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Thema: Freiberufler oder Hobbywerkler - Wo liegt die Grenze?

  1. #1
    TP-Senior Salim ist auf einem guten Weg Avatar von Salim
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    Post Freiberufler oder Hobbywerkler - Wo liegt die Grenze?

    Hallo TPler,

    bei dieser Frage werden mir wohl in erster Linie die Profis unter euch weiterhelfen können.

    Wie so viele möchte ich, quasi Schüler, Volljährig, wohnhaft bei den Eltern, mir mein Taschengeld durch Webdesign etwas aufbessern. (Prinzipiell könnte ich mir das auch durchaus als meinen späteren Beruf vorstellen, aber da möchte ich nichts überstürzen ) Dass das bei kleinen Arbeiten für Bekannte und Nachbarn nichts nach sich zieht, ist mir klar, bekäme ich jedoch die Möglichkeit dazu, würde ich auch gerne "mehr" machen wollen.

    Das fängt mit einer eigenen Website zu dem Thema an, mit der ich gerne etwas "Werbung" machen würde. Spätestens hier, müsste ich mich doch dann als Freiberufler melden, oder? Laut diesem Artikel habe ich das so verstanden, aber der ist ja nun auch schon etwas älter (=

    Ich habe so weit Erkundigungen eingeholt, dass man sich als "Webdesigner" am besten in der Kategorie "Mediendienstleister" eintragen lässt und dann auch nicht genau festgelegt ist, ob man nun in erster Linie Webseiten erstellt, oder Logos produziert, fotografiert, etc...

    Nun möchte ich aber meinen "Kinder Status" nicht verlieren. D.h. Themen wie Krankenversicherung, unter Umständen Kindergeld und ähnliches sollten unangetastet bleiben. Ich bin natürlich bereit Verantwortung zu übernehmen, möchte mich aber nicht selbst ins Abseits stellen und hinterher mehr Kosten als Einnahmen haben. - Ich denke, das ist verständlich (:

    So viel zu meiner Situation.

    Hier nochmal der Übersicht halber, konkrete Fragen:

    - Was darf ich denn nun als "Hobbyist" tun / wie viel verdienen?
    - ab wann muss ich mich als Freiberufler "registrieren"?
    - geht das überhaupt, ohne entsprechende Berufsausbildung?
    - mein Vater hat ein PC-Geschäft, ließe sich da irgendwas "drehen"?

    Natürlich werde ich mich auch noch bei den entsprechenden Ämtern erkundigen. Da ich denen aber erstmal nicht traue, wappne ich mich genre vorher mit Informationen.

    Hier im Forum habe ich das was geht natürlich auch bereits nachgelesen. Ich hoffe ich habe keine Frage gestellt, die hier bereits beantwortet wurde.

    Gruß
    .Salim

  2. #2
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    Zitat Zitat von Salim Beitrag anzeigen
    Das fängt mit einer eigenen Website zu dem Thema an, mit der ich gerne etwas "Werbung" machen würde. Spätestens hier, müsste ich mich doch dann als Freiberufler melden, oder?
    Zunächst wäre die Frage zu klären, ob du überhaupt eine Chance hast, als Freiberufler anerkannt zu werden oder ob du ein Gewerbe anmelden musst.

    "Als Freiberuf oder freier Beruf werden - im deutschen Recht - Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

    Ich habe so weit Erkundigungen eingeholt, dass man sich als "Webdesigner" am besten in der Kategorie "Mediendienstleister" eintragen lässt
    Wo soll es denn diese "Kategorie" geben?

    Nun möchte ich aber meinen "Kinder Status" nicht verlieren. D.h. Themen wie Krankenversicherung, unter Umständen Kindergeld und ähnliches sollten unangetastet bleiben.
    Dann musst du die entsprechenden und hier im Forum zigmal genannten Einkommensgrenzen beachten.

    Ich bin natürlich bereit Verantwortung zu übernehmen, möchte mich aber nicht selbst ins Abseits stellen und hinterher mehr Kosten als Einnahmen haben. - Ich denke, das ist verständlich (:
    Naja. Dann such' dir doch einfach 'nen Schülerjob. Warum muss es unbedingt die "Selbstständigkeit" sein, wenn man eigentlich gar nicht selbstständig, sondern über Kindergeld und Familienversicherung abgesichert bleiben will?

