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Thema: Zwei Einzelunternehmen - keine GbR

  1. #1
    TP-Newbie hte_2010 macht alles soweit korrekt
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    Zwei Einzelunternehmen - keine GbR

    Hallo Zusammen,
    ich und ein Freund haben jeder ein Kleinstunternehmen angemeldet, wir würden aber gerne zusammen arbeiten. Wir haben beide die selbe beratende Tätigkeit, würden gerne gemeinsam Werbung machen (unter einem gemeinsamen Namen)und eine gemeinsame HP nutzen.
    Wir möchten uns die Kunden untereinander aufteilen (je nach dem wie wir Zeit haben und je nach Kunde) und jeder arbeitet dann beim Kunden auf eigene Rechnung.
    Geht das als zwei Einzelunternehmer überhaupt, oder sind wir automatisch eine GbR?
    Wir wollen einfach weiterhin flexibel sein und jeder möchte weiterhin seine eigene Steuer, etc. machen.
    Wär super, wenn uns jemand helfen könnte.

  2. #2
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    Zitat Zitat von hte_2010 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,
    ich und ein Freund haben jeder ein Kleinstunternehmen angemeldet,
    Eher nicht. Es gibt keine "Kleinstunternehmen". Vmtl. habt Ihr beide ein Gewerbe angemeldet und macht ggü. dem Finanzamt von der Kleinunternehmerregelung gebrauch, oder?

    wir würden aber gerne zusammen arbeiten. Wir haben beide die selbe beratende Tätigkeit, würden gerne gemeinsam Werbung machen (unter einem gemeinsamen Namen)und eine gemeinsame HP nutzen.
    Wir möchten uns die Kunden untereinander aufteilen (je nach dem wie wir Zeit haben und je nach Kunde) und jeder arbeitet dann beim Kunden auf eigene Rechnung.
    Geht das als zwei Einzelunternehmer überhaupt, oder sind wir automatisch eine GbR?
    Ja.

    Wir wollen einfach weiterhin flexibel sein und jeder möchte weiterhin seine eigene Steuer, etc. machen.
    Ersteres könnt Ihr ja und letzteres müsst ihr sowieso. Und zusätzlich eine Steuererklärung für die GbR.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie hte_2010 macht alles soweit korrekt
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    Also falsch.... wir haben uns beide einen Gewerbeschein für 40 Euro geholt...

    Geht das als zwei Einzelunternehmer überhaupt, oder sind wir automatisch eine GbR?
    Ja.
    Also es geht mit weiterhin 2 Einzelunternehmen?
    Es geht hierbei um max. 200 Euro pro Person. Und auch erst mal nur um ein halbes Jahr. Müssen wir hierzu eine GbR gründen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von hte_2010 Beitrag anzeigen
    Also falsch.... wir haben uns beide einen Gewerbeschein für 40 Euro geholt...
    Ja, braucht Ihr ja auch. Was "falsch"? Habt Ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon ausgefüllt?

    Also es geht mit weiterhin 2 Einzelunternehmen?
    Nein, nicht was Ihr vorhabt.

    Es geht hierbei um max. 200 Euro pro Person. Und auch erst mal nur um ein halbes Jahr. Müssen wir hierzu eine GbR gründen?
    Ich schrieb es schon. Wenn Ihr in der beschriebenen Weise zusammenarbeiten wollt - also gemeinsamer Auftritt nach außen usw. - seid Ihr automatisch eine GbR.

    copy

  5. #5
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ich schrieb es schon. Wenn Ihr in der beschriebenen Weise zusammenarbeiten wollt - also gemeinsamer Auftritt nach außen usw. - seid Ihr automatisch eine GbR.

    copy
    Hallo,

    nicht unbedingt. Es gibt durchaus Formen der Zusammenarbeit ohne eigene GbR. Nach außen muss nur immer deutlich werden, dass es sich um zwei (oder mehr) getrennte Unternehmen handelt die kooperieren. Ein vernünftiger Kooperationsvertrag muss als Grundlage erstellt werden. Das haben wir jahrelang so gemacht.
    Es hat aber auch ein paar Nachteile. Z.Bsp. Gemeinsame Aktionen müssen immer komplett von einem bezahlt und dann anteilig dem zweiten berechnet werden. (Evtl. inkl. Ust) Oder man vereinbart vorher wer für welche Kosten zuständig ist, das ist aber wenig flexibel.
    Auf Werbematerial, Internet etc. müssen immer beide Namen und Anschriften.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nicht unbedingt. Es gibt durchaus Formen der Zusammenarbeit ohne eigene GbR. Nach außen muss nur immer deutlich werden, dass es sich um zwei (oder mehr) getrennte Unternehmen handelt die kooperieren. (...)
    Auf Werbematerial, Internet etc. müssen immer beide Namen und Anschriften.
    Yep, aber genau das wollen die beiden ja nicht:

