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Thema: Altes Gewerbe USt-frei auflösen - Gmbh-Körperschaftssteuer

  1. #1
    TP-Senior Standardweiche macht alles soweit korrekt
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    Altes Gewerbe USt-frei auflösen - Gmbh-Körperschaftssteuer

    Hallo Forum,
    ich war nun beim Steuerberater und habe nun ein paar Tage Zeit, um mir zu überlegen, wie es weitergeht. Manhat mich ca. 2 Stunden beratet, wobei davon über eine 1 Stunde unnötig war, da man mit bisherhigen Vorfällen immerwieder kam und manchmal abgeschweift hat )

    Was ich vom Steuerberater erfahren habe, könne man ein Gewerbe auflösen und könne bei einer Auflösung die Sachwerte ohne Umsatzsteuer entnehmen. (Das ist auf jeden Fall eine Erleichterung bei einer Auflösung, sonst müsste ich, falls ich keine neue Firma gründe, alle Sachwerte kostenpflichtig entnehmen und das aufzulösendes Gewerbe müsste noch USt abführen.)

    Habe mir auch die Nachteile bei der Abrechnung/Lohn von Gmbh aufklären lassen.
    Mann könne als Geschäftsführer ohne Lohn angestellt sein und das erwirtschaftete Geld (nach Steuerabzug -> Körperschaftssteuer) als Kapitalausschüttung (wie Aktien) an den Gesellschafter (Bei 1-Mann-Gmbh Gesellschafter=Geschäftsführer im Normalfall)


    1. Was ich jedoch jetzt vergessen habe zu fragen, ob man die Körperschaftssteuer monatlich oder nur einmal am Ende des Jahres auf das erwirtschaftetes Geld berechnet?

    2. Meine nächste Frage, die ich vergssen hatte. Der Gesellschafter müsste zum Beispiel wenn er im Jahgr 10.000 Euro von der Gmbh als Kapitalausschüttung erhält das Geld ja wiederum in der Einkommensteuer versteuern. Gilt da die Freigrenze von ca. 7680 Euro auch bei einer Kapitalausschüttung oder versteuert man gleich (nach 800 Euro Freigrenze?)

    Grüße

  2. #2
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    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    1. Was ich jedoch jetzt vergessen habe zu fragen, ob man die Körperschaftssteuer monatlich oder nur einmal am Ende des Jahres auf das erwirtschaftetes Geld berechnet?
    Das kannst du dir in 2 Minuten ergoogeln.

    2. Meine nächste Frage, die ich vergssen hatte. Der Gesellschafter müsste zum Beispiel wenn er im Jahgr 10.000 Euro von der Gmbh als Kapitalausschüttung
    Du meinst eine Gewinnausschüttung?

    erhält das Geld ja wiederum in der Einkommensteuer versteuern. Gilt da die Freigrenze von ca. 7680 Euro auch bei einer Kapitalausschüttung oder versteuert man gleich (nach 800 Euro Freigrenze?)
    800 Euro Freigrenze? Mh?

    Der Grundfreibetrag bei der EkSt gilt für alle Einkommensarten. Und maßgeblich ist das Gesamteinkommen. Diese 10.000 Euro werden ja kaum dein gesamtes Einkommen sein. Das wären gerade mal 833,- Euro im Monat. Aber auch das lässt sich ruck-zuck ergoogeln. Oder hier im Forum suchen und finden.

    Probier's doch bitte erst mal selbst. "Selbstständig", du weisst?

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  3. #3
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    ???

    totaler Quatsch.
    Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht umsatzsteuerbar. Eine Geschäftsaufgabe jedoch nicht. Die unterliegt der Umsatzsteuer
    Zudem wird die Nichtzahlung eines Gehalts eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

    zu 1
    jährlich

    zu 2
    die Ausschüttung unterliegt nicht dem Abgeltungsteuersatz, sondern dem individuellem Steuersatz. Der Sparerpauschbetrag findet keine Anwendung, der Grundfreibetrag natürlich schon.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Senior Standardweiche macht alles soweit korrekt
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    hi, danke euch beiden.


