Rückwirkend nein; für wirklich einmalige Sachen gibt es die 'Privatrechnung' - die nützt aber einem Unternehmen nichts, weil keine Steuernummer drauf ist.
Dann entweder privat oder Rechnung. Wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht, ist das nicht mehr privat.Ich möchte nebenbei privat ein paar Texte schreiben und dafür eine Rechnung ausstellen.
Ja, denn die 400 Euro spielen hier keine Rolle, die betreffen ausschließlich (gemeldete) 400-Euro-Jobs und haben mit selbsständigen Tätigkeiten nichts zu tun.Das Ganze soll unter der 400 € Grenze liegen. Muss ich mich dann dafür überhaupt anmelden?
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P.S.: Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant (das ist die absolute Top-Antwort in diesem Forum, die nahezu täglich wieder gegeben wird) ... bitte die FAQs lesen.


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