+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  1. #1
    TP-Junior janeiro_82 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2010
    Beiträge
    5

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Erstmal hallo an alle, schönes Forum habt ihr hier

    Nun zu meinen ersten Fragen:

    Ich bin Physiotherapeut und werde mich bald selbstständig machen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt sind Wellness und Osteopathie am Arbeitsplatz zur Prävention und Behandlung von Rückenschmerzen. Ich fahre also mit dem Auto von Betrieb zu Betrieb und behandle da ein paar Leute. Nun tauchen leider ein paar Fragen bei der Ausfüllung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auf und ich hoffe ihr könnt mir helfen:

    2.3 - Werden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten?

    Ist dieser Punkt für mich relevant wenn ich z.B. in Berlin und in München Betriebe habe wo ich die Leute behandle? Oder muss ich den gar nicht ausfüllen, da ich ja einen mobilen Service anbiete?

    2.6 - Ort der Geschäftsleitung

    Was gebe ich da an? Rechnungen schreibe ich vor Ort. Den kleinen Rest mache ich zu Hause.

    3.1 - Voraussichtliche Einkünfte

    Zeile 95: Kapitalvermögen
    Was gebe ich hier an? Mein Guthaben auf dem Konto? Und woher soll ich wissen was ich im nächsten Jahr auf meinem Konto habe? Und ein Vermögen ist doch etwas was ich schon besitze und aus einem früheren Einkommen resultiert und somit doch schon versteuert wurde. Das kann doch nicht als erneute Einkunft gewertet werden, oder? Oder sind damit meine Zinseinnahmen z.B. auf einem Sparbuch gemeint?

    3.2 - Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben

    Was sind für mich Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge?

    Kann ich meine Weiterbildungsmaßnahmen hier geltend machen? Ich mache eine sehr kostenintensive nebenberufliche Weiterbildung zum Osteopathen, biete aber Osteopathie schon für bestimmte Bereiche des Körpers an. Je weiter ich in der Weiterbildung voranschreite, desto mehr Leute kann ich potentiell behandeln und desto mehr kann ich erwirtschaften.

    6. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

    Hier brauche ich nichts ausfüllen, da ich keine Angestellten habe, richtig?

    7. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    Muss ich hier die Gesamtsumme eintragen die sich aus den Summen in 3.1 errechnet?

    7.3 - Kleinunternehmer Regelung

    Hier bin ich mir noch unsicher ob ich die KU in Anspruch nehmen soll oder nicht. Gerade am Anfang könnte mich die Umsatzssteuer belasten.
    Stimmt es dass die Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung immer zum 10. des Folgemonats fällig wird für die ersten 2 Jahre? Und vor allem wie wird sie berechnet? Ist sie jeden Monat gleich (anhand meiner Umsatzschätzung) oder wird sie jeden Monat anhand meines tatsächlichen Umsatzes neu berechnet?

    Nächstes Jahr werde ich die 17.500 Euro auf jeden Fall überschreiten. Ist es unkompliziert später zur Regelbesteuerung zu wechseln oder entstehen für mich dann irgendwelche Nachteile, ausser dass ich die Mehrwertsteuer abführen muss? Und was passiert wenn ich die KU in Anspruch nehme und schon dieses Jahr über die 17.500 Euro komme? Große Nachzahlung?

    7.5 - Steuerbefreiung
    Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt:

    Muss ich hier ja oder nein ankreuzen? Als Freiberufler zahle ich ja keine Gewerbesteuer und als (evtl.) Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer...

    7.6 - Steuersatz
    Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG unterliegen:

    Auch hier weiß ich nicht ob ja oder nein.

    7.9 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Brauche ich nicht, oder?

    So das wars schon Vielen Dank im Voraus an jeden der mir weiterhelfen kann.

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.228
    Zitat Zitat von janeiro_82 Beitrag anzeigen
    2.3 - Werden in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten?

    Ist dieser Punkt für mich relevant wenn ich z.B. in Berlin und in München Betriebe habe wo ich die Leute behandle? Oder muss ich den gar nicht ausfüllen, da ich ja einen mobilen Service anbiete?
    Kommt darauf an, wie regelmäßig du da bist und behandelst.

    2.6 - Ort der Geschäftsleitung

    Was gebe ich da an?
    Deine ladefähige Adresse.

    3.1 - Voraussichtliche Einkünfte aus

    Zeile 95: Kapitalvermögen
    Was gebe ich hier an?
    Wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen) hast, diese.

    3.2 - Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben

    Was sind für mich Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge?
    Die Antwort steht in Svens Beitrag in diesem Thread:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...ung-hilfe.html


    6. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

    Hier brauche ich nichts ausfüllen, da ich keine Angestellten habe, richtig?
    Ja.

    7. - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

    Muss ich hier die Gesamtsumme eintragen die sich aus den Summen in 3.1 errechnet?
    Was da eingetragen werden muss, steht dran. "Gesamtumsatz geschätzt". Deinen Umsatz musst du schätzen, der liegt in der Zukunft, den kannst du nicht errechnen ...

