Hallo,
Nachdem die Niederlassung ins Handelsregister eingetragen ist kann sie ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen. Wobei wohl nicht jede Bank eine Ltd. als Kunden haben möchte.Können die Kunden auf ein deutsches Konto überweisen, mit Firmenname der Englischen LTD oder ist ein Auslandskonto in England erforderlich?
Vertragspartner ist die deutsche Niederlassung, also gilt deutsches Recht.Der Versand und die Bearbeitung erfolgt von Deutschland aus. Also auch deutsche Steuern zahlen. Wie sieht die Haftung gegenüber den Kunden aus? gilt dann englisches Recht bzw. Haftung der LTD ?
Steuererklärungen sind für beide Niederlassungen getrennt einzureichen.Muss die Buchhaltung doppelt gemacht werden? oder reicht es, wenn man einfach in deutschland die Buchhaltung macht und genau vom selben eine Kopie nach England zum Finanzamt schickt?
Ich würde die deutsche Niederlassung direkt abmahnen.Wie ist die Haftung gegenüber Abmahnungen? in Deutschland wäre nur das "Lager", der Firmensitz ist ja offiziell in U.K., müssen Abmahner die Abmahnung nach U.K. schicken?
Was verfolgst du für ein Ziel mit einer ausländischen Rechtsform?
Gruß Neffe


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