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Thema: Existenzgründung, Zuschuss, Zeitdruck

  1. #16
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antworten. Ich sehe das ganze nicht durch die rosarote Brille eher durch eine ohne Gläser. Es wird ein harter Kampf der volles Engagement erfordert. Durch meine letzen schlecht bezahlten Jobs trotz Führungsverantwortung und meiner jetzigen Arbeitsloskeit habe ich gelernt meine Ansprüche stark einzuschrenken. Meine bessere Hälfte(berufstätig) sagt: riskier es, sorg nur dafür das bei einem Scheitern möglichst wenig Verlust entsteht, Alternativen wären Aushilfsjob bei ZA-Firmen ohne große Zukunft.

    Z.Z und auf längere Sicht fallen für mich privat nur die reinen privaten Mietkosten + meine KFZ -Kosten + Ratentilgung + kleiner Selbstbehalt an. Den Rest übernimmt meine Frau.

    Also, zur Kalkulation, ich müßte ab den ersten Monat min. 1200 Euro Umsatz machen damit ich trotz Gründerzuschuß nicht in Minus Sacke. Nach Ablauf muß natürlich Gleicher durch mehr Umsatz aufgefangen werden. Bin auch nicht abgeneigt mir zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung zu suchen um Durststrecken etwas abzufangen. Als Ladenlokal reichte ne Klitsche mit max 30m2, angepeilt sind 300 Euro inkl. Nebenkosten. Werde mir auch ein günstiges Versicherungspaket suchen. Nur der Kreditanspruch macht mir jetzt echte Sorgen. Ohne den No way! Das ich meinen privaten Kredit nicht für Geschäftszwecke aufstocken kann habe ich mir schon fast gedacht.

    Gruß Acanthops

  2. #17
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    HI! So habe das Gewebe vor wenigen Tagen angemeldet.
    Nachdem ich mit meinen Gründungskonzept bei der IHK(Fachkundige Stelle) abgewiesen wurde, es fehlten angeblich separate Aufstellungen und der Aufbau war angeblich zu allgemein gefasst(?), habe ich vor der Anmeldung des Gewerbes einen Gründungsberater zur Rate gezogen.

    Na ja, günstig ist was anderes und der Berater wurde hinteher immer wortkarger, aber die Beratung wird mit einen 50% Zuschuss gefördert.
    Erstmal muß ich aber in Vorkase gehen. Kann den Betrag sofort oder innerhalb von einigen Monaten in Raten zahlen. Werde wohl letzteres machen.

    Der Berater teilt mir zu Beginn schriftlich mit, das die im Gesamtbetrag enthaltende USt. in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Ansatz gebracht werden kann. Im letzen Gespräch sagt er mir allerdings so nebenbei das die Zusendung der Steuernr. wegen Auslastung z.Z 6-8 Wochen dauern könnte. Das würde ja bedeuten, das ich die erste Voranmeldung planmäßig gar nicht durchführen kann, da diese angeblich auschließlich elektronisch übermittelt wird. Aber ohne Steuernummer streikt das System. Ich habe ja noch andere Gründungskosten die ja die Ust enthalten. Was kann ich da tun? Ist denn die in den Anschaffungs/Gründungskosten enthaltende USt. nur in der ersten Voranmeldung auflistbar? Immerhin profitiert man ja erstmal im ersten Monat davon, da ja kaum bzw. keine Umsätze erfolgen.

    Gruß Acanthops

  3. #18
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    Zitat Zitat von Acanthops Beitrag anzeigen
    Was kann ich da tun?
    Warten, bis du die Steuernummer bekommst.

    copy

  4. #19
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    Hallo Copy! Geht das auch einen Deut präziser? Wenn ich z.b erst im März die Steuernummer bekomme dann kann ich erst in der Voranmeldung für März alles angeben?Theoretisch darf ich ja jetzt zwischenzeitlich nicht mal Rechnungen austellen, da dort ja die Steuernummer aufgeführt werden muß. Mein Berater sagt ich solle so schnell wie möglich den Bogen zur steuerlichen Erfassung im voraus abgeben, obwohl ich die StNr. noch nicht habe. Kann man das? Meckern die bei Finanzamt dann nicht.

    Gruß Markus

  5. #20
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    Meckern die bei Finanzamt dann nicht.
    nein, ganz im Gegenteil.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #21
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    Zitat Zitat von Acanthops Beitrag anzeigen
    Hallo Copy! Geht das auch einen Deut präziser?
    Vielleicht - wenn du präziser fragst.

    Wenn ich z.b erst im März die Steuernummer bekomme dann kann ich erst in der Voranmeldung für März alles angeben?
    Ja, wie soll es denn sonst gehen? Du hast doch bereits beschrieben, dass du ohne Steuernummer keine Voranmeldung machen kannst ...