    - Was darf ich denn nun als "Hobbyist" tun / wie viel verdienen?
    Wenn die Gewinnerzielungsabsicht da ist, ist das kein Hobby mehr. Ganz einfach.

    - ab wann muss ich mich als Freiberufler "registrieren"?
    S.o. und sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht handeln willst.

    - geht das überhaupt, ohne entsprechende Berufsausbildung?
    Tendenziell: nein. Kann sein, dass es das FA nicht interessiert, solange du kein zu versteuerndes Einkommen hast (was du ja nicht haben kannst, wenn du familienversichert bleiben willst), aber es gibt keine formale Anerkennung als Freiberufler und das FA kann auch noch nach Jahren kommen und dir den gewährten Status wieder absprechen.

    - mein Vater hat ein PC-Geschäft, ließe sich da irgendwas "drehen"?
    Nein.

    Natürlich werde ich mich auch noch bei den entsprechenden Ämtern erkundigen. Da ich denen aber erstmal nicht traue, wappne ich mich genre vorher mit Informationen.
    Und wieso solltest du wildfremden Menschen, die du nie zu Gesicht bekommst trauen?

    Hier im Forum habe ich das was geht natürlich auch bereits nachgelesen. Ich hoffe ich habe keine Frage gestellt, die hier bereits beantwortet wurde.
    Alle deine Fragen wurden hier wiederholt beantwortet. Hast du die FAQs gelesen?

    copy

  3. #3
    TP-Senior Salim ist auf einem guten Weg Avatar von Salim
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    Post

    Hallo Copy.

    Fangen wir mal unten an. Ja, die habe ich gelesen. Ich habe die FAQs gelesen und den Beitrag zum minderjährigen Webdesigner überflogen. Und dannw ar da glaube ich noch etwas zum Thema Selbstständig machen.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, wäre ich also quasi aus dem Schneider, so lange ich den Höchstbetrag (werde nochmal danach suchen) nicht überschreite und keine Werbung mache etc.

    Und trauen tu ich dir genau so wenig Aber je mehr Informationen man hat, desto mehr kann man sich auch selbst zusammen reimen und desto gezielter kann man nachfragen.

    Dein Vorschlag mit dem Schülerjob leuchtet mir allerdings nicht ganz ein. Es ist mir nicht bekannt, dass es einen "ich erstelle Webseiten und ähnliches" Schülerjob gibt, oder? Und Selbstständig "müsste" es nur sein, falls ich anderweitig in Konflikt mit Steuer Gesetzen käme.

    Was Freiberuf und Kategorien angeht, habe ich mir das mal angelesen. Ich habe es damals so verstanden, dass es dort bestimmte Kategorien, also Quasi Berufe gäbe bei denen man sich eben für einen bestimmten "entscheiden" müsste. Da es den beruf Webdesigner so nicht gäbe, bzw dieser einen einschränken konnte, hieß es dort, solle man sich als "Mediendienstleister" führen lassen. Leider kann ich dir nicht mehr sagen, wo genau ichd as her habe. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine Seite zum Thema Freiberufler war.

    Wo wir beim nächsten Thema wären. Ein meinen Augen ist Webdesign in jedem Fall eine künstlerische Angelegenheit, aber gut, das mag ja nicht jeder so sehen. Eine schöpferische Begabung würde ich von meinem "Designer" ebenfalls erwarten. Meine Informationen gingen bisher alle dahingehend, dass ein "Webdesigner" ein Freiberufler sei, oder zumindest sein kann.

    .Salim

  4. #4
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    Zitat Zitat von Salim Beitrag anzeigen
    Wenn ich dich richtig verstanden habe, wäre ich also quasi aus dem Schneider, so lange ich den Höchstbetrag (werde nochmal danach suchen) nicht überschreite und keine Werbung mache etc.
    Nee, da verstehst du mich miss. Ich schrieb u.a.:

    "Wenn die Gewinnerzielungsabsicht da ist, ist das kein Hobby mehr."

