Hi, für das Wiederufsrecht gibt es eine Vorlage vom Justizministerium. Wenn man diese unverändert übernimmt ist diese rechssicher, dafür braucht man schon mal keinen Anwalt.
AGB sind dafür da um vom BGB abweichende Dinge zu regeln, hat man keine agbe, dann gelten die gesetzlichen Regeln und man braucht auch keinen Anwalt.
In bestimmten Fällen sind AGB ratsam, da die gesetzlichen Regeln unvorteilhaft sind. Dasnn sollten die AGB aber auch so formuliert sein, dass sie den geünschten Zweck erfüllen. Deshalb sollte da ein Anwalt zumindestens die AGB prüfen, ein Rechtsstreit, ein Haftungsfalle etc. der durch wegen falsch formulierte AGB eintritt kann teurer werden, als eine anwaltliche Prüfung vorab. Eine Freundin veranstaltet Wander-, und Freizeittouren, u. ähnl. da ist eine Haftungsbegrenzung wichtig, der Anwalt hat für die Prüfung der rund 200 Euro bekommen. Ein Einsatz der Feuerwehr zu Bergung eines Sanadalenträgers kostet schon das doppelte.


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