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Thema: Gewerbeanmeldung: Tätigkeitsbeschreibung, Berufsgenossenschaft, Müllgebühren, GEZ

  1. #1
    TP-Newbie ghandi macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeanmeldung: Tätigkeitsbeschreibung, Berufsgenossenschaft, Müllgebühren, GEZ

    Guten Abend

    Ich bin Webmaster einer Webseite, in die Adsense Werbung eingebunden ist. Zuerst wurden nur die Hostingkosten gedeckt, doch steigen die Erträge langsam an. Aus diesem Grund möchte ich ein Gewerbe anmelden, damit alles seine Ordnung hat.
    Ich habe mich bereits über viele Dinge informiert, die die Anmeldung mit sich bringen, doch sind noch einige Fragen offen.

    Ich habe gelesen, daß es ratsam ist, die Beschreibung möglichst allgemein zu halten, um in Zukunft auch mal für einen Kunden ein PC zusammenzubauen oder eine Webseite zu erstellen. Folgende Beschreibungen habe ich bei der Recherche gefunden:
    - EDV-Dienstleistungen
    - Internetdienstleistungen
    - Dienstleistungen und Vermittlung von Waren aller Art über Internet
    - Internetmarketing
    - Internet- und Telekommunikationsvertrieb, Betreuung von Webseiten
    - Verkauf und Handel von Waren aller Art, außer genemigungspflichtigen Waren

    Welche Tätigkeitsbeschreibung empfiehlt sich hier? Kann man dann mit dem Gewerbeschein auch bei Großhändlern einkaufen oder ist dafür der letzte Punkt "Verkauf und Handel von Waren aller Art" unbedingt notwendig?

    Muß ich Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden und wenn ja, habe ich dadurch irgendwelche Kosten?

    Dann ist mir aufgefallen, daß einige für Gewerbemüll zwangsangemeldet wurden und diesen natürlich auch bezahlen mussten. Unter welche Voraussetzungen passiert das? Ich habe die Vermutung, daß es mit der Tätigkeitsbeschreibung zusammenhängt und das da der Punkt "Verkauf und Handel von Waren aller Art" eher kontrakproduktiv sein könnte, weil man hier anfallenden Verpackungsmüll vermuten könnte. Wer weiß da genaueres?

    Weiterhin ist mir bei der Recherche aufgefallen, daß einige nach der Gewerbeanmeldung Post oder Besuch von GEZ bekommen haben. Werden hier irgendwo die Daten vom Gewerbeamt illegal weitergegeben oder wie erfährt die GEZ von der Anmeldung? Kann man dieser Praxis bei der Gewerbeanmeldung widersprechen? Ich zahle privat bereits die vollen Fernsehgebühren und habe nicht vor, für meine Geräte zweimal zu bezahlen.

    Ich bin für jeden hilfreichen Ratschlag dankbar.

  2. #2
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    Zitat Zitat von ghandi Beitrag anzeigen
    Welche Tätigkeitsbeschreibung empfiehlt sich hier?
    Schreib doch alles rein, was auch nur unter Umständen in Frage kommt. Willst du später erweitern, kostet das wieder Geld.

    Dann ist mir aufgefallen, daß einige für Gewerbemüll zwangsangemeldet wurden und diesen natürlich auch bezahlen mussten. Unter welche Voraussetzungen passiert das?
    Das passiert, wenn du dich nicht selbst drum kümmerst.

    Ich habe die Vermutung, daß es mit der Tätigkeitsbeschreibung zusammenhängt
    Nein, mit der Gewerbeanmeldung.

    Weiterhin ist mir bei der Recherche aufgefallen, daß einige nach der Gewerbeanmeldung Post oder Besuch von GEZ bekommen haben. Werden hier irgendwo die Daten vom Gewerbeamt illegal weitergegeben
    Wieso illegal?

    ... und habe nicht vor, für meine Geräte zweimal zu bezahlen.
    Mach' dich doch unter www.gez.de erst mal kundig, ob du überhaupt müsstest. Wir wissen ja nicht, wie deine Verhältnisse so sind ...

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  3. #3
    TP-Newbie ghandi macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy
    Schreib doch alles rein, was auch nur unter Umständen in Frage kommt. Willst du später erweitern, kostet das wieder Geld.
    Das wäre das einfachste, ich möchte nur vermeiden, daß durch zu umfangreiche Beschreibungen irgendwelche Gebühren für Berufsgenossenschaft etc. anfallen.

    Zitat Zitat von copy
    Das passiert, wenn du dich nicht selbst drum kümmerst.
    Wie ist das zu verstehen? Und vor allem unter welchen Umständen wird man zwangsangemeldet?

    Zitat Zitat von copy
    Mach' dich doch unter www.gez.de erst mal kundig, ob du überhaupt müsstest. Wir wissen ja nicht, wie deine Verhältnisse so sind ...
    copy
    Habe da bei eigener Wohnung unterschiedliche Auffassungen gelesen. Einmal, daß man tatsächlich doppelt zahlen sollte (eigentlich unglaublich) oder aber, daß man nicht nochmal zahlen muß, wenn auf dem Grundstück bereits Geräte angemeldet sind.
    Kann man denn bei der Gewerbeanmeldung generell einer Datenweitergabe an die GEZ widersprechen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von ghandi Beitrag anzeigen
    Das wäre das einfachste, ich möchte nur vermeiden, daß durch zu umfangreiche Beschreibungen irgendwelche Gebühren für Berufsgenossenschaft etc. anfallen.
    O.k., BG willst du also auf keinen Fall bezahlen ...

    Wie ist das zu verstehen? Und vor allem unter welchen Umständen wird man zwangsangemeldet?
    ... und Gewerbemüll auch nicht ...