    7.3 - Kleinunternehmer Regelung
    Gerade am Anfang könnte mich die Umsatzssteuer belasten.
    Stimmt es dass die Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung immer zum 10. des Folgemonats fällig wird für die ersten 2 Jahre?
    Ja. (Aber ich habe den Eindruck, dass du nicht wirklich weisst, was die USt ist):

    Und vor allem wie wird sie berechnet?
    Aus dem Umsatz. Deshalb heisst sie auch so.

    Ist sie jeden Monat gleich (anhand meiner Umsatzschätzung)
    Nein. Dann hieße sie Umsatzschätzungssteuer.

    oder wird sie jeden Monat anhand meines tatsächlichen Umsatzes neu berechnet?
    Ja sicher, und die berechnest du selbst. Du stellst sie ja auch deinen Kunden in Rechnung und die bezahlen sie. Du führst sie nach Anmeldung ans FA ab.

    Nächstes Jahr werde ich die 17.500 Euro auf jeden Fall überschreiten.
    Wie weit?

    Ist es unkompliziert später zur Regelbesteuerung zu wechseln
    Nein, im übernächsten Jahr bist du dann sowieso automatisch regelbesteuert. Wenn du aber jetzt schon absehen kannst, dass du nächstes Jahr mehr als 50.000 Euro Umsatz machst, fällt die KU-Regelung flach.

    Und was passiert wenn ich die KU in Anspruch nehme und schon dieses Jahr über die 17.500 Euro komme? Große Nachzahlung?
    Nein, nächstes Jahr regelbesteuert.

    7.5 - Steuerbefreiung
    Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. §4 UStG ausgeführt:

    Muss ich hier ja oder nein ankreuzen?
    Schau dir doch bitte mal §4 UStG an, dann klärt sich das von ganz alleine.
    Einfach bei Google eingeben.

    7.6 - Steuersatz
    Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UStG unterliegen:

    Auch hier weiß ich nicht ob ja oder nein.
    Guck dir § 12 Abs. 2 UStG halt mal an.

    7.9 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Brauche ich nicht, oder?
    Nein.

    copy

    P.S.: Wir haben hier eine ganz tolle, funktionierende Forensuche ...

  3. #3
    TP-Junior janeiro_82 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2010
    Beiträge
    5
    Kommt darauf an, wie regelmäßig du da bist und behandelst.
    Naja sagen wir einmal pro Woche...
    Wie sieht das denn dann mit Patienten aus die ich zu Hause besuche? Das kann ja dann auch für eine gewisse Zeit regelmäßig sein..

    Ja. (Aber ich habe den Eindruck, dass du nicht wirklich weisst, was die USt ist):
    Da irrst du dich

    Aus dem Umsatz. Deshalb heisst sie auch so.
    Das weiß ich auch. Mir gings nur darum ob ich pauschal bezahlen muss oder ob es jeden Monat neu berechnet wird (Ja, aus dem Umsatz natürlich.). Aber das hast du mir ja beantwortet.

    Wie weit?
    Also über 50.000 Euro wohl nicht.


    P.S.: Wir haben hier eine ganz tolle, funktionierende Forensuche ...
    Na da hab ich auch schon gesucht, meine Stichwörter kamen zwar drin vor aber meine Fragen hab ich so nicht gefunden.

    Danke du hast mir sehr geholfen Den Rest macht google und der Beitrag den du mir geschickt hast

  4. #4
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.228
    Zitat Zitat von janeiro_82 Beitrag anzeigen
    Naja sagen wir einmal pro Woche...
    Wie sieht das denn dann mit Patienten aus die ich zu Hause besuche? Das kann ja dann auch für eine gewisse Zeit regelmäßig sein..
    Das Finanzamt kann das dann als regelmäßige Betriebsstätte betrachten, was in erster Linie bedeutet, dass du Fahrtkosten dorthin nur geltend machen kannst, wie ein Arbeitnehmer - einfache Fahrtstrecke.

    Da irrst du dich
    Naja, wenn jemand fragt, wie die USt berechnet wird und ob die jeden Monat gleich ist ...

    copy

  5. #5
    TP-Junior janeiro_82 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2010
    Beiträge
    5
    Die Umsatzssteuer errechnet sich aus dem Umsatz. Kann doch sein, das man erstmal pauschal veranschlagt wird und am Ende des Jahres was zurückbekommt oder nachzahlen muss. Wie beim Gas z.B.

    Nix für ungut.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von seppi82 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 27.01.2010, 23:31
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von Fischersen im Forum Recht & Co
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.07.2007, 15:07
  3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von akrap im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.07.2007, 11:27
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von west im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 15.06.2007, 18:58
  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    Von NexusHexus im Forum Recht & Co
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 08.08.2004, 00:21

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51