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Thema: Onlineshop , Limited, Deutsche NL

  1. #1
    TP-Junior HuhuMan macht alles soweit korrekt
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    Onlineshop , Limited, Deutsche NL

    Hat jemand gute Links zum Thema Onlineshop betreiben (über eBay) aber mit einer englischen Limited und Versand der Ware in Deutschland?

    Spezielle Fragen dazu:
    - Können die Kunden auf ein deutsches Konto überweisen, mit Firmenname der Englischen LTD oder ist ein Auslandskonto in England erforderlich?
    - Der Versand und die Bearbeitung erfolgt von Deutschland aus. Also auch deutsche Steuern zahlen. Wie sieht die Haftung gegenüber den Kunden aus? gilt dann englisches Recht bzw. Haftung der LTD ?
    - Muss die Buchhaltung doppelt gemacht werden? oder reicht es, wenn man einfach in deutschland die Buchhaltung macht und genau vom selben eine Kopie nach England zum Finanzamt schickt?
    - Wie ist die Haftung gegenüber Abmahnungen? in Deutschland wäre nur das "Lager", der Firmensitz ist ja offiziell in U.K., müssen Abmahner die Abmahnung nach U.K. schicken?

  2. #2
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    Können die Kunden auf ein deutsches Konto überweisen, mit Firmenname der Englischen LTD oder ist ein Auslandskonto in England erforderlich?
    Nachdem die Niederlassung ins Handelsregister eingetragen ist kann sie ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen. Wobei wohl nicht jede Bank eine Ltd. als Kunden haben möchte.

    Der Versand und die Bearbeitung erfolgt von Deutschland aus. Also auch deutsche Steuern zahlen. Wie sieht die Haftung gegenüber den Kunden aus? gilt dann englisches Recht bzw. Haftung der LTD ?
    Vertragspartner ist die deutsche Niederlassung, also gilt deutsches Recht.

    Muss die Buchhaltung doppelt gemacht werden? oder reicht es, wenn man einfach in deutschland die Buchhaltung macht und genau vom selben eine Kopie nach England zum Finanzamt schickt?
    Steuererklärungen sind für beide Niederlassungen getrennt einzureichen.

    Wie ist die Haftung gegenüber Abmahnungen? in Deutschland wäre nur das "Lager", der Firmensitz ist ja offiziell in U.K., müssen Abmahner die Abmahnung nach U.K. schicken?
    Ich würde die deutsche Niederlassung direkt abmahnen.

    Was verfolgst du für ein Ziel mit einer ausländischen Rechtsform?

    Gruß Neffe

  3. #3
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von HuhuMan Beitrag anzeigen
    Hat jemand gute Links zum Thema Onlineshop betreiben (über eBay) aber mit einer englischen Limited und Versand der Ware in Deutschland?
    nein, dazu brauchst du einen RA der sich zumindest in Grundzügen im britischen Gesellschaftrecht auskennt.

    Die Go-online-ltd- Schmieden verkaufen idR "Bauernblind"...

    - Können die Kunden auf ein deutsches Konto überweisen, mit Firmenname der Englischen LTD oder ist ein Auslandskonto in England erforderlich?
    Ja, du kannst selbst ja auch ein Konto im Ausland eröffnen. So auch deine LTD hier. Dies gilt umso mehr, als dass du idR in Dt. eine Betriebsstätte hast.

    - Der Versand und die Bearbeitung erfolgt von Deutschland aus. Also auch deutsche Steuern zahlen. Wie sieht die Haftung gegenüber den Kunden aus? gilt dann englisches Recht bzw. Haftung der LTD?
    Teils Teils: z.B. Gewährleistungs-, Vertragsrecht etc. nach deutschem Recht, Gesellschaftrecht nach britischem Recht. Handelndenhaftung, InsolvenzR, denke ich mal, spielen beide Rechtssysteme mit.


    - Muss die Buchhaltung doppelt gemacht werden? oder reicht es, wenn man einfach in deutschland die Buchhaltung macht und genau vom selben eine Kopie nach England zum Finanzamt schickt?
    Jein, du musst nach dt. Recht einen Abschluss nach HGB machen. Nach britischem Recht einen nach IFRS

    Allerdings würde es für dich Vereinfachungen geben, wenn du nur in BRD und nicht in UK tätig wirst. Dann gibt es "Überleitungsvorschriften" welche dir relativ kostengünstig angeboten werden.


    - Wie ist die Haftung gegenüber Abmahnungen? in Deutschland wäre nur das "Lager", der Firmensitz ist ja offiziell in U.K., müssen Abmahner die Abmahnung nach U.K. schicken?
    Nein, in Dt. wirst du eine Betriebsstätte haben.
    Geändert von fitheach (12.02.2010 um 09:21 Uhr) Grund: Formatierung

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