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Thema: Umsatzsteuervoranmeldung

  1. #1
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Question Umsatzsteuervoranmeldung

    Hallo liebe Community,

    da ich ja nun Umsatzsteuer ausweisen muss kommen auf mir ja zusätzlicher Buchhalterischeraufwand auf mir zu.

    Leider haben ich nichts weiteres von meinen zuständingen Finanzamt an Informationen erhalten und würde euch gerne bitten mir auf die Sprünge zu helfen.

    Folgendes :

    - Wie genau läuft eine Umsatzsteuervoranmeldung ab ?
    - Was muss ich beachten ?
    - Wann muss ich diese abgeben (in meinem Fall monatlich ) für März, wenn Anfang Februar beantragt wurde ?
    - Eventuell gute Links mit Tipps und Tricks?


    Für jede Antwort Dankbar!


    Viele Grüße

  2. #2
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    was hast du wann beantragt? Wenn du von der KU auf regelbesteuerung gewechselt hast, gilt das immer ab dem 01.01 man kann nicht mitte des Jahres wechseln. Die USt-Voranmeldung musst du in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben, immer zum 10. des folgemonats.

  3. #3
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    was hast du wann beantragt? Wenn du von der KU auf regelbesteuerung gewechselt hast, gilt das immer ab dem 01.01 man kann nicht mitte des Jahres wechseln
    Doch kann man,bin das Beste Beispiel

    Die USt-Voranmeldung musst du in den ersten zwei Jahren monatlich abgeben, immer zum 10. des folgemonats.
    Und wie sieht diese genau aus?

    So viel ich weiß gibt es das Programm Elster womit das relativ einfach möglich ist.

    Frage ist was muss ich alles dort anmelden?

    Meine Rechnungen die auch austelle und die ich bekommen habe?

    - Die 19 % von meinen ausgestellten Rechnung bekommt ja das Finanzamt
    - Die 19 % die ich bei anderen Firmen zahle bekomme ich dann auch wieder?

  4. #4
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Mag sein, das du das jetzt dem Amt gesagt hast, das du freiwillig darauf verzichtest. Trotzdem gilt dies dann rückwirkend ab dem 01.01 Sprich gestellte Rechnungen müssen korrigiert werden und auch für diese muss die Steuer abgeführt werden. Arbeitest du nicht mit einem Buchhaltungsprogramm, welches für dich die USt-Beträge errechnet?

    Ansonsten bei der USt-Voranmeldung die vereinnahmten Steuern aufführen, ebenso die Vostreuern aus Rechnungen die an dich gingen. Dann kommt dort entweder ein zu erstattender Betrag raus oder ein zu zahlender.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Doch kann man,bin das Beste Beispiel
    Nein, kann man nicht. Das wirst du dann schon noch merken.

    Und wie sieht diese genau aus?
    Schau dir doch bitte den Fragebogen (das Formular) erstmal an. Danach kannst du vielleicht auch konkretere Fragen stellen.

    - Die 19 % von meinen ausgestellten Rechnung bekommt ja das Finanzamt
    - Die 19 % die ich bei anderen Firmen zahle bekomme ich dann auch wieder?
    Die beiden Summen werden miteinander verrechnet, sonst wäre das ja eine endlose Hin- und Her-Überweiserei.

    copy

  6. #6
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    Hallo,
    Umsatzsteuervoranmeldung muss man elektronisch abgeben.
    Man geht auf www.elster.de und lädt sich dort die nötige
    Software (sie heißt glaube ich Elster Formular) auf seinen Rechner.
    Dann kann man alles am Bildschirm ausfüllen und an das
    Finanzamt schicken. Von dem übertragenen Formular macht man
    sich dann einen Ausdruck. Papierformulare gibt es dafür nicht mehr.
    Termin zur Abgabe ist der 10. des Monats, der auf den Voranmeldungs-
    Zeitraum folgt (also bis 10. März für den Februar). Eine eventuelle Zahlung
    ist zum gleichen Zeitpunkt fällig.
    In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du dem Finanzamt monatsweise
    an, wieviel Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Du eingenommen hast (aus Deinen
    eigenen gestellten Rechnungen) und wieviel Umsatzsteuer aus Rechnungen von
    anderen Unternehmern Du bezahlt hast. (Belege, Quittungen usw. immer schön
    aufbewahren)
    Die Voranmeldungen kannst Du wie Abschlagszahlungen sehen. Einmal im
    Jahr (bis 31. Mai) gibst Du die Umsatzsteuererklärung ab für das vergangene
    Jahr, darin wird alles zusammengefaßt.
    Gruss
    GG

  7. #7
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Mag sein, das du das jetzt dem Amt gesagt hast, das du freiwillig darauf verzichtest.
    Jap, so ist es.
    Nein, kann man nicht. Das wirst du dann schon noch merken.
    Doch, wie schon via PN geklärt.