    Kann man denn bei der Gewerbeanmeldung generell einer Datenweitergabe an die GEZ widersprechen?
    ... und GEZ natürlich sowieso nicht. Vermutlich auch keine Steuern? Familienversichert?

    Vielleicht überlegst du dir das mit der Selbstständigkeit noch mal.

    Um noch mal darauf zurück zu kommen:

    Wie ist das zu verstehen? Und vor allem unter welchen Umständen wird man zwangsangemeldet?
    Das ist so zu verstehen, wie ich es geschrieben habe. Wenn du dich nicht selbst um deine Verpflichtungen kümmerst - selbstständig ist auch hier das Zauberwort - dann kümmern sich im Zweifel andere drum. Das kann dann eher harmlos sein, etwa durch eine Zwangsanmeldung, oder mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden sein. Je nachdem, wovor du dich halt zu drücken versuchst.

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  5. #5
    TP-Insider Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Settler ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Settler
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    Im Gegensatz zu anderen Fragen von "Neulingen", finde ich diese Fragen durchaus sinnvoll.

    Und die "Infos" der GEZ auf deren Seiten werden momentan ja gottseidank durch Gerichte gekippt. imho kann es nicht sein, dass man einen PC braucht, um seine Meldungen beim FA zu tätigen und man dann abGEZockt wird, weil plötzlich auch ÖR TV und Radio online angeboten wird.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Settler Beitrag anzeigen
    Und die "Infos" der GEZ auf deren Seiten werden momentan ja gottseidank durch Gerichte gekippt.
    Das dürfte dann aber keinen von euch freuen - die GEZ schreibt auf ihrer Seite nämlich _ausdrücklich_, dass in dem beschriebenen Fall hier eben _nicht_ doppelt bezahlt werden muss ... könnte man auch einfach selbst nachlesen ... wenn man sich nicht von vorne herein auf Gemäkel beschränken würde.

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  7. #7
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    *grübel* .. ich wühl mich jetzt seit ner Stunde durch die GEZ-Seite .. und ich finde da nichts eindeutiges. Entweder ich bin blind, oder ich versteh das Alles nur falsch, ich habs ja nicht so mit "Amts"deutsch ..

    Ich hab folgende Passagen gefunden:
    "Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für jedes herkömmliche Rundfunkgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Bereich innerhalb der Privatwohnung befindet"
    .. wie ist hier die Definition von "privater Bereich"? Ich arbeite hier in der Wohnzimmerecke auch gewerblich, aber Kunden kommen hier nicht rein .. ^^ .. hier wird auch nicht darauf eingegangen, ob für die Geräte in der Privatwohnung schon gezahlt wird ..
    .. auch schön die Formulierung: für JEDES Rundfunkgerät. Wenn ich hier jetzt 5 Radios um mich rum aufstelle - zahle ich dann für jedes EXTRA? Also 5x die Gebühr..?

    "Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?

    Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist."
    .. klingt schon besser - aber bezieht sich das nicht auf ein "Gewerbe-Grundstück"? Oder macht die GEZ da keinen Unterschied?
    .. außerdem bezieht es sich explizit auf PCs, und nicht auf "herkömmliche Rundfunkgeräte". Was ist also mit dem Fernseher, den ich von meinem Heim-Arbeitsplatz aus sehen kann? Reicht es, wenn ich das Aquarium davorschiebe? *lach*

    Dazu dann die altbekannte Regelung, daß ich mein Kofferradio extra bezahlen muss, wenn ich es einmal im Jahr mit zur Arbeit nehme .. jut, damit verlasse ich dann das Haus, aber bescheuert fand ichs trotzdem schon immer.. und wenn die GEZ da schon kassiert, traue ich denen auch die "doppelte Gebühr" für privat und gewerblich genutzte Geräte zu
    Geändert von wildmieze (10.02.2010 um 11:46 Uhr) Grund: Zu viel Text, zu kleiner Kopf

  8. #8
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    Zitat Zitat von Settler
    Im Gegensatz zu anderen Fragen von "Neulingen", finde ich diese Fragen durchaus sinnvoll.
    Danke für den Hinweis.

    @copy: Ich finde es durchaus schade, daß du gleich unterstellst, ich möchte nichts bezahlen. Deshalb zitiere ich nochmal die Einleitung aus dem Ausgangsposting:

    Zitat Zitat von ghandi
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    Ich möchte also keine große Firma aufmachen und erwarte deshalb auch keine riesen Einnahmen. Deshalb sollte es doch verständlich sein, daß ich nach der Gewerbeanmeldung so geringe laufende Kosten wie möglich haben möchte.


    Es wäre deshalb nett, wenn nochmal jemand auf meine Fragen des 1. Postings eingehen könnte, am besten natürlich jemand, der selbst ein Gewerbe angemeldet hat und daher Erfahrungswerte besitzt, wie es sich mit der Tätigkeitsbeschreibung, Berufsgenossenschaft, Müllgebühren und GEZ verhält.

    @wildmieze: Betreibst du ein Gewerbe von zu Hause aus? Wenn ja, würde mich interessieren, ob und mit welcher Begründung bei dir gewerbliche GEZ Gebühren anfallen bzw. nicht anfallen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von ghandi Beitrag anzeigen
    @copy: Ich finde es durchaus schade, daß du gleich unterstellst, ich möchte nichts bezahlen. Deshalb zitiere ich nochmal die Einleitung aus dem Ausgangsposting:
    Das unterstelle ich nicht, das geht aus deinen Beiträgen hervor. Im übrigen mindern Betriebsausgaben deinen zu versteuernden Gewinn - solltest du vielleicht mal drüber nachdenken.

    copy

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