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Thema: Import von Spirituosen aus Polen

  1. #1
    TP-Newbie saturn9999 macht alles soweit korrekt
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    Import von Spirituosen aus Polen

    Hallo, ich beabsichtige, Spirituosen aus Polen in D zu verkaufen udn kämpfe mich durch das (Steuer-)Recht. Das Problem sind die unterschiedlichen Szenarien:

    1)
    Ich besorge mir keine Ust.ID, da auch Umsätze erst einmal unter 17.500€ liegen. Mein Handelspartner in Polen hat auch keine Ust.ID. Wie sähe dann die Rechnungsgestaltung aus, ich kaufe real "netto" bei ihm ein, z.B. 3€/Flasche und verkaufe "brutto" in D, sagen wir für 7,14€, (netto dann 6€) führe aber die 19% nicht ab? Ich kann doch nicht in D ohne Mwst. verkaufen (also für netto 6€)?
    2) Was ändert sich an dem o.g. Szenario, wenn ich eine Ust.ID habe, aber mein Partner in P nicht? Würde ich dann in Polen für 3€/Flasche real netto kaufen? Würde ich dann bei der Ust.-Anmeldung zum einen angeben die 0,57€ (19% auf den netto-Preisvon 3€/Flasche, obwohl ich das ja real nicht gezahlt habe) und gleichzeitig beim Verkauf die 19% (1,14) auf den netto-VK von 6€?
    3) Was würde sich verändern, wenn wir beide eine Ust.ID hätten?
    4) Welches der drei Szenarien ist günstiger, auch im Zusammenhang mit der Frage, ob es sinnvoll ist, mit Ust. zu arbeiten oder nicht (auch wegen des Aufwandes, das Ganze ist eher ein Nebenerwerb...)
    5)Mein Partner wird mir die Spirituosen auf Kommission liefern. Wäre dann die IST-Besteuerung anzumelden, d.h. erst das Ust.-Versteuern, was wirklich verkauft wird?
    6) Ist es so, dass Zollgebühren nicht anfallen, ich das Ganze aber trotzdem anmelden muß (zu statistischen Zwecken wie ich vermute)? Bei innergemeinschaftlichen Erwerb fallen doch keine Zollgebühren an,oder?
    7) Wenn nur etwas meiner Fragen beantwortet würde, wäre das Klasse, wäre es auch möglich, mit diesen Fragen einfach zum Finanzamt zu gehen? Einen Fachanwalt dafür zu Rate zu ziehen, wäre vielleciht auch nicht schlecht, aber woher nehmen?

    Danke und Grüße, Saturn

  2. #2
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    Zitat Zitat von saturn9999 Beitrag anzeigen
    1)
    Ich besorge mir keine Ust.ID, da auch Umsätze erst einmal unter 17.500€ liegen. Mein Handelspartner in Polen hat auch keine Ust.ID. Wie sähe dann die Rechnungsgestaltung aus, ich kaufe real "netto" bei ihm ein,
    Nein, du bezahlst die polnische Umsatzsteuer.

    2) Was ändert sich an dem o.g. Szenario, wenn ich eine Ust.ID habe, aber mein Partner in P nicht?
    Dann kaufst du in Polen netto und bezahlst die deutsche Umsatzsteuer bei der Einfuhr, also Einfuhrumsatzsteuer.

    Würde ich dann in Polen für 3€/Flasche real netto kaufen?
    Nein, du kaufst nie netto, du bezahlst immer USt. Entweder in Polen oder hier.

    Als Regelbesteuerter verrechnest du dann deine bezahlte USt mit deiner Umsatzsteuerschuld (die deine Kunden bezahlen) ggü. dem Finanzamt. Als KU hast du damit nichts zu tun, du bleibst also auf der von die bezahlten USt quasi sitzen.

    6) Ist es so, dass Zollgebühren nicht anfallen, ich das Ganze aber trotzdem anmelden muß (zu statistischen Zwecken wie ich vermute)?
    Anmelden musst du das natürlich und rein statistische Zwecke sind das auch nicht - schließlich vertreibst du zum Verzehr gedachten Alkohol.

    Bei innergemeinschaftlichen Erwerb fallen doch keine Zollgebühren an,oder?
    Richtig. Aber das Thema Branntweinsteuer dürfte für dich auch noch interessant sein, m.W. gilt auch da das Bestimmungslandprinzip.

