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Thema: Frage bzgl. KU Regelung und Rechnung

  1. #1
    TP-Newbie chill24 macht alles soweit korrekt
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    Frage bzgl. KU Regelung und Rechnung

    Ich bin als KU tätig, und habe diesbezüglich eine Frage an euch:

    Es ist ja fakt dass ich Rechnungen an Kunden Schreibe mit dem Vermerk "steuerbefreit gem. §19 USTG" und der Kunde von mir eine reine Rechnung ohne Mwst. bekommt.

    Nur wie sieht es für mich aus, wenn ich ware bei einem Händler kaufe, der will doch von mir einen Betrag inkl. Mwst. haben bzw. ich bekomme Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.

    Ist das richtig so oder soll ich meinem Großhändler sagen der soll mir eine Netto Rechnung stellen und von mir keine Mwst. verlangen?

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
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    Moin.

    Es ist ja fakt dass ich Rechnungen an Kunden Schreibe mit dem Vermerk "steuerbefreit gem. §19 USTG" und der Kunde von mir eine reine Rechnung ohne Mwst. bekommt.
    Das ist schon mal falsch. Du bist auf keinen Fall steuerbefreit. Du darfst nur nicht die Umsatzsteuer ausweisen.

    Eigentlich sollte sich damit auch deine Frage geklaert haben.
    (du bekommst nur Bruttorechnungen, wie jeder andere auch)
    Gruss Guin
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  3. #3
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    Du schreibst Bruttorechnungen ohne ausgewiesene MwSt., bezahlst Bruttorechnungen und hast mit dem ganzen USt.-Kram zumindest innerhalb Dtschld. nichts zu tun.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Member Blackfog ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    deine Rechnungen sind nicht steuerbefreit. Das darf auch nicht in dem Satz unter der Rechnung stehen.
    Des weiteren stellt dir niemand in D eine Nettorechnung aus. Du hast die Bruttorechnung zu zahlen.

    Wenn du die KU nicht in anspruch nehmen würdest, könntest du die Steuer aus der Großhändler-Rechnung als Vorsteuer geltend machen, im gegenzug musst du aber auf deine Verkäufe Steuer zahlen.

    Am besten mal ein Buch kaufen oder ein Seminar bei der IHK besuchen, das sollte weiterhelfen.

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