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Thema: Nachträgliche Abschreibungen nach Gewerbeanmeldung

  1. #1
    TP-Newbie Araphor macht alles soweit korrekt
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    Nachträgliche Abschreibungen nach Gewerbeanmeldung

    Guten Abend,

    mich wurmt seit einigen Tagen eine Frage, die sich mir noch nicht beantworten wollte:

    Ich habe im Dezember 2008 ein Notebook als Neuware gekauft.
    Im Dezember diesen Jahres, 2009, habe ich ein Gewerbe angemeldet und falle nach §19 unter die Kleinunternehmerregelung. Es handelt sich um ein Einzelunternehmen.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, das Notebook auch nachträglich noch abzuschreiben, obwohl ich es bereits ein Jahr lang besitze? Ich habe hier die Hoffnung, da es nach AfA Tabelle ja 3 Jahre lang genutzt werden muss, es vielleicht noch unterbringen zu können.

    Mittlerweile wird das Gerät nur noch gewerblich genutzt.

    Ich bin für jede Hilfestellung dankbar!

    Viele Grüße,
    Araphor

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Das Notebook kann man dem Teilwert (Zeitwert - einfach bei eBay nach vergleichbaren Modellen gucken) ins Betriebsvermögen aufgenommen werden, maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten (Neupreis abzgl. Abschreibung bis zum Tag der Einlage). Die Abschreibung erfolgt dann auf die Restnutzungsdauer (also nur noch 2 Jahre).

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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