    Und wenn es kein Hobby ist und du selbstständig arbeiten willst, musst du entweder ein Gewerbe anmelden oder eben dein Glück über eine Anerkennung als Freiberufler suchen (es sei denn, es handelt sich wirklich um eine einmalige Sache). Das hat mit Höchstbeträgen oder Werbung nichts zu tun. Die Höchstbeträge kommen ins Spiel, wenn du familienversichert bleiben und weiter Kindergeld beziehen willst. Andere Baustelle.

    Dein Vorschlag mit dem Schülerjob leuchtet mir allerdings nicht ganz ein. Es ist mir nicht bekannt, dass es einen "ich erstelle Webseiten und ähnliches" Schülerjob gibt, oder?
    Wieso nicht? Wenn du gut bist, sollte sich auch da ein Schülerjob finden lassen. Und ansonsten gibt es halt die Ich-räume-Regale-im-Supermarkt-ein oder Ich-kassiere-an-der-Tankstelle-Jobs.

    Und Selbstständig "müsste" es nur sein, falls ich anderweitig in Konflikt mit Steuer Gesetzen käme.
    Wenn du auf eigene Rechnung Websites gestalten willst, ist das eine selbstständige Tätigkeit.

    Kann es BTW sein, dass du "Freiberuf" und Selbstständigkeit verwechselst? Wenn ich mir den Titel so betrachte:

    "Freiberufler oder Hobbywerkler - Wo liegt die Grenze?"

    Das 'Gegenstück' zum Hobbywerkler ist nicht der Freiberufler, sonder derjenige, der dafür bezahlt wird, egal ob als Angestellter, Gewerbetreibender oder Freiberufler.

    Was Freiberuf und Kategorien angeht, habe ich mir das mal angelesen. Ich habe es damals so verstanden, dass es dort bestimmte Kategorien, also Quasi Berufe gäbe bei denen man sich eben für einen bestimmten "entscheiden" müsste.
    Nein, gibt es nicht. Es gibt so genannte Katalogberufe, Ärzte, Rechtsanwälte, Hebammen, aber auch Journalisten oder Grafikdesigner, die qua Gesetz freie Berufe sind und sog. katalogähnliche Berufe, die eben nicht explizit im Gesetz stehen, aber den Katalogberufen sehr ähnlich sind. Kategorien, die man sich selbst wählen könnte, gibt es da keine. Und dein 'Beruf' ist Schüler, von daher ...

    Da es den beruf Webdesigner so nicht gäbe, bzw dieser einen einschränken konnte, hieß es dort, solle man sich als "Mediendienstleister" führen lassen.
    Mediendienstleister ist kein Beruf. Und je nach Art der Dienstleistung definitiv kein Freiberuf. Jemand, der als Grafiker durchaus Freiberufler sein könnte, verliert diesen Status, wenn er gewerbliche Tätigkeiten anbietet - etwa die Druckabwicklung für seine Kunden.

    Wo wir beim nächsten Thema wären. Ein meinen Augen ist Webdesign in jedem Fall eine künstlerische Angelegenheit, aber gut, das mag ja nicht jeder so sehen.
    Das entscheidet das Finanzamt. Und wenn jemand mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist und dagegen klagt, ein Gericht.

    Meine Informationen gingen bisher alle dahingehend, dass ein "Webdesigner" ein Freiberufler sei, oder zumindest sein kann.
    Ja, kann - zum Beispiel, wenn er studiert hat oder eine einschlägige Ausbildung gemacht. Oder die künstlerische Begabung durch Ausstellungen, die Vertretung durch Galeristen und ähnliches nachweisen kann. Du hast aber nichts dergleichen, sondern bist Schüler. Deshalb sind deine Chancen eben geringer. Ausserdem muss der auch der ausgebildete oder studierte Webdesigner aufpassen, dass er wirklich die _reine_ Gestaltung macht, Seiten für Suchmaschinen zu optimieren, ist bereits eine gewerbliche Leistung ...

