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Thema: Steuernummer auf Webseite bei Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie Kaffeetante macht alles soweit korrekt
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    Smile Steuernummer auf Webseite bei Kleinunternehmer

    Hallo Leute,

    ich weiß nicht, ob das Thema schon mal behandelt wurde deshalb die Frage:

    muß ich als Kleinunternehmer auf der Webseite (Impressum) eine Steuernummer ausweisen?

    So viel ich weiß muß ich auf der Rechnung eine Steuernummer angeben. Aber das ist ja nochmal ein Unterschied zum Internet, wo jeder Zugang hat.

    Eine UstID hab ich ja nicht, da ich als Kleinunternehmer keine Ust. abführe.

    Wer weiß Bescheid?

    Gruß Kaffeetante

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    laut google-Recherche: nein, Du musst die Steuernummer nicht im Impressum angeben.
    Eine der gefundenen Quellen: http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html

  3. #3
    TP-Supporter chorn bringt sich richtig ein Avatar von chorn
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    Gibt es gute Gründe dafür die Steuernummer nicht zu veröffentlichen?

  4. #4
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von chorn Beitrag anzeigen
    Gibt es gute Gründe dafür die Steuernummer nicht zu veröffentlichen?
    Ja, Sicherheitsprobleme

    Der Artikel ist zwar schon älter aber das Problem besteht im Grundsatz immer noch. Selbst wenn dieses Loch gestopft ist, es ist jederzeit möglich, dass sich ein Neues auftut.
    Und da die Veröffentlichung der Steuernummer, im Gegensatz zu Ust-Id, nichts bringt erscheint es mir ratsam darauf zu verzichten.

  5. #5
    TP-Supporter chorn bringt sich richtig ein Avatar von chorn
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    Stimmt, hatte ich nicht dran gedacht, danke für den Link.

  6. #6
    TP-Newbie Kaffeetante macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von chorn Beitrag anzeigen
    Gibt es gute Gründe dafür die Steuernummer nicht zu veröffentlichen?
    Ich hatte bisher meine (private) Steuernummer drin und jemand hat mich darauf hingewiesen, dass es nicht so gut wäre, weil man damit auch Schindluder treiben kann. Deshalb, wenn man es nicht unbedingt muss...

    Aber ich wollte nochmal sichergehen, da rund um das Thema "Kleinunternehmer" erfahrungsgemäß viele hartnäckige Falschaussagen in Umlauf sind.
    z.B. Rechnungen ohne Ust-Ausweisung sind grundsätzlich nachteilig, weil der Kunde den Vorsteuer-Abzug nicht machen kann. Das ist so nicht richtig!
    Denn es gibt auch Kunden, wie z.B. öffentliche Träger, Ärzte etc, die auch keine Ust erheben und für die ist es im Endeffekt dann sogar 19 % billiger.

    oder:
    wenn man die Kleinunternehmerregelung hat, kann man nur im 1. Jahr wechseln auf die Umsatzsteuerpflichtige Kiste - das ist auch falsch. Man kann immer wechseln, muss nur ein paar Dinge beachten.
    Aber umgekeht geht es nicht, wenn man einmal zur Ust optiert ist, ist man für 5 Jahre gebunden. Soweit meine Info.

    Ich muss erst selbst mal rausfindn, ob es vorteilhaft ist oder nicht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Kaffeetante Beitrag anzeigen
    Eine UstID hab ich ja nicht, da ich als Kleinunternehmer keine Ust. abführe.
    Die UStID hat überhaupt nichts mit der KU-Regelung zu tun.

    -> Forensuche benutzen, ich hab' diese Woche IIRC 2x geschrieben, wofür die UStID da ist.

    Auch du kannst eine UStID beantragen.

    copy

  8. #8
    TP-Newbie Kaffeetante macht alles soweit korrekt
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    o.k. ich weiß worauf du hinaus willst:

    Die braucht man nämlich überhaupt nicht, um USt auszuweisen, sondern nur für den innergemeinschaftlichen Handel (also mit dem EU-europäischen Ausland) und die bekommt man auch nicht automatisch. Und die kommt auch gar nicht von deinem Finanzamt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern."

    gell?

    Aber ich betreibe keinen innereurop. Handel und daher brauch ich auch keine UST-ID.

    oder gibt es sonst noch irgendeinen Grund warum ich als Kleinunternehmer so was haben sollte?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Kaffeetante Beitrag anzeigen
    o.k. ich weiß worauf du hinaus willst:
    Ich will darauf hinaus, dass die UStID überhaupt nichts mit der KU-Regelung zu tun hat.

    Auch das gehört zum Thema "erfahrungsgemäß viele hartnäckige Falschaussagen in Umlauf", gell?

    copy

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Kaffeetante Beitrag anzeigen
    z.B. Rechnungen ohne Ust-Ausweisung sind grundsätzlich nachteilig, weil der Kunde den Vorsteuer-Abzug nicht machen kann. Das ist so nicht richtig!
    Denn es gibt auch Kunden, wie z.B. öffentliche Träger, Ärzte etc, die auch keine Ust erheben und für die ist es im Endeffekt dann sogar 19 % billiger.
    Das kommt ganz auf die erbrachte Leistung an, denn der KU muss es erstmal schaffen 19% günstiger zu sein, eine vernünftige Kalkulation vorausgesetzt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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