Nein, du bezahlst die polnische Umsatzsteuer.
Dann kaufst du in Polen netto und bezahlst die deutsche Umsatzsteuer bei der Einfuhr, also Einfuhrumsatzsteuer.2) Was ändert sich an dem o.g. Szenario, wenn ich eine Ust.ID habe, aber mein Partner in P nicht?
Nein, du kaufst nie netto, du bezahlst immer USt. Entweder in Polen oder hier.Würde ich dann in Polen für 3€/Flasche real netto kaufen?
Als Regelbesteuerter verrechnest du dann deine bezahlte USt mit deiner Umsatzsteuerschuld (die deine Kunden bezahlen) ggü. dem Finanzamt. Als KU hast du damit nichts zu tun, du bleibst also auf der von die bezahlten USt quasi sitzen.
Anmelden musst du das natürlich und rein statistische Zwecke sind das auch nicht - schließlich vertreibst du zum Verzehr gedachten Alkohol.6) Ist es so, dass Zollgebühren nicht anfallen, ich das Ganze aber trotzdem anmelden muß (zu statistischen Zwecken wie ich vermute)?
Richtig. Aber das Thema Branntweinsteuer dürfte für dich auch noch interessant sein, m.W. gilt auch da das Bestimmungslandprinzip.Bei innergemeinschaftlichen Erwerb fallen doch keine Zollgebühren an,oder?
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
, wäre es auch möglich, mit diesen Fragen einfach zum Finanzamt zu gehen? Einen Fachanwalt dafür zu Rate zu ziehen, wäre vielleciht auch nicht schlecht, aber woher nehmen?
Zitieren