    Was versprichst du dir eigentlich von der Anerkennung als Freiberufler? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich nämlich nur marginal von denen, die für Gewerbetreibende gelten.

    copy

  5. #5
    TP-Senior Salim ist auf einem guten Weg Avatar von Salim
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    Danke Copy, dass du das nochmals so ausführlich erörtert hast, insbesondere was die Unterschiede zwischen Freiberuf und Gewerbe angeht. Ich wusste tatsächlich nicht, dass zB bei der von dir angesprochenen SEO-Optimierung dann wieder ein Gewerbe fällig wäre. Da ich bisher davon ausgegangen war, dass ein Webdesigenr Freiberufler ist, habe ich die Frage so gestellt. Das es noch Gewerbetreibende etc gibt ist mir bewusst.

    Was die Gewinnerzielung an geht, denke ich, dass die Grenze da sehr schwammig ist. Gelegentliche Leistungen für zB Nachabrn, auch gegen Geld, sind meines Wissens nach nicht anzumelden. - Das verstehe ich dann zB unter Hobby-Werkler. Wo und ab wann das Ganze dann gewinnorientiert ist, ist sicherlich nicht einfach zu sagen und daher denke ich, man muss sich selbst ja nicht strenger betrachten, als das Finanzamt es tut. Und apropros Finanzamt:

    Zitat:
    Wo wir beim nächsten Thema wären. Ein meinen Augen ist Webdesign in jedem Fall eine künstlerische Angelegenheit, aber gut, das mag ja nicht jeder so sehen.
    Das entscheidet das Finanzamt. Und wenn jemand mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist und dagegen klagt, ein Gericht.
    Genau das, wollte ich damit sagen

    Wieder etwas falsch verstanden scheine ich bei den Katalogberufen zu haben. Das war es tatsächlich, was ich mit Kategorie meinte.

    Zu deinen ersten und letzten Fragen:
    Wieso nicht? Wenn du gut bist, sollte sich auch da ein Schülerjob finden lassen. Und ansonsten gibt es halt die Ich-räume-Regale-im-Supermarkt-ein oder Ich-kassiere-an-der-Tankstelle-Jobs.
    Ich will nicht in erster Linie Geld verdienen. Daher, und aus anderen Gründen, die ich hier jetzt erstmal nicht breit treten möchte, kommen derartige Jobs im Moment für mich nicht in Frage. Die Gedankengang war auch eher der umgekehrte: Ich erstelle gerne Webseiten, also könnte man versuchen dadurch sein Taschengeld etwas aufzubessern, bzw meine Eltern auch etwas zu unterstützen, die im Moment sehr viel Geld für mich ausgeben müssen.

    Von einem Schülerjob als Webdesigner, oder sagen wir mal generell Mediengestalter, habe ich bisher noch nicht gehört. Ich habe mich dahingehend bisher aber auch noch nicht informiert. Ob ich gut bin? Das ist selbst sicher immer schwer zu beurteilen. Ich würde sagen für einfache Projekte habe ich mir ein solides Grundwissen angeeignet, ich kann sicher mit Photohop umgehen und würde mir grundlegend ein gewisses "grafisches Gesfühl" zusprechen. Ich glaube, dass ich die Wünsche potentieller Kunden gut einschätzen könnte, eigene kreative Ideen hätte und schließlich die Fertigkeit diese dann auch umzusetzen. Da ich nicht vor habe die neue Ferrari.com Seite zu gestalten, sondern eher die des Handwerkers von Nebenan, denke ich, dass es durchaus ausreichend ist. Wenn ich dann zB solche Seiten sehe, für die mehrere 100€ bezahlt wurden, denke ich, dass ich das durchaus besser kann, bzw ausreichend Fähigkeiten ahbe um sie zu verbessern. - Aber das ist natürlich nur eine selbsteinschätzung ohne berufliche Praxiserfahrung. Nach meinem Praktikum als Mediengestalter hätte man mich mit Kusshand in die Ausbildung genommen, obwohl sie zunächst gar nicht wussten, ob es das Jahr überhaupt ein Azubi sein sollte. Aber auch das ist natürlich ein Himmelweiter unterschied. Nicht, dass wir uns falsch verstehen ^^ (Des weiteren war die Firma eine Druckerei und daher nicht auf Webdesign sondern Printmedien spezialisiert)
    Aber mal zurück zum eigentlich Thema Schüler Jobs. Wichtig für mich wäre dabei außerdem selbstständig arbeiten zu können. Ich habe immer mal wieder längere Krankenhausaufenthalte, die sich mit einem derartigen Job sicher nicht vereinbaren liesen, nehme ich an. - Aber dennoch, ich werde mich gerne mal dahingehend informieren. (:

