Wenn man dauerhaft nur fuer einen "Arbeitgeber" (Auftraggeber) arbeitet, kann man schon in die Ecke der Scheinselbststaendigkeit rutschen.
Bei deinem Zitat finde ich aber einen anderen Satz wichtig.
Denn...Nachdem 1999 zunächst anhand von einzelnen konkreten Umständen eine Einstufung vorgenommen wurde, ist nunmehr in § 7 SGB IV geregelt worden, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Wichtige Kriterien sind daher nach wie vor die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen.
nach Weisung arbeitest du nicht, denke ich mal. Eine Weisung könntest du nicht einfach so ablehnen. Einen Auftrag schon. Und in die Organisation bist du auch nicht integriert.ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist.


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