Na, wenn Du keine EIntragung veranlasst hast wirst Du auch nicht drinstehen.
.Und wenn dies nicht der Fall ist, braucht man seit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) vom 25.03.2009 im Geschäftsverkehr nicht mehr mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen auftreten
Du muss nicht mehr in jedem Geschäftsbrief alle Angaben machen. Trotzdem musst Du in vielen Bereichen (Impressum, Verträgen, etc.) mit Deinem Vor- und Nachnamen auftreten.
ITMBeispiel: Max Meyer Informationstechnik. Kann ich dann "ITM" nennen?
Max Mayer
Zitat IHK Hamburg:
§ 15 b GewO ist Ende März 2009 weggefallen. Es ist allerdings dringend zu empfehlen, auf die oben genannten Angaben nicht zu verzichten:...... Andererseits kann das Weglassen dieser Angaben (gegenüber dem Endverbraucher) eine unlautere Handlung nach § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Liegt ein Verstoß gegen das UWG vor, drohen Ihnen hohe Abmahngebühren.


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