    Meine Rechnungen die ich in Januar gestellt haben werden alle als Bruttobeträge geltend gemacht.

    Das ich nachzahlen muss ,wie du schon gesagt hast -> ist mir klar.
    Arbeitest du nicht mit einem Buchhaltungsprogramm, welches für dich die USt-Beträge errechnet?
    Doch das tue ich.

    Ansonsten bei der USt-Voranmeldung die vereinnahmten Steuern aufführen, ebenso die Vostreuern aus Rechnungen die an dich gingen. Dann kommt dort entweder ein zu erstattender Betrag raus oder ein zu zahlender.
    Ich möchte ja nicht zu weit ausweiten,aber was darf denn alles erstattet werden an Rechnungen ?

    Darf die Telefonrechnung abgeführt werden obwohl keine Firmenanschrift auf der Rechnung steht ?


    -> Werde mir das Programm anschauen genaue Fragen dazu stellen

  8. #8
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    Zitat Zitat von Chicag0 Beitrag anzeigen
    Doch, wie schon via PN geklärt.
    Nein, eben nicht:

    Das ich nachzahlen muss ,wie du schon gesagt hast -> ist mir klar.
    Und das musst du, weil du eben nicht im laufenden Steuerjahr irgendwann wechseln kannst, sondern nur zum 1.1..

    Ich möchte ja nicht zu weit ausweiten,aber was darf denn alles erstattet werden an Rechnungen ?
    Mal ganz ehrlich: Du weisst ü-ber-haupt nicht, was du da eigentlich machst. Du wirfst mit völlig unsinnigen Begriffen um dich. Das kann alles nur im Desaster enden ... Es werden überhaupt keine "Rechnungen erstattet". Nirgends. Weder bei der Umsatzsteuervoranmeldung, um die es gerade geht, noch sonst irgendwo.

    Darf die Telefonrechnung abgeführt werden obwohl keine Firmenanschrift auf der Rechnung steht ?
    Was soll das heissen, "abgeführt"? Da wird nichts abgeführt. Und als Einzelunternehmer hast du auch gar keine Firma, du bist die Firma ...

    Welchen Teil dessen, was 23012 schrieb:

    "In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du dem Finanzamt monatsweise an, wieviel Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Du eingenommen hast (aus Deinen eigenen gestellten Rechnungen) und wieviel Umsatzsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern Du bezahlt hast. (Belege, Quittungen usw. immer schön aufbewahren)"

    hast du denn nicht verstanden?

    copy

  9. #9
    TP-Junior Chicag0 macht alles soweit korrekt
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    Es werden überhaupt keine "Rechnungen erstattet"
    Habe wohl ein kleines,aber wichtiges Wörtchen vergessen "Umsatzsteuer" erstattet.

    Ich habe dies schon verstanden.

    Ich zahle meine 19 % an das Finanzamt und gebe auch an welche 19 % ich in Rechnung gestellt bekommen habe und dadurch errechnet sich die Differenz.

    Entweder ich muss nachzahlen oder bekomme dementsprechend etwas erstattet.


    Sollte doch richtig sein oder - ist erstattet das falsche Wort ?

    ----

    Meine Gedankengänge : ( rein theoretisch=

    >Ich verkaufe etwas für 100 € und rechne 19 % MwSt auf diesen Betrag. Diese 19 % gebe ich an das Finanzamt ab.
    >Ich erhalte eine Telefonrechnung über 50 € ,die MwST beträgt 9,50 €. Diese 19 % bekomme ich wieder vom Finanzamt ?

    >> Im großen und ganzen rechne ich meine eingenomme Umsatzsteuer zusammen und ziehe die Umsatzsteuer ab die mir beim Einkauf enstand.
    Geändert von Chicag0 (10.02.2010 um 22:40 Uhr)

  10. #10
    TP-Newbie Mossul macht alles soweit korrekt
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    das ist ein komplizierter fall. Damit hab ich jetzt wenig Erfahrung und kann nur wenig darüber sagen. Aber wenn jemand Hilfe zu Brokern (eventuell Broker-Vergleich) braucht, dann bin ich der richtige Mann dafür. Auch über Forex (eventuell Forex-Signale) kann ich einiges sagen.
    Geändert von Mossul (21.07.2010 um 08:34 Uhr)

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