50 000 € Umsatzgrenze hin oder her - warum ist das wichtig? - wenn du dauerhaft die KU-Regelung in Anspruch nehmen möchtest, musst du auch dauerhaft unter 17500 Umsatz bleiben. Die 50000 sind doch nur zu Anfang bei den Schätzungen für das FA interessant, wer bspw. für das erste Jahr 16000 € Umsatz schätzt und für das 2. dann 52000 €, der wird auch für das erste Jahr und 2. die KU-Regelung nicht in Anspruch nehmen dürfen.


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