Du kannst die gewerbliche Nutzungsanteil des Computers auch geltend machen ohne das du den Computer als Wirtschaftsgut dem Betrieb zuführst. Gleiches gilt für das Handy. Du schreibst zwar das du das Handy nur gewerblich nutzen willst, allerdings ist es fraglich ob das FA das anerkennt. Viele FÄ setzen immer einen gewissen privaten Anteil fest.


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