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Thema: Einzelunternehmen...

  1. #1
    TP-Newbie chill24 macht alles soweit korrekt
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    Einzelunternehmen...

    Hi, ich bin neu in dem Bereich und wollte euch eine Frage stellen:

    Ich habe letzte Woche ein Gewerbe angemeldet, nun würde ich gerne wissen wie ich meine Firma nennen darf. Also soweit ich weiß wenn man ins Handelsregister eingetragen wurde, kann man sich irgendeinen Phantasie Namen ausdenken.

    Nun erste Frage, woher weiss ich ob ich im Handelsregister drinstehe?

    Und wenn dies nicht der Fall ist, braucht man seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten. Aber wie kann ich mich dann nennen?

    Beispiel: Max Meyer Informationstechnik. Kann ich dann "ITM" nennen?

    DANKE

  2. #2
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    Zitat Zitat von chill24 Beitrag anzeigen
    Nun erste Frage, woher weiss ich ob ich im Handelsregister drinstehe?
    Na, wenn Du keine EIntragung veranlasst hast wirst Du auch nicht drinstehen.

    Und wenn dies nicht der Fall ist, braucht man seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten
    .
    Du muss nicht mehr in jedem Geschäftsbrief alle Angaben machen. Trotzdem musst Du in vielen Bereichen (Impressum, Verträgen, etc.) mit Deinem Vor- und Nachnamen auftreten.

    Beispiel: Max Meyer Informationstechnik. Kann ich dann "ITM" nennen?
    ITM
    Max Mayer

    Zitat IHK Hamburg:
    § 15 b GewO ist Ende März 2009 weggefallen. Es ist allerdings dringend zu empfehlen, auf die oben genannten Angaben nicht zu verzichten:...... Andererseits kann das Weglassen dieser Angaben (gegenüber dem Endverbraucher) eine unlautere Handlung nach § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Liegt ein Verstoß gegen das UWG vor, drohen Ihnen hohe Abmahngebühren.

  3. #3
    TP-Newbie chill24 macht alles soweit korrekt
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    OK. das mit der Abkürzung und dem Vor und Zunamen ist mir jetzt klar. Aber wie sieht es damit aus:

    Informationstechnik Meyer
    Musterstr.3
    Musterstadt

    Wäre das auch ok ohne den vornamen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von chill24 Beitrag anzeigen
    Wäre das auch ok ohne den vornamen?
    Du wirst hier keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen können, wenn hier jemand sagt 'ist ok' hilft dir das im Streitfall (z.B. bei einer Abmahnung durch einen Mitbewerber) kein Stück weiter. Ich frage mich, wo das Problem dabei ist, mit seinem vollen Namen aufzutreten?

    copy

  5. #5
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    Zitat Zitat von chill24 Beitrag anzeigen
    OK. das mit der Abkürzung und dem Vor und Zunamen ist mir jetzt klar. Aber wie sieht es damit aus:

    Informationstechnik Meyer
    Musterstr.3
    Musterstadt

    Wäre das auch ok ohne den vornamen?
    Hi, die Empfehlung der IHK lautet eindeutig: "Nichts weglassen", wenn Du es unbedingt weglassen willst, frag einen Anwalt. Der ist versichert, kann und darf rechtsverbindliche Aussagen machen!

    Ich verstehe allerding nicht warum Du unbedingt Deinen Namen, ganz oder teilweise, weglassen möchtest? Es ist doch wesentlich kundenfreundlicher mit dem vollständigen Namen aufzutreten, statt sich hinter einem anonymen Kürzel zu verbergen.

  6. #6
    TP-Junior Tikah macht alles soweit korrekt
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    Wo ist aber das Problem seinen Namen wegzulassen?

