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Thema: gebrauchte Geräte in den Betrieb aufnehmen

  1. #1
    TP-Newbie geraldine macht alles soweit korrekt
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    gebrauchte Geräte in den Betrieb aufnehmen

    Hallo,

    ich hoffe meine Frage wurde hier nicht schon tausend mal gestellt. Habe bis jetzt allerdings nichts zu dem Thema gefunden.

    Ich habe mich als Kleinunternehmerin selbständig gemacht und möchte nun wissen, wie ich private (gebrauchte) Geräte wie zB. Computer und Handy in meinen Betrieb aufnehmen kann. Ich möchte die Kosten die mir durch die Benutzung entstehen als Betriebsausgaben absetzen.

    Habe gehört ich müsste quasi "mit mir selbst" einen Kaufvertrag abschließen und somit die Geräte an das Unternehmen verkaufen. Ist das richtig? Wenn ja, gibt es Auflagen, was in so einem Kaufvertrag enthalten sein muss?

    Und was muss ich beachten, wenn ich den Computer auch privat benutze? Das Handy wird dann nur noch als Geschäftshandy genutzt.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  2. #2
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    Du kannst die gewerbliche Nutzungsanteil des Computers auch geltend machen ohne das du den Computer als Wirtschaftsgut dem Betrieb zuführst. Gleiches gilt für das Handy. Du schreibst zwar das du das Handy nur gewerblich nutzen willst, allerdings ist es fraglich ob das FA das anerkennt. Viele FÄ setzen immer einen gewissen privaten Anteil fest.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie geraldine macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Nehmen wir also an ich kaufe mir Druckerpatronen. Der Anteil der gewerblichen Nutzung liegt bei 70 %. Dann kann ich also 70% der Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

    Wenn ich diese Patronen dann mit der ec-Karte meines Geschäftskontos zahle, müsste ich dann meinen privaten Anteil als Einnahme wieder abziehen? Verstehe ich das richtig?

    Und dann habe ich gleich noch eine Frage: Kann ich meine Telefon- u. Internetrechnung (Telekom) auch teilweise als Betriebsausgaben geltend machen? Ich nutze ja den privaten Internet- u. Telefonanschluss auch gewerblich. Problem hierbei: Die Anschlüsse laufen über meinen Mann, das heißt Rechnungen diesbezüglich lauten auf meinen Mann.
    Macht das einen Unterschied? Oder kann ich meine gewerbliche Nutzung trotzdem abziehen?

  4. #4
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    Wenn die Rechnungen auf deinen Mann lauten ist das nicht so gut.
    Ja, du musst den privaten Nutzungsanteil als Einnahme buchen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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