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Thema: Endlich bestätigung für Selbständigkeit U18!

  1. #1
    TP-Member JaXCs macht alles soweit korrekt
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    Smile Endlich bestätigung für Selbständigkeit U18!

    Hallo,

    ich habe endlich meine Genehmigung für die Zustimmung zur Selbstständigkeit vom Amtsgericht erhalten, NACH 1 Jahr, 2 Monate und 3 Tage seitdem der Brief von mir verschickt wurde und ich zahlreiche(!) Anrufe tätigen musste um Feuer unter deren hintern machen zu können. So nun ist alles vorbei und ich habe es schwarz auf weiß auf den Papieren.

    Nun seitdem ich jetzt fast 1 Jahr nichts mehr mit Steuern etc. zu tuhen hatte und mich hier im Forum nicht blicken lassen habe da ich ja gewartet habe, würde ich nun ein paar Tipps von euch wissen.

    1. Auf was das Gewerbe anmelden?
    Ich habe ja schon ein paar Blogs etc. mit denen ich schon Geld verdiene: Muss ich dann bei der Anmeldung des Gewerbes angeben "Dienstleistungen im Internet" oder was noch? Verkaufen tuhe ich ja zurzeit nichts oder sonstiges.

    2. Steuerberater Online oder Wohnort?
    Wie sieht es aus mit dem Steuerberater? Ist ein Steuerberater überhaupt pflicht oder gibt es da eine bestimmte Summe an Umsatzt die ich im Monat erzielen muss? Und gibt es Steuerberater die Online tätig sind oder in dem Bereich spezialisiert sind oder ist es egal ob ich einen im Internet in dem Bereich nehme oder den, den mein Vater auch nutzt?

    Ich weiß das sind viele Fragen. Hoffe das ich ein paar Antworten kriegen werde

    Danke und lg

  2. #2
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    Zitat Zitat von JaXCs Beitrag anzeigen

    1. Auf was das Gewerbe anmelden?
    Ich habe ja schon ein paar Blogs etc. mit denen ich schon Geld verdiene: Muss ich dann bei der Anmeldung des Gewerbes angeben "Dienstleistungen im Internet" oder was noch?
    Trag' alles ein, was du bereits tust und was du noch tun könntest, dann brauchst du es nicht mehr (kostenpflichtig zu ändern).

    2. Steuerberater Online oder Wohnort?
    Wie sieht es aus mit dem Steuerberater?
    Meistens sonnig.

    Ist ein Steuerberater überhaupt pflicht oder gibt es da eine bestimmte Summe an Umsatzt die ich im Monat erzielen muss?
    Nein, nein.

    Und gibt es Steuerberater die Online tätig sind oder in dem Bereich spezialisiert sind oder ist es egal ob ich einen im Internet in dem Bereich nehme oder den, den mein Vater auch nutzt?
    Deine Entscheidung - ein Mensch vor Ort hat zweifelsohne den Vorteil, das man auch mal direkt mit ihm r-e-d-e-n kann. Das soll mitunter helfen, Probleme aus dem Weg zu räumen.

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  3. #3
    TP-Member JaXCs macht alles soweit korrekt
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    Ich habe seit ca. 1 Jahr auch regelmäßge monatliche einnahmen von (zurzeit) ca. 300 - 400 Euro monatlich. Sollte ich diese auch melden? Und fällt bei diesem Betrag schon das Kindergeld weg und meine Versicherung unter meinen Eltern, sodass ich mich selbst Versichern lassen muss?

  4. #4
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    Natürlich. Und ja, ab Einkommen von 360 € fällt die Fam.versicherung weg. Deine Eltern haben deine Einkünfte auf dem entsprechenden Fragebogen anzugeben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von JaXCs Beitrag anzeigen
    Ich habe seit ca. 1 Jahr auch regelmäßge monatliche einnahmen von (zurzeit) ca. 300 - 400 Euro monatlich.
    Na prima. Damit beginnt deine 'Selbstständigkeit' ja gleich mit Schwierigkeiten ...

    Sollte ich diese auch melden?
    Hallo? Ja natürlich.

