Erstens musst du aufpassen, was genau du mit deinem Gewerbe machst und was du überhaupt machen darfst (Meisterpflicht usw.). Grundsätzlich ist es aber völlig legitim, deine Arbeitszeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Die Einnahmen werden zusammen mit deinem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (= Gehalt) verrechnet, auf das Gesamteinkommen fällt Einkommenssteuer an. Was das in der Praxis für dich bedeutet, musst du selber ausrechnen.
Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, darfst du keine MwSt. ausweisen (wenn du es doch tätest, müsstest du das Geld dem Finanzamt zukommen lassen). Du darfst aber auch nicht die MwSt von gekauften Waren/Dienstleistungen/... zurückfordern, sondern musst sie wie ein normaler Verbraucher entrichten.
Scheinselbstständigkeit wäre es eigentlich nur, wenn du sonst gar keine anderen Kunden hättest. Es gibt nur ein Problem, wenn dein Arbeitgeber dich beauftragt: Als Selbstständiger darfst du ja nicht genaue Anweisungen befolgen, sondern musst im Großen und Ganzen in der Entscheidung frei sein, wie du den Auftrag erfüllst. Wenn du also genauso wie in der regulären Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber tätig werden würdest, könnte das Finanzamt etwas daran auszusetzen haben. Wenn du dich nach Feierabend aber nicht an genaue Anweisungen zu halten hast, müsste das in Ordnung gehen.
Ich weiß, dass die Frage "Was muss ich sonst beachten?" sehr verlockend ist, ich habe sie auch selbst schon gestellt. Leider ist es für einen Außenstehenden echt nicht leicht, darauf eine Antwort zu finden. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: So viel wird es schon nicht sein; das meiste dürftest du mit der Zeit ganz von alleine herausfinden.


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