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  3. #3
    TP-Newbie saturn9999 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Punkt 3) würde dann, wenn ich es richtig verstanden habe, für mich unwichtig sein und in der Auswirkung dem Punkt 2) entsprechen, d.h. mir wäre es egal, ob mein Partner Ust.ID in Polen hat, oder nicht. D.h. Frage 4 wäre dann ja eindeutig zu beantworten, ich hätte bei Szenario 1) eine Bruttomarge von 1,63 und bei Szenario 2) eine von 2...
    Ja, die Branntweinsteuer wäre schon in Polen entrichtet, wäre daher für mich wohl kein Thema.
    Die Zollanmeldung, was meinst Du mit der Aussage "schließlich vertreibst du zum Verzehr gedachten Alkohol".

    Danke und Grüße, Saturn

  4. #4
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    Zitat Zitat von saturn9999 Beitrag anzeigen
    (...) was meinst Du mit der Aussage "schließlich vertreibst du zum Verzehr gedachten Alkohol".
    Du willst Alkohol vertreiben, der nicht zum Einreiben gedacht ist, sondern zum Trinken. Also kommen hier lebensmittelrechtliche Vorschriften ins Spiel. Soll ja niemand blind werden, von billig importiertem Alkohol, nicht?

    Nimm doch am besten Mal direkt Kontakt mit deiner örtlichen IHK und dem Zoll auf, die können dir am ehesten sagen, was du alles beachten musst und brauchst.

    copy

  5. #5
    TP-Newbie saturn9999 macht alles soweit korrekt
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    Na, de Alkohol ist schon ausgetest und von einem Labor als sehr rein getest worden, aber trotzdem, dann werd ich mich mal ins deutsche Lebensmittelrecht begeben, mal sehen, was da wieder für Hürden warten...

  6. #6
    TP-Newbie MarekD macht alles soweit korrekt
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    1) UStID brauchst Du nicht
    2) Du kaufst in Polen für 3€/Flasche OHNE USt. und OHNE Branntweinsteuer. Ausserdem musst Du entsprechende Überführungspapiere ausfüllen und von dem polnischen Zoll bestätigen (Stempel und Unterschrift des Zollbeamten) lassen.
    6) Du musst die Lieferung (LKW?) vom polnischen Zoll VERPLOMBEN und an der polnisch-deutschen Grenze beim deutschen Zollamt überprüfen lassen, wenn alles ok ist, bekommst Du DEUTSCHE PLOMBE an den LKW, sowie diese Überführungformulare werden natürlich geprüft und abgestempelt. Dann hast du 3 Tage Zeit, dich mit dem noch VERPLOMBTEN Wagen bei Deinem nächstgelegenem Zollamt zu melden, wo Du die deutsche USt. UND Branntweinsteuer entrichtest.

    Die USt. und Branntweinsteuer zusammen betragen ungefähr 5-10 €/Liter. USt. wird nach dem Einkaufspreis berechnet, BWSt. nach der Tabelle des deutschen Zolls (z.B. für eine 0,7 L Flasche eines 40% Wodkas beträgt die BWSt. 3,65 €, pro Liter 5,21€). Die ganze (komplizierte) Prozedur kann beim beliebigen Zollamt erfragen werden. Ausserdem kostet ein guter Wodka beim HERSTELLER in Polen netto (OHNE Steuern) deutlich mehr als 3€/0,7 L, bei einer Mindestabnahme von in der Regel 300 Flaschen (eine Sorte oder gemischt, kann noch sicherlich verhandelt werden). ABER: Sollte der Wodka beim polnischen Großhändler MIT UST. und WBSt. gekauft werden, so darfst Du ihn in Deutschland nicht verkaufen, da jede Flasche mit einer polnischen Steuerbanderolle (wie Zigaretten in D) versehen ist. Und selbst wenn: Willst Du dann von jeder Flasche diese Banderolle entfernen? Wenn man das überhaupt darf

    Viel Spaß und Erfolg bei Deinem Vorhaben
    MarekD

  7. #7
    TP-Newbie saturn9999 macht alles soweit korrekt
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    Hi Marek, danke Dir, Du bringt das super auf den Punkt, hast Du Erfahrungen in dem Geschäft? Obwohl ich schon mehrmals mit dem Zoll gesprochen hatte, habe ich es erst jetzt richtig kapiert, danke noch einmal!

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