Kommt darauf an, wie regelmäßig du da bist und behandelst.
Deine ladefähige Adresse.2.6 - Ort der Geschäftsleitung
Was gebe ich da an?
Wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) hast, diese.3.1 - Voraussichtliche Einkünfte aus
Zeile 95: Kapitalvermögen
Was gebe ich hier an?
Die Antwort steht in Svens Beitrag in diesem Thread:3.2 - Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben
Was sind für mich Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge?
http://www.traum-projekt.com/forum/9...ung-hilfe.html
Ja.6. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Hier brauche ich nichts ausfüllen, da ich keine Angestellten habe, richtig?
Was da eingetragen werden muss, steht dran. "Gesamtumsatz geschätzt". Deinen Umsatz musst du schätzen, der liegt in der Zukunft, den kannst du nicht errechnen ...7. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Muss ich hier die Gesamtsumme eintragen die sich aus den Summen in 3.1 errechnet?
Ja. (Aber ich habe den Eindruck, dass du nicht wirklich weisst, was die USt ist):7.3 - Kleinunternehmer Regelung
Gerade am Anfang könnte mich die Umsatzssteuer belasten.
Stimmt es dass die Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung immer zum 10. des Folgemonats fällig wird für die ersten 2 Jahre?
Aus dem Umsatz. Deshalb heisst sie auch so.Und vor allem wie wird sie berechnet?
Nein. Dann hieße sie Umsatzschätzungssteuer.Ist sie jeden Monat gleich (anhand meiner Umsatzschätzung)
Ja sicher, und die berechnest du selbst. Du stellst sie ja auch deinen Kunden in Rechnung und die bezahlen sie. Du führst sie nach Anmeldung ans FA ab.oder wird sie jeden Monat anhand meines tatsächlichen Umsatzes neu berechnet?
Wie weit?Nächstes Jahr werde ich die 17.500 Euro auf jeden Fall überschreiten.
Nein, im übernächsten Jahr bist du dann sowieso automatisch regelbesteuert. Wenn du aber jetzt schon absehen kannst, dass du nächstes Jahr mehr als 50.000 Euro Umsatz machst, fällt die KU-Regelung flach.Ist es unkompliziert später zur Regelbesteuerung zu wechseln
Nein, nächstes Jahr regelbesteuert.Und was passiert wenn ich die KU in Anspruch nehme und schon dieses Jahr über die 17.500 Euro komme? Große Nachzahlung?
Schau dir doch bitte mal §4 UStG an, dann klärt sich das von ganz alleine.7.5 - Steuerbefreiung
Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt:
Muss ich hier ja oder nein ankreuzen?
Einfach bei Google eingeben.
Guck dir § 12 Abs. 2 UStG halt mal an.7.6 - Steuersatz
Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG unterliegen:
Auch hier weiß ich nicht ob ja oder nein.
Nein.7.9 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Brauche ich nicht, oder?
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P.S.: Wir haben hier eine ganz tolle, funktionierende Forensuche ...![]()


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