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Thema: Gewerbeanmeldung erforderlich?

  1. #1
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Gewerbeanmeldung erforderlich?

    Hallo,
    ich bin hauptberuflich umsatzsteuerbefreiter Freiberufler (psych. Heilpraktiker) und möchte nun mein Buch verkaufen. Ich bin Autor und Selbstverleger dieses Buches, weitere Bücher sind nicht geplant, ausschließen will ich es aber nicht. Ich werde eine best. Menge drucken lassen und dann eben stückweise das Buch verkaufen.

    Ich erwarte keine größeren Umsätze, werde halt hauptsächlich über meine Websites das Buch anbieten. Allerdings durchaus über längere Zeit - solange ich meinen Hauptberuf ausübe und die Sites existieren.

    Eine "Gewinnerzielungsabsich auf Dauer" ist damit gegeben. Ich frage mich aber, ob der Verkauf bei niedrigen Umsätzen unter die primäre, ebenfalls freiberufliche Tätigkeit als Autor fällt. Ich hatte mal irgendwo etwas in der Richtung gelesen, ich wäre dann also in erster Linie Autor, der nachrangig gewerblich verkauft und steuerlich daher nach wie vor Freiberufler. Ist dem so und wenn ja, brauche ich dann - vorerst - eine Gewerbeanmeldung? Wäre ich dann überhaupt Kleinunternehmer oder noch nicht mal das?
    Grüße,

    Autor33

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    Eine "Gewinnerzielungsabsich auf Dauer" ist damit gegeben. Ich frage mich aber, ob der Verkauf bei niedrigen Umsätzen unter die primäre, ebenfalls freiberufliche Tätigkeit als Autor fällt. Ich hatte mal irgendwo etwas in der Richtung gelesen, ich wäre dann also in erster Linie Autor, der nachrangig gewerblich verkauft und steuerlich daher nach wie vor Freiberufler.
    Selbstverlag ist - in Grenzen - kein Gewerbe, eine rechtssichere Auskunft bekommst du aber allenfalls vom Finanzamt. Verkauf über das Web ist IIRC in der Rechtsprechung noch nicht berücksichtigt.

    http://www.mediafon.net/meldung_voll...ae5b089&lang=1

    Ist dem so und wenn ja, brauche ich dann - vorerst - eine Gewerbeanmeldung? Wäre ich dann überhaupt Kleinunternehmer oder noch nicht mal das?
    Was heisst "noch nicht mal das"? KU ist, wer von der KU-Regelung gebrauch macht (und das auch kann), bitte mal die FAQ lesen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Ich würde von der KU-Regelung insofern Gebrauch machen, als ich auf Rechnungen keine USt ausweise und keine USt-Erklärung ausfülle (genauer gesagt, meine Befreiung dort ankreuze).

    Hätte das Einfluss auf die Gewerbeanmeldung, die ja ansonsten gemäß dem Link wohl überflüssig ist? Ist der Begriff des KU zwingend und ausschließlich an Gewerbe gebunden oder kann man auch freiberuflicher KU sein?
    Grüße,

    Autor33

  4. #4
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    Ich würde von der KU-Regelung insofern Gebrauch machen, als ich auf Rechnungen keine USt ausweise und keine USt-Erklärung ausfülle (genauer gesagt, meine Befreiung dort ankreuze).
    Du kannst da keine "Befreiung" ankreuzen - die KU-Regelung ist keine USt-Befreiung. Du bezahlst die USt wie jeder andere auch, verzichtest nur ggü. deinen Kunden auf den Ausweis (und die Folgen wie Anmeldung, Abführung, Vorsteuerabzug).

    Hätte das Einfluss auf die Gewerbeanmeldung, die ja ansonsten gemäß dem Link wohl überflüssig ist? Ist der Begriff des KU zwingend und ausschließlich an Gewerbe gebunden oder kann man auch freiberuflicher KU sein?
    Die KU-Regelung ist völlig unabhängig von Gewerbe oder Freiberuf und ausschließlich umsatzsteuerlich relevant.

    copy

  5. #5
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    o.k., "Befreiung" von den Folgen.

