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Thema: Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

  1. #1
    TP-Newbie Rohrkrepierer macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Dringend: Gründungszuschuss - Timing - Fragen über Fragen

    Folgendes:
    Will mich selbstständig machen. ALG 1 läuft Mitte Juni aus. 90 Tage Frist endet somit Mitte März.

    Erstmal vorweg. Ihr müsst nicht alles durchlesen, wenn ihr mir folgende Frage gleich beantworten könnt: Wann wäre es am klügsten, die Unterlagen einzureichen und das Gewerbe anzumelden. Und vor allem warum.

    ------------- andernfalls habe ich hier meine Theorie ---------------

    Ich habe gehört, dass alle Unterlagen bis Ablauf dieser 90 Tage Frist eingereicht werden müssen. Die Unterlagen beinhalten:

    - Gründungszuschussantrag (das graue Formular von der Arge)
    - Zulassung einer Fachkundlichen Stelle
    - Gewerbeanmeldung
    - Buisinessplan, Lebenslauf

    Ich weiß, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauert. Den Aufhebungsbescheid bekommt man allerdings sofort. Wenn ich den ganzen Wisch diesen Monat einreiche, kriege ich auch diesen Monat noch den Aufhebungsbescheid und somit am Monatsende kein ALG 1 mehr. Die nächste Zahlung vom Amt würde ich dann erst Ende März erhalten.
    Es wäre klüger, die Unterlagen Ende des Monats einzureichen, so dass ich noch für den nächsten Monat ALG 1 erhalte und dann Ende März den Gründungszuschuss.

    Jetzt hat Jemand geschrieben:
    Du musst den Antrag vor den 90 Tagen gestellt haben. Die Unterlagen kannst du später einreichen.

    Versteh ich nicht. Was heißt Antrag stellen? Und welche Unterlagen kann ich nachher einreichen?

    Ebenfalls steht auf der Seite:
    http://www.das-artikelverzeichnis.de...chtige-timing/

    Der Anfang der beantragten Zahlungen muss drei Monate vor Auslaufen den Arbeitslosengeldes 1 liegen bzw. mit Beginn der Zahlungen aus dem Gründungszuschuss muss noch ein Restanspruch auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes von drei Monaten vorliegen.

    Also wird der Gründungszuschuss nur gewährt, wenn der Antrag rechtzeitig genehmigt wurde. Also, wenn ich den Ende Februar einreiche und das Amt einen Monat braucht bis er genehmigt ist, dann verfällt mein Anspruch oder wie ?


    Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!!!!!! Danke

  2. #2
    TP-Junior Acanthops macht alles soweit korrekt
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    Hallo!

    Punkt1 . Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung des Gründungszuschusses. Die Unterlagen können auch nach Aufnahme der Selbständigkeit abgegeben werden. Es entstehen aber u.U Zahlungslücken.

    Punkt2. An dem Tag der Gewerbeanmeldung erlischt dein Anspruch auf ALG1.

    Wenn du mit deinem Sachbearbeiter z.b ausgemacht hast, wann du dich selbständig machen möchtest wird oft automatisch ein Aufhebungsbescheid eingeleitet. Er geht davon aus das z.b die Gewerbeanmeldung zum 1. eines Monats erfolgen wird, je nachdem was ihr da ausgemacht habt. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Um Zahlungslücken zu vermeiden(wg. der twl. längeren Bearbeitungszeit) gibt man die Unterlangen bei der Agentur rechtzeitig ab, aber bei der Gewerbeanmeldung führt man einen späteren Zeitpunkt(spät. vor Ablauf der 3 Monatsfrist) an, wann die Selbständigkeit greifen soll.

    So steht dir bis dahin noch ALG 1 zu. Würde es aber nicht bis zum letzen Tag ausreizen.

    Und beim Einreichen der Unterlagen immer den Empfang Quitieren lassen.

    Gruß
    Geändert von Acanthops (10.02.2010 um 11:57 Uhr)

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