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Thema: Frage zu Kleinunternehmerregelung bzw. Anmeldung eines Gewerbes

  1. #1
    TP-Newbie Detonatorxyz macht alles soweit korrekt
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    Frage zu Kleinunternehmerregelung bzw. Anmeldung eines Gewerbes

    Hallo ,
    also, ich bin 25, arbeite im Moment als Elektroinstallateur in einer Firma und wollte dies auch weiterhin machen.
    Jetzt habe ich vor, ein Gewerbe im PC Bereich anzumelden. Das ganze wird aber unter 17500 € Umsatz / Jahr ablaufen, d.h. es kommt wohl die Kleinunternehmerregelung für mich in Frage.

    Nun zu meinen Fragen:
    - Kann ich bedenkenlos meine Arbeitszeit in Rechnung stellen, d.h. einen Stundenlohn für meine Arbeitszeit?
    - Wie verhalten sich dann diese Einnahmen zu meinem jährlichem Einkommen von ca. 30000€ Brutto?
    - Muss ich die Mwst. ausweisen oder brauche ich das nicht?
    - Ist es möglich, monatlich einen bestimmen Betrag meinem Chef in Rechnung zu stellen, wenn ich in meiner Freizeit an seiner EDV arbeite, oder geht das dann in Richtung scheinselbstständig?
    - Muss ich sonst noch irgendetwas beachten, irgendwelche anderen Abgaben bzw. wie verhält sich das ganze mit der Krankenversicherung?

    Sorry zu den vielen Fragen, wollte mich aber schon mal ein bischen erkundigen. Werde auch demnächst noch das ganze mit einem Steuerberater abklären.

    Grüße

  2. #2
    TP-Junior ayRiko macht alles soweit korrekt
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    Erstens musst du aufpassen, was genau du mit deinem Gewerbe machst und was du überhaupt machen darfst (Meisterpflicht usw.). Grundsätzlich ist es aber völlig legitim, deine Arbeitszeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.

    Die Einnahmen werden zusammen mit deinem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit (= Gehalt) verrechnet, auf das Gesamteinkommen fällt Einkommenssteuer an. Was das in der Praxis für dich bedeutet, musst du selber ausrechnen.

    Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, darfst du keine MwSt. ausweisen (wenn du es doch tätest, müsstest du das Geld dem Finanzamt zukommen lassen). Du darfst aber auch nicht die MwSt von gekauften Waren/Dienstleistungen/... zurückfordern, sondern musst sie wie ein normaler Verbraucher entrichten.

    Scheinselbstständigkeit wäre es eigentlich nur, wenn du sonst gar keine anderen Kunden hättest. Es gibt nur ein Problem, wenn dein Arbeitgeber dich beauftragt: Als Selbstständiger darfst du ja nicht genaue Anweisungen befolgen, sondern musst im Großen und Ganzen in der Entscheidung frei sein, wie du den Auftrag erfüllst. Wenn du also genauso wie in der regulären Arbeitszeit für deinen Arbeitgeber tätig werden würdest, könnte das Finanzamt etwas daran auszusetzen haben. Wenn du dich nach Feierabend aber nicht an genaue Anweisungen zu halten hast, müsste das in Ordnung gehen.

    Ich weiß, dass die Frage "Was muss ich sonst beachten?" sehr verlockend ist, ich habe sie auch selbst schon gestellt. Leider ist es für einen Außenstehenden echt nicht leicht, darauf eine Antwort zu finden. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: So viel wird es schon nicht sein; das meiste dürftest du mit der Zeit ganz von alleine herausfinden.

  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Detonatorxyz Beitrag anzeigen
    - Muss ich die Mwst. ausweisen oder brauche ich das nicht?
    Wenn du von der KU-Regelung gebrauch machst, darfst du nicht, wenn nicht, musst du.

    - Muss ich sonst noch irgendetwas beachten, irgendwelche anderen Abgaben
    Ja, sicher. Beachten musst du z.B die gesetzlichen Regelungen zur maximalen Arbeitszeit und Haftungsfragen, an Abgaben kommen in Frage IHK-Beiträge, Gewerbemüll, ggf. GEZ, Berufsgenossenschaft.

    bzw. wie verhält sich das ganze mit der Krankenversicherung?
    Wie verhält sich was? Bitte ....

    Sorry zu den vielen Fragen, wollte mich aber schon mal ein bischen erkundigen.

    ... lies doch mal die FAQs und benutze die Forensuche. Das sind nämlich alles keine außergewöhnlichen Fragen und wenn du dich etwas eingelesen hast, kannst du auch konkrete Fragen stellen.

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