    Wenn ich jetzt ein Fussballfanartikelonlineshop eröffne nenne ich ihn. zb:
    kick-style.de und meine Gewerbe heißt auch so. Das darf ich doch oder verstehe ich die Diskussion nicht? Ich mein im Impressum steht mein richtiger Name und ect. Oder sollte ich als KU kick-style M.Muster mein Shop nennen( nicht unbedingt die Internet-adresse).
    Ich dachte das ist nur relevant wenn man von zuhause aus arbeitet. Denn da muss ja auf der Klingel und Briefkasten stehen "kick-style". Und wenn man im Mehrfamilienhaus wohnt ist es vorteilhafter das Gewerbe hieß "Max Muster" da die Klingel und Briefbox nicht verändert werden muss.
    Klar kann man die "kick-style" draufmachen aber muss den Vermieter fragen.

    rischtig oder was???

  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Das Problem ist wo du deinen Namen weglässt... aber das wurde hier schon geschrieben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Wenn ich jetzt ein Fussballfanartikelonlineshop eröffne nenne ich ihn. zb: kick-style.de und meine Gewerbe heißt auch so.
    Als Einzelunternehmer hast Du kein Unternehmen sondern bist das Unternehmen. Deshalb ist Dein Name und der des Unternehmens auch der Gleiche. Und darum kann man diesen nicht überall weglassen, wie Dorintia schrieb es kommt darauf an wo!

    Ich dachte das ist nur relevant wenn man von zuhause aus arbeitet. Denn da muss ja auf der Klingel und Briefkasten stehen "kick-style".
    Damit hat es aber mal gar nichts zu tun!

  9. #9
    TP-Junior Tikah macht alles soweit korrekt
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    Kann ich mein eBay Namen wenigsten so nennen wie ich will? ( Als Einzelunternehmer)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Tikah Beitrag anzeigen
    Kann ich mein eBay Namen wenigsten so nennen wie ich will? ( Als Einzelunternehmer)
    Ja. Aber in die Anbieterkennung gehört wieder alles.

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html

  11. #11
    TP-Junior Tikah macht alles soweit korrekt
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    Okay... und wenn ich ein Onlineshop betreibe... der heißt...

    XXLDing

    und ich die Pakete dann versende. Muss dann mein Name beim Absender oder reicht es XXLDing mit Anschrift zu haben?

  12. #12
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    Zitat Zitat von Tikah Beitrag anzeigen
    Okay... und wenn ich ein Onlineshop betreibe... der heißt...

    XXLDing

    und ich die Pakete dann versende. Muss dann mein Name beim Absender oder reicht es XXLDing mit Anschrift zu haben?
    Hi, ja ich glaube als Absender ist das OK, bin aber nicht sicher ob es doch irgendein Grund gibt der dagegen spricht. Ich wüsste jetzt auch nicht warum ich mir deshalb Gedanken machen sollte. Ich schreibe den Namen dazu und gut ist.
    Ich frage mich nur, warum in aller Welt willst Du Deinen Namen verheimlichen? Ist der so schlimm?

  13. #13
    TP-Junior Tikah macht alles soweit korrekt
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    will ich nicht.. mein SHop soll nur nicht so heißen

  14. #14
    TP-Junior Tikah macht alles soweit korrekt
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    Und jetzt?

    So habe jetzt ein Gewerbe angemeldet.
    Geht ab den 1.3 los!
    Habe noch nichts vom Finanzamt bekommen.
    Kann ich trotzdem ab den ersten anfangen? Schonmal einkaufen?
    Oder kann ich evtl. sogar jetzt schon waren beziehen?

  15. #15
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    Zitat Zitat von Tikah Beitrag anzeigen
    So habe jetzt ein Gewerbe angemeldet.
    Geht ab den 1.3 los!
    Habe noch nichts vom Finanzamt bekommen.
    Ja meine Güte, sooo schnell geht's halt auch nicht ...

    Kann ich trotzdem ab den ersten anfangen? Schonmal einkaufen?
    Oder kann ich evtl. sogar jetzt schon waren beziehen?
    Wo ist denn für dich der Unterschied zwischen "einkaufen" und "Waren beziehen"? Alles, wofür du deine Steuernummer brauchst, kannst du nicht machen - weil du die noch nicht hast. Alles andere schon.

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