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Thema: Ab Dezember Selbstständig. Trotzdem Einkommen/12 = Monatseinkommen?

  1. #1
    TP-Newbie Alister macht alles soweit korrekt
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    Ab Dezember Selbstständig. Trotzdem Einkommen/12 = Monatseinkommen?

    Hallo,

    ich werde ab Dezember selbstständig sein und habe auch schon einen Auftrag,
    durch den ich noch im Dezember 500 € verdienen werde.

    Da ich noch Student bin und Halbwaisenrente bekomme, darf ich nur 425 € Einkommen pro Monat haben.

    Normalerweise wird das Monatseinkommen ermittelt, in dem das Jahreseinkommen durch 12 geteilt wird.

    Werden die 500€ nun durch 12 geteilt, oder werden die 500€ als Monatseinkommen von Dezember gerechnet(weil ich ja erst seit Dezember selbstständig bin)?



    Schöne Grüße

  2. #2
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    die Einkommensteuer wird jährlich berechnet.
    Sprich: Du hast 500 Euro Gewinn aus deiner Selbstständigkeit.

    Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag in höhe 7834 Euro und
    ab 2010, 8004 Euro pro Person steuerfrei.

    Mfg. David

  3. #3
    TP-Moderator UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE UweB ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von UweB
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    Hallo Alister,
    deine Frage kann ich dir nicht beantworten. Da solltest du dich an die Stelle wenden, die für die Halbwaisenrente zuständig ist.
    Aber 500 € Einnahmen bedeuten nicht unbedingt 500 € Gewinn. Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich deiner Ausgaben. Da der Beginn einer Selbständigkeit immer mit Ausgaben verbunden sein dürfte, wird in 2009 also nicht viel Gewinn = Einkommen übrig bleiben.

    Gruß
    Uwe
    Geändert von UweB (24.11.2009 um 13:08 Uhr)

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von UweB Beitrag anzeigen
    Da solltest du dich an die Stelle wenden, die für die Halbwaisenrente zuständig ist.
    Und klär das mit deiner Krankenkasse.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alister Beitrag anzeigen
    Normalerweise wird das Monatseinkommen ermittelt, in dem das Jahreseinkommen durch 12 geteilt wird.
    Ist das so, bei der Halbwaisenrente?

    Bei der gesetzlichen KV ist es das nämlich nicht. Da wird jeder Monat einzeln betrachtet. Daher unbedingt dorintias Hinweis beachten, falls gesetzlich (mit)versichert.

    copy

  6. #6
    TP-Newbie Alister macht alles soweit korrekt
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    Ich habe nun mit der Rentenversicherung telefoniert und war bei meiner Krankenkasse.

    Mein Gewinn wird durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen ich pro Jahr selbstständig bin. In meinem Fall wäre das für den Monat Dezember ein Gewinn von 500€. Somit wäre ich über dem Freibetrag :-(

    Ausgaben habe ich kaum, weil ich alle Anschaffungen(Computer mit Zubehör) bereits vor der Selbstständigkeit gekauft habe.
    Ich brauche zwar noch ein paar Computerteile für ca. 100€ aber so viel ich weiß, werden Computerteile über vier Jahre vom Einkommen abgeschrieben.

    Schöne Grüße

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alister Beitrag anzeigen
    Ausgaben habe ich kaum, weil ich alle Anschaffungen(Computer mit Zubehör) bereits vor der Selbstständigkeit gekauft habe.
    Dann such' mal nach dem Stichwort 'vorweggenommene Betriebsausgaben'.

    Ich brauche zwar noch ein paar Computerteile für ca. 100€ aber so viel ich weiß, werden Computerteile über vier Jahre vom Einkommen abgeschrieben.
    Nein. Und vom "Einkommen abgeschrieben" ohnehin nicht...

    Teile ab 150,- kommen in den Pool und die werden dann über fünf, nicht vier Jahre abgeschrieben. Ab 1000 Euro wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Alles unter 150,- ist sofort abzugsfähig.

    copy

    P.S.:

    (...) und war bei meiner Krankenkasse.

    Mein Gewinn wird durch die Anzahl der Monate geteilt, in denen ich pro Jahr selbstständig bin.
    Dann lass' dir das mal von der KK schriftlich geben - das Gesetz (und mit Sicherheit auch die Satzung der KK) sagt nämlich etwas anderes:

    "(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
    1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    (...)
    5.
    kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

    Und ein Siebtel der Bezugsgröße sind derzeit 360,- Euro.

    copy
    Geändert von copy (25.11.2009 um 15:06 Uhr)

  8. #8
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    der Hinweis auf die KK ist hier wohl ohne Relevanz. Da eine Halbwaisenrente bezogen wird, ist der Rentenbezieher wohl aufgrund dieses Rentenbezuges selbst und nicht über die Familienhilfe versichert. Es bleibt nur noch die Anrechnung auf die Rente. Diese fällt nicht weg, sondern nur das den Freibetrag übersteigende Einkommen wird teilweise angerechnet. Das geschieht nach Feststellung des Gewinnes des jeweiligen Jahres durch die Zahl der Monate, in denen das Einkommen erzielt wurde.
    http://www.versicherungswissen.org/G...isenrente.html

    Gruß Woko

  9. #9
    TP-Newbie Alister macht alles soweit korrekt
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    Meine Krankenkasse meinte, dass ich so lange weiter als Rentner versichert bleibe, wie ich Rentenanspruch habe.

  10. #10
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    das ist richtig. Als bezogen gilt auch eine Rente auch dann, wenn sie mit Einkommen aufgerechnet wird. Sie fällt dann ja nicht einfach weg.

    Gruß Woko

  11. #11
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    wenn schon jetzt feststeht, dass ein Auftrag im Dezember kommt und vorher auch Anschaffungen getätigt wurden, dann begann die Selbständigkeit doch bereits - also im Oktober oder November - nicht erst im Dezember??

    Also entsprechend ausweisen!

    E.

  12. #12
    TP-Newbie Alister macht alles soweit korrekt
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    Ich Arbeite an dem Projekt schon seit November. Aber ich wollte mich erst jetzt beim Finanzamt als selbstständig anmelden.

    Vielen Dank für eure Antworten!

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