    Was versprichst du dir eigentlich von der Anerkennung als Freiberufler? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich nämlich nur marginal von denen, die für Gewerbetreibende gelten.
    Oben habe ich erwähnt, dass ich einfach davon ausgegangen bin, das ein Gestalter automatisch Freiberufler ist. Von mir aus kann ich auch gerne ein Gewerbe anmelden, sofern ich dann weiterhin nicht ein hohes finanzielles und soziales Risiko eingehe und am Ende nicht mit mehr Einbußen als Einnahmen dastehe.

    Letztendlich geht es mir nur darum, im Falle eines Falles, nicht in einem grauen oder schwarzen Bereich arbeiten zu müssen, sollte das mit dem Webseiten für Bekannte Anklang finden (=

  6. #6
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    Zitat Zitat von Salim Beitrag anzeigen
    Was die Gewinnerzielung an geht, denke ich, dass die Grenze da sehr schwammig ist.
    Nein, ist sie nicht. Entweder willst du Gewinne erzielen, und das nicht nur einmal (1 x), sondern nachhaltig, oder nicht.

    Gelegentliche Leistungen für zB Nachabrn, auch gegen Geld, sind meines Wissens nach nicht anzumelden.
    Doch, in der Steuererklärung. Bei der sog. "Nachbarschaftshilfe" fließt kein Geld. Fließt Geld und es wird nicht angemeldet/versteuert, ist das Schwarzarbeit.

    - Das verstehe ich dann zB unter Hobby-Werkler. Wo und ab wann das Ganze dann gewinnorientiert ist, ist sicherlich nicht einfach zu sagen und daher denke ich, man muss sich selbst ja nicht strenger betrachten, als das Finanzamt es tut.
    In erster Linie tut das der Gesetzgeber und der betrachtet das halt streng. Danach hat sich auch das Finanzamt zu richten. Wenn du Geld verdienen willst, indem du Websites gestaltest, dann entweder über eine angestellte oder eine selbstständige Tätigkeit. Mehr legale Möglichkeiten gibt es nicht.

    Und wenn du für den angesprochenen Malermeister eine Website erstellst, dann will der dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso eine ordentliche Rechnung - das Geld kann er nämlich als Betriebsausgabe geltend machen und die mindert seine Steuerlast. Auf die Rechnung muss deine Steuernummer und schwupps, hast du ein Problem. Die Steuernummer bekommst du nämlich nur vom Finanzamt.

    Im Übrigen gibt es ja kaum öffentlicheres, als eine Website ins Netz zu stellen. Wenn du dann im Impressum stehst, kann jeder das lesen. Zum Beispiel die Kontrolleure der Deutschen Rentenversicherung, die überprüfen, ob der Malermeister vielleicht im Rahmen der Künstlersozialversicherung abgabepflichtig ist und ob er, wenn ja, seiner Abgabepflicht nachkommt. Die Rentenversicherung arbeitet eng mit dem Finanzamt zusammen und kann von dort Steuerdaten anfordern ... so kommt ganz schnell eins zum anderen.

    Ein weiteres Risiko: Die ganzen Schülerfrickler (ist nichts persönliches!), die für ein bisschen Schwarzgeld Websites zusammen nageln, machen den Markt für die Leute, die das gelernt haben und deren in legalem Rahmen ausgeübter Beruf das ist - zumindest in Teilen - kaputt. Es braucht nur ein ohnehin am Existenzmiminum entlang schrappelnder Webdesigner in dir eine Konkurrenz zu sehen und einen schlechten Tag zu haben ...

