Hallo!
Punkt1 . Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung des Gründungszuschusses. Die Unterlagen können auch nach Aufnahme der Selbständigkeit abgegeben werden. Es entstehen aber u.U Zahlungslücken.
Punkt2. An dem Tag der Gewerbeanmeldung erlischt dein Anspruch auf ALG1.
Wenn du mit deinem Sachbearbeiter z.b ausgemacht hast, wann du dich selbständig machen möchtest wird oft automatisch ein Aufhebungsbescheid eingeleitet. Er geht davon aus das z.b die Gewerbeanmeldung zum 1. eines Monats erfolgen wird, je nachdem was ihr da ausgemacht habt. Und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Um Zahlungslücken zu vermeiden(wg. der twl. längeren Bearbeitungszeit) gibt man die Unterlangen bei der Agentur rechtzeitig ab, aber bei der Gewerbeanmeldung führt man einen späteren Zeitpunkt(spät. vor Ablauf der 3 Monatsfrist) an, wann die Selbständigkeit greifen soll.
So steht dir bis dahin noch ALG 1 zu. Würde es aber nicht bis zum letzen Tag ausreizen.
Und beim Einreichen der Unterlagen immer den Empfang Quitieren lassen.
Gruß


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