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Thema: Rechnung -> Umatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Rechnung -> Umatzsteuer

    Hallo und Guten Tag ,

    ich habe im vergangen Monat eine Rechnung ausgestellt ohne Umsatzsteuer da ich noch nicht berechtigt war,aber jetzt steht die Begleichung der Restschuld an.

    Meine Frage ist muss ich da nun Umsatzsteuer berechnen oder ohne,da ja es Begleichung der Restschuld ist aus folge Monat (Abschlagszahlung)


    Danke!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Hallo und Guten Tag ,

    ich habe im vergangen Monat eine Rechnung ausgestellt ohne Umsatzsteuer da ich noch nicht berechtigt war,
    Wozu warst du nicht berechtigt?

    aber jetzt steht die Begleichung der Restschuld an.

    Meine Frage ist muss ich da nun Umsatzsteuer berechnen oder ohne,da ja es Begleichung der Restschuld ist aus folge Monat (Abschlagszahlung)
    Machst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch oder nicht?

    Wenn ja, darfst du keine USt ausweisen.; wenn nein, hättest du die auch letzten Monat schon ausweisen müssen.

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  3. #3
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Ich mache seit 1.Feburar 2010 keinen Gebrauch mehr mit der Kleinunternehmerregelung.

    Aber die Teilrechnung wurde im Januar ausgestellt OHNE Umsatzsteuer und jetzt, im Februar wird der Restbetrag fällig.

    MUSS der Restbetrag mit Umsatzsteuer versehen werden?
    (Der Kostenvoranschlag wurde nämlich auch OHNE Umsatzsteuer erstellt - Grund siehe oben.)


    Wozu warst du nicht berechtigt?
    Umsatzsteuer zu berechnen

  4. #4
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Ich mache seit 1.Feburar 2010 keinen Gebrauch mehr mit der Kleinunternehmerregelung.
    Du kannst nicht zum 1.2. zur Regelbesteuerung wechseln, sondern nur zum 1.1. Du warst also nicht nur nicht nicht berechtigt, die USt auszuweisen, sondern verpflichtet sie auszuweisen.

    MUSS der Restbetrag mit Umsatzsteuer versehen werden?
    Die Gesamtrechnung muss mit ausgewiesener USt sein.

    (Der Kostenvoranschlag wurde nämlich auch OHNE Umsatzsteuer erstellt - Grund siehe oben.)
    Dann musst du halt im Zweifel die USt aus deiner eigenen Tasche zahlen und ans FA abführen, wenn der Kunde nicht bereit ist, sie zu zahlen.

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  5. #5
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Du kannst nicht zum 1.2. zur Regelbesteuerung wechseln, sondern nur zum 1.1. Du warst also nicht nur nicht nicht berechtigt, die USt auszuweisen, sondern verpflichtet sie auszuweisen.
    Ich habe heute beim meinen zuständigen Finanzamt angerufen,dass ich gerne Umsatzsteuer ausweisen möchte.

    Die Dame fragte mich ob ich im Januar schon Rechnungen ausgestellt habe - darauf antwortete ich mit "JA".

    Deswegen sagt sie,dass ich ab 1 Februar also ab HEUTE Umsatzsteuer ausweisen darf. (Da ich RÜCKWIRKEND keine Steuer absetzen darf)


    Nun bin ich ein bisschen verwirrt

  6. #6
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Nun bin ich ein bisschen verwirrt
    "***ich gebe zu, dass es im Gesetz etwas unglücklich formuliert ist, vor allem weil bei einem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung extra dabei steht, dass dies nur zum Anfang des Jahres möglich ist, aber Fakt ist, dass ein Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur normalen Umsatzbesteuerung auch nur zu Beginn eines Jahres möglich ist (Das Finanzamt erteilt hier scheinbar ganz gerne falsche Auskünfte )."

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Das ist keine Rechtsberatung, eine rechtssichere Antwort darf dir nur ein Steuerberater geben.

    copy

  7. #7
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    Hi Copy,

    ich kann leider nur das wiedergeben was mir am Telefon gesagt wurde.

    Sie meinte das ich auch dementsprechend Umsatzsteuervoranemldung nachreichen müssen,wobei das ja nichts außergewöhnliches ist.

    Ich werde mich dann eben morgen nochmals erkundigen,dabei sagte die Dame das ich in den nächsten Wochen Post deswegen bekomme.

    Komisch..Komisch das Finanzwesen

  8. #8
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Hi Copy,

    ich kann leider nur das wiedergeben was mir am Telefon gesagt wurde.
    Ich war ja nicht dabei, aber bist du sicher, dass du sie auch richtig verstanden hast? Das da

    Deswegen sagt sie,dass ich ab 1 Februar also ab HEUTE Umsatzsteuer ausweisen darf. (Da ich RÜCKWIRKEND keine Steuer absetzen darf)


    klingt nämlich nicht danach. "Rückwirkend" und "absetzen", das ergibt einfach keinen Sinn. Du kannst Steuern sowieso nicht absetzen, weder rückwirkend noch sonst irgendwie ... ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dame _das_ gesagt hat.

    Und

    Sie meinte das ich auch dementsprechend Umsatzsteuervoranemldung nachreichen müssen.

    ergibt auch keinen Sinn. Die USt-Erklärung für den Januar ist (bei monatlicher Abgabe) bis zum 10. Februar fällig, da gibt es nichts nachzureichen.

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  9. #9
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    Ich war ja nicht dabei, aber bist du sicher, dass du sie auch richtig verstanden hast?
    Was ich 100 % richtig verstanden habe ist,dass Sie sagte AB SOFORT darf ich 19 % MwST ausweisen. (da ich das mehrmals hinterfragt habe)

    Und das ich in einigen Wochen Post bekomme u.a auch mit UST ID.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Und das ich in einigen Wochen Post bekomme u.a auch mit UST ID.
    Hast du denn eine UStID beantragt?

    Die braucht man nämlich überhaupt nicht, um USt auszuweisen, sondern nur für den innergemeinschaftlichen Handel (also mit dem EU-europäischen Ausland) und die bekommt man auch nicht automatisch. Und die kommt auch gar nicht von deinem Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern.

    Wie gesagt, alles sehr seltsam. Führt aber glaube ich auch nicht weiter.

    copy

  11. #11
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Hast du denn eine UStID beantragt?
    Ich habe unter anderem AUCH wegen der UStID angerufen.


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, alles sehr seltsam. Führt aber glaube ich auch nicht weiter.
    Ich rufe morgen dort nochmals an und werde meine Erkenntnisse dir mitteilen .

  12. #12
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    Wann hast du denn die Leistung für die im Januar gestellte Rechnung erbracht?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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