    Ich will nicht in erster Linie Geld verdienen.
    Dann nimm doch einfach kein Geld, wenn du Bekannten oder sonstwem eine Website machst.

    Daher, und aus anderen Gründen, die ich hier jetzt erstmal nicht breit treten möchte, kommen derartige Jobs im Moment für mich nicht in Frage. Die Gedankengang war auch eher der umgekehrte: Ich erstelle gerne Webseiten, also könnte man versuchen dadurch sein Taschengeld etwas aufzubessern, bzw meine Eltern auch etwas zu unterstützen, die im Moment sehr viel Geld für mich ausgeben müssen.
    Wenn du Geld verdienst, ist das Einkommen. Das ist einerseits im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu versteuern. Und wenn es bspw. mehr ist, als im Hinblick auf deine Krankenversicherung oder das Kindergeld erlaubt ist, dann gehen andererseits die KV und das Kindergeld flöten. Bei der KV liegt die Grenze bei gerade einmal 365,- Euro im Monat.

    Von einem Schülerjob als Webdesigner, oder sagen wir mal generell Mediengestalter, habe ich bisher noch nicht gehört.
    Dann mach' dir 'ne Mappe und stell dich Agenturen etc. vor.

    Oben habe ich erwähnt, dass ich einfach davon ausgegangen bin, das ein Gestalter automatisch Freiberufler ist.
    "Gestalter" kann alles mögliche heissen, wer gewerbliche Leistungen anbietet, kann das nicht als Freiberufler tun. Derjenige muss dann entweder zusätzlich ein Gewerbe anmelden, über das er die gewerblichen Leistungen abrechnet, oder das gleich tun.

    Von mir aus kann ich auch gerne ein Gewerbe anmelden, sofern ich dann weiterhin nicht ein hohes finanzielles und soziales Risiko eingehe und am Ende nicht mit mehr Einbußen als Einnahmen dastehe.
    Wieso "weiterhin nicht"?

    Das Risiko ist für den gewerbetreibenden Einzelunternehmer genauso hoch wie für den freiberuflichen - du haftest für das was du tust voll mit deinem gesamten Vermögen. Da gibt es keinerlei Unterschied.

    Und ob du Einbußen hast oder nicht, hat damit auch nichts zu tun.

    Letztendlich geht es mir nur darum, im Falle eines Falles, nicht in einem grauen oder schwarzen Bereich arbeiten zu müssen, sollte das mit dem Webseiten für Bekannte Anklang finden (=
    Dann musst du entweder ein Gewerbe anmelden oder .... na, das hatten wir ja alles schon.

    copy

  7. #7
    TP-Senior Salim ist auf einem guten Weg Avatar von Salim
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    Ich glaube ein wenig reden wir noch aneinander vorbei, oder haben andere Ansichten. Grundlegend hast du aber sowieso natürlich schonmal Recht.

    Zum Thema Nachbarschaft und Geld oder nicht zitiere ich mal von der im Eingangspost genannten Seite. Natürlich spreche auch diesem Autor keine Allwissenheit zu.

    Die angestellte Webdesignerin, die in ihrer Freizeit die Homepage ihres Sportvereins auf Vordermann bringt und der Verlagsmitarbeiter, der nebenbei Gehversuche als Krimiautor oder Werbetexter unternimmt, sind keine Schwarzarbeiter - nur weil sie sich ohne Gewerbeschein ein paar Euro hinzuverdienen.

    [...] dürfen Sie ohne größere Umstände selbstständige Leistungen erbringen und sich ein paar Euro hinzuverdienen.
    Aber das sei nun auch mal dahingestellt, was ich nun ohne Gewerbe tun oder lassen würde. In meiner Frage ging es ja eher um den Fall eines selbstständig Machens.