    Meckern die bei Finanzamt dann nicht.
    Das ist der normale Ablauf: Du gibst den Fragebogen ab und bekommst danach eine Steuernummer zugeteilt.

    copy

  7. #22
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    @all, Danke ihr sprecht halt aus Erfahrung. Mir wurde das so mitgeteilt, Gewerbeamt meldet Anmeldung automatisch ans Finanzamt,selbiges schickt mir später die Steuernr. + den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung damit es komplett ausgefüllt eingereicht werden kann. Das man schon vorher den Fragebogen ohne Steuernr. abgeben kann wußte ich nicht 100%ig.

    Gruß

  8. #23
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    Gewerbe anmelden und Fragebogen selbsttätig am gleichen Tag beim FA pers. abgeben... so solltest du es machen. Bei mir was das völlig problemlos und ich hatte den ersten netten Kontakt bei dem für mich zuständigen Sachbearbeiter.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #24
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    Thanks Habe jetzt noch ein paar Fragen zum Fragebogen selbst:

    Punkt. 2.3 Betriebstätten

    Arbeite von Zuhause aus, die Hausanschrift eintragen oder ganz weglassen.?

    Punkt 3.1 Zeile 92 Einkünfte Ehefrau(ist berufstätig,Angestellte) Brutto oder Netto? Ist das überhaupt ne Pflichtangabe`?

    Ist es zum Nachteil wenn ich Punkt 3.2 (Z.98,99)kpl.weglasse?

    Dann noch Lastschriftverfahren Ja/Nein? Pro/Contra

    Danke für eure Tipps!

    Gruß Acanthops

  10. #25
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    Punkt 2.3 ist geklärt



    Kann mir da jemand zu den anderen Punkten helfen ,sprich die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen - Einkünfte Ehefrau?
    Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge.

    Danke

    Gruß

  11. #26
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    Zitat Zitat von Acanthops Beitrag anzeigen
    Kann mir da jemand zu den anderen Punkten helfen ,sprich die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen - Einkünfte Ehefrau?
    Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge.
    Stell doch bitte konkrete Fragen. Und zwar so, dass sich nicht jemand, der dir helfen will, erst mal noch die Formulare laden muss um zu sehen, was du überhaupt willst.

    Wenn du verheiratet bist und ihr zusammen veranlagt werdet, gehören die Einkünfte deine Frau natürlich eingetragen.

    Und zum Schluss: Es gibt hier die Forensuche, mit der findet du auch Beiträge zum Thema "Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge". Ich denke, du willst dich selbstständig machen, fang doch mal damit an.

    copy

  12. #27
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    HI Copy. Ich poste mittlerweile erst dann wenn ich keine oder nur unzureichende Informationen erhalten habe. Nicht alles ist 100% auf einen selbst anwendbar.

    Oft sind es dann nur Kleinigkeiten die man übersieht, die aber eine große nachteilige Wirkung nach sich ziehen können. Ich habe mich fast bis in die Gründungszeiten dieses Forum durchgearbeitet. Manchmal ist es einfacher und schneller und verständlicher eine für andere erfahrene User vieleicht selbstverständliche Angelegenheit noch mal zu erfragen. Ich bin da sicher keine Ausnahmefall sonst würde dieses Forum wohl nur aus sehr wenigen Beiträgen bestehen.

    Wieso sind meine Fragen unverständlich? Ich wollte doch nur wissen ob die Einkünfte meiner Ehefrau in Brutto oder Netto anzugeben sind und ob es zudem ein Nachteil ist die Angaben zur voraussichtlichen Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge wegzulassen.

    Gruß Markus

  13. #28
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    Zitat Zitat von Acanthops Beitrag anzeigen
    Wieso sind meine Fragen unverständlich?
    "Ist es zum Nachteil wenn ich Punkt 3.2 (Z.98,99)kpl.weglasse?"


    Erwartest du ernsthaft, dass sich jetzt jemand erst selbst den Erfassungsbogen besorgt um dann nachzugucken, was in Punkt 3.2 (Z.98,99) abgefragt wird, damit er dir antworten kann?

    Ich wollte doch nur wissen ob die Einkünfte meiner Ehefrau in Brutto oder Netto anzugeben sind
    In Brutto - Einkünfte sind immer in Brutto anzugeben.

    und ob es zudem ein Nachteil ist die Angaben zur voraussichtlichen Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge wegzulassen.
    Warum willst du die denn weglassen? Was versprichst du dir denn davon?

    Und die Forensuche funktioniert, ehrlich:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ung-hilfe.html

    Da wird z.B. die Frage "brutto" oder "netto" beantwortet und die andere gleich mit.

    copy
    Geändert von copy (12.02.2010 um 13:00 Uhr)

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