    Und fällt bei diesem Betrag schon das Kindergeld weg und meine Versicherung unter meinen Eltern, sodass ich mich selbst Versichern lassen muss?
    Ja, und zwar rückwirkend. Die Kindergeldgrenze ist noch nicht überschritten (sofern sonst kein weiteres Einkommen erzielt wurde), aber die Einkommensgrenze für die Krankenkasse ist das im Zweifelsfall. Dein regelmäßiges eigenes Einkommen darf 360,- Euro edit: im Monat nicht überschreiten. Wenn es das hat, ist die Rechtslage klar: Die Krankenkasse darf dann jetzt ganz ordentlich Beiträge nachfordern.

    copy

  6. #6
    TP-Member JaXCs macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    Wenn es das hat, ist die Rechtslage klar: Die Krankenkasse darf dann jetzt ganz ordentlich Beiträge nachfordern.
    was meinen sie mit nachfordern? Vorherige Einnahmen etc. oder wie? Und mit wieviel müsste ich rechnen,wie teuer wäre es denn wenn ich mich selbst versichere? Dann ist es ja besser das ich ( falls ich die 360 übeschreite) auch ruhig mehr verdienen könnte.
    Geändert von JaXCs (21.11.2009 um 23:27 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von JaXCs Beitrag anzeigen
    Hallo,
    was meinen sie mit nachfordern? Vorherige Einnahmen etc. oder wie?
    Nicht Einnahmen, Beiträge. Krankenkassenbeiträge. Wenn die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr vorlagen, hättest du dich selbst versichern müssen. Und bezahlen. Die Beiträge kann die Versicherung dann nachfordern.

    Wie teuer das ist, wenn du dich selbst versicherst, musst du mit der Krankenkasse klären, bei der du dich versicherst. Und wieviel du ggf. nachzahlen musst, mit der Versicherung deiner Eltern, über die du mitversicherst warst.

    Das sind aber alles Dinge, die man klärt, bevor man sich selbstständig macht. Statt das zu tun, hast du offenbar die Zeit bis zur Entscheidung des Vormundschaftsgerichts genutzt, um bereits gewerbliche Einnahmen zu erzielen, obwohl du überhaupt kein Gewerbe angemeldet hattest ... manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    copy
    Geändert von copy (21.11.2009 um 23:40 Uhr)

  8. #8
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    ... und um dich schonmal sachte vorzubereiten hier ein paar Beispielzahlen meiner Krankenversicherung (bei anderen Kassen siehts wohl ähnlich aus):
    - "normale" freiwillige Versicherung: ca. 300€ / Monat
    - "kleine" freiwillige Versicherung: ca. 130€ / Monat

    Letztere bekommt man bei meiner Kasse nur unter bestimmten Voraussetzungen (Nebenberuflichkeit, sonstiges Einkommen, etc., wird hier im Einzelfall abgeklärt).

    Billiger als diese 130€ im Monat wird es aber bei meiner Kasse nicht.

    Sprich: wenn die für das ganze Jahr nachfordern würden, wären mal eben 1560 Euro fällig, im schlimmsten Fall 3600, falls der "kleine" Tarif aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist.

  9. #9
    TP-Member waiblingen macht alles soweit korrekt
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    Erstmal herzlichen Glückwunsch.
    Ich wollte dich mal was fragen.
    Du hast ja die Zustimmung vom Amtsgericht bekommen oder?
    Wie alt bist du den jetzt?

    Also bei mir sieht es so aus.
    Ich war erst beim Vormundschaftsnotar, und dort wurde ich 2 Monate lang angelogen (ja ich ruf sie in 2 tagen an, und nach 2 Wochen noch kein Anruf...usw.) Ich war am anfang August das erste mal dort.
    Dann zwei mal beim Amtsgericht und da sagte mir der Rechtshelfer ich zeige das ich mich bestens informiert habe, das nötige Startkapital usw. habe aber er meinte wenn er es mir jetzt erlaubt und ich "irgendein scheiss bau" dann ist er auch mithaftbar, und er will sowas einfach nicht tragen hat er gesagt.
    Weil die ihm dann sagen würden "wieso hast du ihm eine Erlaubnis gegeben.."
    Stimmt das überhaupt? Also das er mithaftbar ist?
    Darum muss ich jetzt zum Oberlandesgericht Stuttgart.
    Der Rechtsantragshelfer sagte er macht das ganze seit 33 Jahren und bisher hatte er noch nie solch einen Fall.

    Zum Topic:
    Einer über mir hat was zu den Beiträgen bei einer Versicherung gesagt.
    Ich habe mich auch informiert über Preise bei einer PKV (Privaten Krankenversicherung) ich bin 17 Jahre alt, und eine PKV würde 50-100€ monatlich kosten, aber die musst du nur machen wenn dein Gewinn monatl. über 360€ liegt.

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