    Ich finde es sehr nett, dass du mich auf all die Eventualitäten wie soetwas, wenn man es nicht richtig anmeldet, auffliegen könnte hinweist. Das ist mir auch alles durchaus bewusst und deswegen fragte ich ja danach, bis wo ich mich legal verhalte. Ich denke der Punkt wäre dann auch geklärt, vielen Dank (:

    Angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden, dann wäre das nicht Überschreiten der von dir angesprochenen 365€ im Monat sicherlich mein kleinstes Problem. Ich glaube nicht, dass ich auf diesen Betrag käme. Zum einen vom Umfang der Seiten her, als auch von der Häufigkeit der Kunden. Aber genau da stellt sich mir dann die Frage: Was kommen als Gewerbetreibender für "Grundausgaben" auf mich zu? Schließlich bringt es mir nichts, wenn ich im schlechtesten Fall aufgrund irgendwelcher Steuern oder Kürzungen hinterher mi -50 statt +100€ dastehe. Das meitne ich auch mit "weiterhin nicht". Da kenne ich mich leider noch gar nicht aus, da ich ja bisher auf dem Freiberufler Holzweg war. Muss mich da dann also auch mal bei Zeiten informieren.

    Ach und wegen der Mappe. Das werde ich mir wirlich mal überlegen. Ich denke nur wie erwähnt, an die längeren Auszeiten die ich zB durch Krankenhausaufenthalte habe. Das wird dann sicherlich mit einem 400€ Job oder ähnlichem schwierig, aber, ich sage es heute sehr oft, da kenne ich mich (noch) nicht aus. Ich werde mich also auch da informieren, danke.

    Gruß
    .Salim

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Salim Beitrag anzeigen
    Ich glaube ein wenig reden wir noch aneinander vorbei, oder haben andere Ansichten.
    Das Gefühl, dass wir aneinander vorbei reden habe ich langsam auch, ich komme gleich darauf zurück ... und du hast auch definitiv andere Ansichten - als ich und als der Autor auf den du dich berufst:

    Zum Thema Nachbarschaft und Geld oder nicht zitiere ich mal von der im Eingangspost genannten Seite. Natürlich spreche auch diesem Autor keine Allwissenheit zu.
    Du hast aber schon auch diesen Satz gelesen?

    "müssen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit am Ende des Jahres unaufgefordert in der Steuererklärung angegeben werden"

    Ich schrieb auf deine Einlassung, auch wenn Geld flösse, müsse das nirgends angemeldet werden:

    "Doch, in der Steuererklärung. Bei der sog. "Nachbarschaftshilfe" fließt kein Geld. Fließt Geld und es wird nicht angemeldet/versteuert, ist das Schwarzarbeit."

    Mh?

    Aber das sei nun auch mal dahingestellt, was ich nun ohne Gewerbe tun oder lassen würde. In meiner Frage ging es ja eher um den Fall eines selbstständig Machens.
    Und hier reden wir wohl aneinander vorbei bzw. du hörst mir nicht zu.

    Das Gewerbe _ist_ eine der _beiden_ Möglichkeiten, wie du dich selbstständig machen kannst. Die andere ist, Anerkennung durch das FA vorausgesetzt, der Freiberuf.

    Zwei (zumindest theoretische) Möglichkeiten, ein Ergebnis: Selbstständigkeit. Und damit volle Verantwortung, volles Risiko und volle Haftung. In beiden Fällen.

    Aber genau da stellt sich mir dann die Frage: Was kommen als Gewerbetreibender für "Grundausgaben" auf mich zu?
    Und da muss ich dann doch noch mal auf die FAQs und die Forensuche verweisen, das Thema gibt es hier schon millionenmal.

    Schließlich bringt es mir nichts, wenn ich im schlechtesten Fall aufgrund irgendwelcher Steuern oder Kürzungen hinterher mi -50 statt +100€ dastehe. Das meitne ich auch mit "weiterhin nicht". Da kenne ich mich leider noch gar nicht aus, da ich ja bisher auf dem Freiberufler Holzweg war.
    Das Thema Steuern und Freibeträge hat auch mit dem Thema Freiberuf oder Gewerbe nichts zu tun, nicht einmal mit der Frage angestellt oder selbstständig - Steuern müssen wir alle zahlen: Ab einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 8004,- Euro/Jahr. Kindergeld bis zum selben eigenen Einkommen - also 8004,- Euro/Jahr - und Familienmitversicherung: Maximal 365,- eigenes Einkommen/Monat (monatsgenau, nicht im Jahresschnitt).

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