    d.h., dass die Auflösung des ganzen Gewerbes doch umsatzsteuerbar ist, wenn ich die Sachwerte dem Gesellschaftern verkaufe/gebe. Dann habe ich wohl den Steuerberater falsch verstanden, da frage ich nochmal nach.
    Was illegales (verdeckte Gewinnausschüttung) will ich nicht machen,

    1.
    Das mit dem jährlich war mich wichtig, da es mir darum ging, dass ich in der Gmbh unetgeltlich arbeiten werde, also ohne Lohn angestellt und wenn die Gmbh nach 5-6 Monaten ein paar Tausend Euro erwirtschaftet, könnte ich ja dann sicherlich ab dem 6-7 Monat dann entgeltlich auf Lohn weiterarbeiten, wenn ich weiß, wie viel Geld die Gmbh so grob hat. So im voraus abschätzen, wieviel Lohn ich genau ab, ist schon etwas schwierig.
    Wenn die Körperschaftssteuer monatlich abgerechnet würde, wäre das nicht mehr möglich, wenn ich unentgeltlich arbeiten würde.
    Die erste Zeit, ca. 1 Jahr soll ja eigentlich mehr investiert und vieles aufgebaut werden.

    Ich sollte mir dringenst überlegen, wenn ich ganz normal unselbständig bei einer Firma arbeiten sollte (angestellt) und die Gmbh nur nebenher führe, ob ich gravierende Nachteile mit den Löhnen hatte, da ich ja auch bei der Gmbh eingestellt bin.


    2.
    die Ausschüttung unterliegt nicht dem Abgeltungsteuersatz, sondern dem individuellem Steuersatz. Der Sparerpauschbetrag findet keine Anwendung, der Grundfreibetrag natürlich schon.
    oki, ich bin von Kapital ausgegangen wie in Aktiengeschäften.



    3. Etwas anderes Nebenbei, wenn ich kein (abgesehen von Gmbh) kein Geld verdiene und Aktiengeschäfte mache und davon 5000 Euro, wäre ich unter dem Grundfreibetrag, das heißt, normalerweise nicht versteuern. Erst wenn ich über 7680 bin ne? Und wenn ich über 7680 drüber sein sollte, hättte ich ja einen Sparfreibetrag von ca. 800 Euro, den könnte ich auch nutzen oder greift, wenn ich nur Aktiengeschäfte mache der Grundfreibetrag garnicht?



    4. Das mit den Privateinlage und Entnahmen habe ich auch geklärt. Wenn die Gmbh Geld brauchen sollte, könnte ich von Privat (Zinsfrei) ein Darlehen gewähren. Entnahme ginge nicht so einfach wie bei einer Einzelunternehmung :-)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    3. Etwas anderes Nebenbei, wenn ich kein (abgesehen von Gmbh) kein Geld verdiene und Aktiengeschäfte mache und davon 5000 Euro,
    Gewinn?

    wäre ich unter dem Grundfreibetrag,
    Nein, wärst du nicht. 5.000 aus Aktiengewinnen + 10.000 aus der GmbH macht 15.000. Der Grundfreibetrag gilt für dein _gesamtes_ Einkommen. Nicht für jede Einkommensart extra.

    Und wenn ich über 7680 drüber sein sollte, hättte ich ja einen Sparfreibetrag von ca. 800 Euro, den könnte ich auch nutzen oder greift, wenn ich nur Aktiengeschäfte mache der Grundfreibetrag garnicht?
    Den Sparerfreibetrag gibt es gar nicht mehr, der wurde zum 1.1.2009 durch den Sparerpauschbetrag abgelöst, aber der greift natürlich zusätzlich.

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  6. #6
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    Nein, wärst du nicht. 5.000 aus Aktiengewinnen + 10.000 aus der GmbH macht 15.000. Der Grundfreibetrag gilt für dein _gesamtes_ Einkommen. Nicht für jede Einkommensart extra.

    Ich meine 5000 Euro Gewinn, wenn ich 10.000 Euro aus Gmbh nicht hätte, ob das dann auch in den Grundfreibetrag fällt, wenn es rein aus Aktien kommt. Ist jetzt nur so eine allgemeine Frage die mich so interessiert. will das Thema nicht abschweifen sonst

  7. #7
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    Es gilt für Aktiengewinne grds. die Abgeltungssteuer... 25%, wobei man im Rahmen seiner ESt-Erklärung bei niedrigerem Steuersatz auch diesen wählen kann.