    "(...) würden gerne gemeinsam Werbung machen (unter einem gemeinsamen Namen)und eine gemeinsame HP nutzen.(...)"

    copy

  7. #7
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    hmmm... Tut mir leid, dass ich so dumm frage.
    In wie weit müssten wir es trennen, wenn wir nicht als GbR gelten wollen?

    Wenn wir beide unter eigenem Beraternamen tätig sind uns aber unter der HP zB. XXBeratung München nennen, und bei der Werbung etc. kennzeichnen dass zB. der eine für den Bereich Süd, der andere für den Bereich Nord zuständig ist? Würde das ausreichen?
    Wie gesagt jeder hat seine eigenen Kunden. Wir verstehen uns gut und wollen nicht "gegeneinander" arbeiten. Das ist eigentlich der Grund weshalb wir uns zusammentun wollten.
    Wir möchten aber keine GbR gründen, da wir uns, sollte es nicht funktionieren jederzeit trennen wollen und auch, für das was wir im Endeffekt monatlich dazuverdienen einen so geringen Aufwand wie möglich betreiben wollen. Wie gesagt es handelt sich um 100 - 200 euro für jeden pro Monat.

  8. #8
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    copy & frangulus haben beide Recht und liegen doch falsch:

    Man kann durchaus eine "Bürogemeinschaft xy" gründen, so dass man gemeinsam Werbung machen kann, gemeinsam Büroräume mietet etc. Dann behält jeder Beteiligte _sein_ Einzelunternehmen und hat seine eigene wirtschaftliche Eigenständigkeit.

    Nur stellt das gemeinsame Werben etc. wiederum eine eigene Gbr dar. Der Geschäftszweck ist einfach nur enger, als der TO und copy ausformuliert haben.

    Ob eine so künstliche Aufspaltung bei den Beträgen Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Sucht euch ne vernünftige Gründungsberatung...

  9. #9
    TP-Insider Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Frangulus ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    In wie weit müssten wir es trennen, wenn wir nicht als GbR gelten wollen?
    Das ist so einfach nicht zu beantworten. Auf jeden Fall muss immer ersichtlich sein, dass es sich um zwei getrennte handelt. Wie dies in Eurem individuellen Fall aussehen muss kann ich nicht beurteilen. Ihr könnt aber auf keinem Fall gemeinsame Rechnungen empfangen oder ausstellen. Das kann zu Komplikationen führen.

    Wir möchten aber keine GbR gründen, da wir uns, sollte es nicht funktionieren jederzeit trennen wollen und auch,
    Auch eine GbR kann jederzeit aufgelöst werden. Wie schon geschrieben, eine lose Kooperation hat Vor- und Nachteile. Er Empfehlung von fitheach
    Sucht euch ne vernünftige Gründungsberatung...
    kann ich nur zustimmen. Das hatten wir vorher auch gemacht.

  10. #10
    TP-Junior ayRiko macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Man kann durchaus eine "Bürogemeinschaft xy" gründen, so dass man gemeinsam Werbung machen kann, gemeinsam Büroräume mietet etc. Dann behält jeder Beteiligte _sein_ Einzelunternehmen und hat seine eigene wirtschaftliche Eigenständigkeit.

    Nur stellt das gemeinsame Werben etc. wiederum eine eigene Gbr dar. Der Geschäftszweck ist einfach nur enger, als der TO und copy ausformuliert haben.
    Hmm... folgender Gedanke, rein aus Interesse: Wäre eine zusätzliche GbR, die nur Werbung und Internetauftritt verwaltet, denn überhaupt gewerblich? (Wenn nicht, ginge der Gründungsaufwand ja wohl gegen null...)

  11. #11
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    das wäre evtl. gestaltbar, wobei dann keine "werbende Tätigkeit" iSd. Gewerbe stattfinden dürfte.

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