH keine Privatentnahmen machen kann sondern man sich ein festes Gehalt gibt. Problem ist nur, noch weiß ich nicht wieviel die Firma abwirft und kann mir noch garkeine konkrete Vorstellung davon machen wieviel ich monatlich mir fest geben kann/will. Stimmt das alles so?

    Kann sein dass in den nächsten Tagen noch mehr Fragen in diesem Thread landen. Doch erstmal schon vielen Dank im Voraus für eure Antworten!


    Murdoc

  2. #2
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Murdoc Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Community!


    Nun darf man als normaler Freelancer keine Mehrwertsteuer ausweisen und auch nur Dienstleistungen anbieten,
    Murdoc
    Was ist ein "normaler Freelancer"?
    Den Begriff Freelancer kennt das deutsche Handels- und Steuerrecht nicht.
    Als normaler Gewerbetreibender, also Einzelunternehmen, darfst Du natürlich verkaufen und auch Mwst. ausweisen und somit zahlen.
    Dass das Steuernzahlen verboten sein sollte würde mich überraschen!

  3. #3
    TP-Junior Murdoc macht alles soweit korrekt
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    Ich meinte damit, dass die MwSt. extra ausgewiesen wird. Als freiberuflicher Programmierer zum Beispiel, gibt man doch nicht die MwSt. in der Rechnung mit an. Oder täusche ich mich da?

  4. #4
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    Was verstehst Du genau unter "freiberuflich"? Und kann es sein, dass das mit dem eigentlichen "Freiberufler" nichts zu tun hat?
    </andy>
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  5. #5
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    Ein stinknormaler Webdesigner mit Gewerbeschein ist nach meiner Auffassung ein freiberuflicher Webdesigner. Irre ich mich da? Aber so hatte man es mir im EGL-Unterricht früher erklärt gehabt. (Link kenne ich)

    Ich möchte ja nicht nur Dienstleistungen anbieten. Zudem auch irgendwann mal Leute einstellen. Das geht doch als freiberuflicher Webdesigner nicht.

  6. #6
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    Die Einstufung ob freiberuflich oder gewerblich hat nichts mit der MwSt. zu tun - dafür gibt es Umsatzgrenzen. Überschreitet der Freiberufler diese, muss er genauso wie der Gewerbetreibende die USt. abführen.

    M.M.n. hättest du dir die Gründung einer UG völlig sparen können...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Die Gründung der UG hat mich auch gewundert - wer hat Dir das empfohlen (und vor allem mit welchen Gründen)?
    </andy>
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  8. #8
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    Ich hatte einen befreundeten Unternehmensberater an der Angel. Der meinte, mit einer UG lieg ich erstmal nicht verkehrt und kann die problemlos später mal in einer GmbH umwandeln. Auch ist die Haftung dann nicht auf die natürliche Person allein ausgerichtet.

    EDIT: Kann mir jemand sagen wie das nun mit den Privatentnahmen da aussieht?
    Geändert von Murdoc (01.11.2009 um 18:04 Uhr) Grund: Text erweitert um eine Frage

  9. #9
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    Zitat Zitat von Murdoc Beitrag anzeigen
    EDIT: Kann mir jemand sagen wie das nun mit den Privatentnahmen da aussieht?
    Da findest Du das wesentliche:

    http://www.ug-gesellschaft.de/

    25% des Gewinns müssen im Unternehmen verbleiben.

  10. #10
    TP-Junior Murdoc macht alles soweit korrekt
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    das ist mir bekannt. Dennoch: Sind Privatentnahmen überhaupt erlaubt? Das steht da auf der Seite in keiner Form.

  11. #11
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    EDIT: Kann mir jemand sagen wie das nun mit den Privatentnahmen da aussieht?
    Eine Privatsphäre besitzt eine juristische Person nicht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  12. #12
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    Hallo,

    Sind Privatentnahmen überhaupt erlaubt?
    Alleine von der Logik schon nicht.

    Die GmbH / UG ist eine juristische Person, also eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das was die UG erwirtschaftet ist ihr Geld. Du kannst nicht einfach irgendwo hin gehen und Geld aus einer Firma nehmen.

    Wenn du für die Firma tätig bist, sei es als Geschäftsführer oder in sonstiger weise kannst du dir die Tätigkeit natürlich über einen Anstellungsvertrag angemessen vergüten lassen.

    Der Arbeitsvertrag sollte gerade im Bezug auf Sozialabgaben etc. von jemanden erstellt / geprüft werden der davon Ahnung hat, sonnst kann das schnell böse enden.

    Gruß Thomas

  13. #13
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    Um noch mal darauf zurückzukommen:

    Zitat Zitat von Murdoc Beitrag anzeigen
    Ein stinknormaler Webdesigner mit Gewerbeschein ist nach meiner Auffassung ein freiberuflicher Webdesigner. Irre ich mich da?
    Ja, du irrst dich.

    Aber so hatte man es mir im EGL-Unterricht früher erklärt gehabt. (Link kenne ich)
    Mit Sicherheit hat dir niemand das so beigebracht. Ein Webdesigner mit Gewerbeschein ist ein Gewerbetreibender. Der darf dann gewerbliche Leistungen anbieten, zum Beispiel Spielzeug verkaufen.

    Ein Webdesigner, der dem Finanzamt als Freiberufler gemeldet ist, ist Freiberufler. Freiberufler dürfen aber keine gewerbliche Leistungen anbieten, zum Beispiel Spielzeug verkaufen.

    Entweder/oder.

    Ich möchte ja nicht nur Dienstleistungen anbieten. Zudem auch irgendwann mal Leute einstellen. Das geht doch als freiberuflicher Webdesigner nicht.
    Natürlich geht das. Spielt aber ja keine Rolle, weil die Freiberuflergeschichte bei dir durch ist und du auch gewerbliche Leistungen anbieten willst.

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