Was soll er schon damit machen? Wieder verkaufen vermutlich, ggf. eben mit Vermerk, dass es B-Ware/Rückläufer sind, je nach Zustand.
hallo leute,
mich interessiert moment folgendes.
wie ist es bei einem gewerb. verkäufer wenn die ware ihm zurückgeschickt wird? was macht er damit?
a) wenn bereits benutzt?
b) wenn noch nicht benutzt?
mfg
Was soll er schon damit machen? Wieder verkaufen vermutlich, ggf. eben mit Vermerk, dass es B-Ware/Rückläufer sind, je nach Zustand.
OK und was ist wenn die Ware als defekt gemeldet wird?
Worauf willst Du hinaus?
ich würde nur gerne wissen, wenn ich als verkäufer etwas anbiete z.B im online shop oder ebay und der käufer schickt die ware
a) innerhalb der rückgabefrist 2 w oder 1 m als defekt wieder zurück und möchte sein geld haben
b) die ware als defekt zurück und möchte es umtausche
wie läuft das dann weiterhin ab? den ich kann ja dann als verkäufer nichts dafür dass die ware defekt ist.
mfg
Naja, dafür kannste nix, aber der Kunde auch nichtDu musst Dich trotzdem drum kümmern ..
Übrigens kann man defekte Ware viel länger umtauschen als 2 Wochen oder einen Monat. Kann aber sein, daß man da nicht direkt das Geld zurückverlangen kann, das weiß ich nicht so genau.
Ich hab immer das Geld direkt zurückerstattet, wenn gewünscht, oder eben umgetauscht. Wenn die Ware defekt ist, kannst Du normalerweise auch vom Großhändler Ersatz bekommen oder es ggfs. reparieren lassen. Ware, die nur wegen Nichtgefallen zurückgeschickt wurde, nimmt ein Großhändler aber i.d.R. nicht mehr zurück.
Ohne Kugel schwer zu sagen...
deine Frage ist derart allgemein, wie soll man darauf antworten? Um welche Art Ware geht es überhaupt?
Wie ThomasMo schon sagte, wenn es geht, verklopp sie mit entsprechendem Vermerk weiter... Ist es ein technischer defekt oder anderer Mangel, versuch es mit deinem Großhändler zu klären, ist es ein sehr preiswerter Artikel, wo jeder Aufwand es zu verfolgen teurer wäre, schreib es als Verlust ab...
Wenn Du wirklich ein einer konkreten Antwort interessiert bist, solltest Du konkreter fragen!
Have a nice day,
Swen...
Ich verstehe immer noch nicht was Du willst.
Was mit der Ware zu tun ist musst Du doch wissen, denn nur Du weißt wo und zu welchen Bedingungen Du die Ware eingekauft hast, welchen Wert sie hat, und um welche es sich handelt.
Wenn Du Ware verkaufen willst um Geld zu verdienen ist das auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Wenn man die Branche, deren Gepflogenheiten und die gängigen Lieferanten kennt, kann man das Risiko abschätzen und kalkulieren , und / oder entsprechende Lieferbedingungen aushandeln.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
also zunächstmal ich hab kein gewerbe aber die frage hat mich trotzdem derart interessiert.
einfach mal folgendes beispiel.
ich bin händler und habe einen großen lcd fernseher für 1000€ an den kunden verkauft, der kunde meldet sich innerhalb der rückgabefrist dass der fernseher defekt ist.
dann stellen sich mir folgende fragen. 1. die versandkosten zurück muss ich doch als händler tragen das sind schonmal ca. 50 € verlust für mich.
2. der fernseher wurde auch für paar 100€ gekauft also es sind nicht paar € wo man einfach abschreiben kann, gibt es da eine gesetzliche regelung dass der großhändler oder sogar der hersteller es mir ersetzt?
mfg
Gesetzliche Bestimmungen für Rückgaben etc. gibt es nur für Endkundengeschäfte, nicht für Geschäfte zwischen Gewerbetreibenden, da man hier davon ausgeht, dass alle Beteiligten wissen, was sie tun und worauf sie achten müssen. Entsprechend müsstest Du in Deinem Beispiel mit Deinem Lieferanten, sprich dem Großhändler oder dem Hersteller, je nachdem wo Du beziehst, einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, in dem genau diese Punkte klärst. Bei LCDs und anderen Geräten wird idR die Herstellergarantie hier schon mal eine gewisse Absicherung für Dich sein. Allerdings übernimmt diese nicht die Rücksendekosten zwischen Dir und dem Kunden und es gibt auch teilweise OEM-Geräte, bei denen Du als Händler unter Ausschluß der Herstellergarantie/Gewährleistung kaufst und selbst alle Reperaturkosten zu tragen hast. Kurzum, das ist ein weites Feld bei dem Du dich selbst durch entsprechende Vertragsgestaltung mit den Lieferanten absichern musst. Im Zweifelsfall trägst Du sonst alle Kosten.
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