    @sven: wieso zählt Nichtzahlung eines Lohns als vGA?

    @Standartweiche: Du kannst das Gehalt in der Anfangsphase stunden. Grds. solltest du dir überlegen, was für dich günstiger ist, Gewinnausschüttung mit KSt und Teileinkünfteverfahren in der EST oder direkt über Lohn. Ich vermute, letzteres wird dich steuerlich weniger belasten.

  8. #8
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    nabend,

    Es gilt für Aktiengewinne grds. die Abgeltungssteuer... 25%, wobei man im Rahmen seiner ESt-Erklärung bei niedrigerem Steuersatz auch diesen wählen kann.
    grundsätzlich? ok. d.h., wenn ich überhaupt keinerlei einkommen habe und aus Aktien 5000Euro gewinne, muss ich ca. 4200 (abzgl. sparpauschbetrag) das restliche Geld mit 25% versteuern.

    Du kannst das Gehalt in der Anfangsphase stunden. Grds. solltest du dir überlegen, was für dich günstiger ist, Gewinnausschüttung mit KSt und Teileinkünfteverfahren in der EST oder direkt über Lohn. Ich vermute, letzteres wird dich steuerlich weniger belasten.
    stimmt, letzteres wäre vermutlich besser. wobei, wenn ich das eh nur nebenher laufen lasse und bei einer anderen firma angestellt bin, lohnt sich vermutlich ersteres (ich weiß halt nicht, wie es abläuft, wenn man zweimal irgendwo angestellt ist, hatte ich vergssen den steuerberater zu fragen)
    Wenn ich Gewinnausschüttung nehme, fallen ja wie erwähnt KSt an, und ich selber muss das Geld dann privat in der Einkommensteuer nocheinmal versteuern, das ist halt das blöde. Muss mal alles durchrechnen genau.

  9. #9
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    hi,

    1. also wenn ich das Geschäfts aufgebe, zahle ich definitiv für die Sachwerte, die aich verkaufe oder an den Gesellschafter/Firmeninhaber zurückgebe/verkaufe USt ne??


    2. Die IHK - Kosten habe ich bereits ausgerechnet. Muss man dann eigentlich auch an das HWK etwas zahlen? (Bsp. wenn ich Internetdienstleistungen (Webdesign, Prospektdruck, Verteilung...) mache aber auch Netzwerkinstallationen (Handwerk) durchführe oder auch eine ganz andere Sparte wie Betreiben von einem Cafe.

    3. Auch wenn ich vorerst alleine angestellt bin bei der Firma, sollte ich der BG alles mitteilen was ich mache, bzw. machen werde. Fallen Kosten für BG an, wenn man auch keine Arbeiter angestellt hat und nur selber lohnfrei als Geschäftsführer angestellt ist?

    Grüße
    Geändert von Standardweiche (15.02.2010 um 01:25 Uhr)

  10. #10
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Standardweiche Beitrag anzeigen
    hi,

    1. also wenn ich das Geschäfts aufgebe, zahle ich definitiv für die Sachwerte, die aich verkaufe oder an den Gesellschafter/Firmeninhaber zurückgebe/verkaufe USt ne??
    Lies nochmal den Post #3 von Sven

    3. Auch wenn ich vorerst alleine angestellt bin bei der Firma, sollte ich der BG alles mitteilen was ich mache, bzw. machen werde. Fallen Kosten für BG an, wenn man auch keine Arbeiter angestellt hat und nur selber lohnfrei als Geschäftsführer angestellt ist?

    Grüße
    Ist von BG zu BG verschieden. Lass dir die Satzung kommen und besprich das mit deinem StB

  12. #12
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    danke, hatte anfangs das umsatzsteuerbar wörtlich nicht verstanden, ist mir jetzt klar.
    bleibt eigentlichnur noch die frage 2 offen
    grüße

  13. #13
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    Das kommt auf den Umfang der jeweiligen Tätigkeiten an, aber man ist normalerweise nur in einer Kammer Mitglied.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    danke euch allen. wünsche auch allen noch einen schönen tag
    grüße

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