    Wenn ich das alles zusammenfasse, dann bin ich

    -hauptberuflich USt-befreiter Freiberufler --> Anl. S der ESt-Erkl. mit EÜR, Befreiungstatbestand in USt-Erklärung ankreuzen (alles wie gehabt)

    -nebenberuflich Autor und nachrangiger Selbstverleger als freiberuflicher Kleinunternehmer --> keine Gewerbeanmeldung, keine USt-Erfassung durch das FA ("Befreiung von den Folgen"); KU in USt-Erkl. ankreuzen; Anl. G der ESt-Erkl. mit EÜR

    Soweit richtig?

    Die eigene EÜR für die Tätigkeit als Autor/KU ist vermutlich zwingend, weil sie nichts mit meiner hauptberuflichen Tätigkeit als psych. Heilpraktiker zu tun hat, auch wenn beides freiberuflich ist und ohne USt-Erkläung abläuft?
    Grüße,

    Autor33

  6. #6
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das alles zusammenfasse, dann bin ich

    -hauptberuflich USt-befreiter Freiberufler
    Wie gesagt, es gibt keine "UST-Befreiung" ...

    --> Anl. S der ESt-Erkl. mit EÜR, Befreiungstatbestand in USt-Erklärung ankreuzen (alles wie gehabt)
    ... es gibt folglich auch keinen "Befreiungstatbestand", den du irgendwo ankreuzen könntest ...

    -nebenberuflich Autor und nachrangiger Selbstverleger als freiberuflicher Kleinunternehmer --> keine Gewerbeanmeldung, keine USt-Erfassung durch das FA ("Befreiung von den Folgen"); KU in USt-Erkl. ankreuzen
    ... du kannst auch in der USt-Erklärung nirgends "KU ankreuzen" ...

    ; Anl. G der ESt-Erkl. mit EÜR
    ... und Anlage "G" ist für Gewerbe, wieso willst du die ausfüllen?

    Soweit richtig?
    "... eine rechtssichere Auskunft bekommst du aber allenfalls vom Finanzamt."

    Sprich mit denen, die beissen nicht. Das ist 1000 mal sinnvoller, als sich hier irgendwas zusammenzureimen, was hinten und vorne nicht stimmt.

    (...), auch wenn beides freiberuflich ist und ohne USt-Erkläung abläuft?
    Eine USt-Erklärung musst du immer abgeben, im Zweifel eben mit den Werten Null.

    copy
    Geändert von copy (18.02.2010 um 10:03 Uhr)

  7. #7
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    O.K., ich probiere es noch ein Mal, bevor ich mich an meinen eher unfreundlichen Sachbearbeiter wage:

    In der Anlage UR habe ich unter Nr. 45 für 2008 meinen Umsatz eingetragen und da steht "SteuerFREIE Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG". Das meine ich mit Befreiung. Bitte habe Verständnis dafür, dass ich als Laie zwischen befreit und frei sprachlich keinen Unterschied mache.

    In der USt-Erkl. unter Nr. 22 ist der Umsatz als KU anzugeben. Dort würde ich zukünftig das Einkommen als Autor/Selbstverleger eintragen. Das meinte ich mit "KU ankreuzen" (mit den Folgen für USt).

    Stimmt, Anl. G ist falsch, da habe ich mich vertan. Ist ja genau wie mein Hauptberuf eine freiberufliche Selbständigkeit und eben gerde kein Gewerbe, wie anfangs festgestellt. Also wiederum Anl. S. Da stellt sich nun die FRage, ob beide Einkünfte gemeinsam in einer Überschussrechnung zusammenkommen und in einer Anl. S ausgewiesen werden oder ob beides getrennt läuft, also zwei Anlagen S und zwei Überschussrechnungen.
    Grüße,

    Autor33

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    O.K., ich probiere es noch ein Mal, bevor ich mich an meinen eher unfreundlichen Sachbearbeiter wage:
    Guck' mal da:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...versp-tet.html

    Da ist dein Beitrag heute mittag gelandet.

    copy

  9. #9
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    Hatte mich schon gewundert...

    Ungeachtet dessen: Verstehst du jetzt, was ich meinte und wie ist das mit der einen oder zwei Anlagen/EÜRs?
    Grüße,

    Autor33

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