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Thema: Freiberufliche Tätigkeit verspätet dem Finanzamt melden...

  1. #1
    TP-Newbie twistedhead macht alles soweit korrekt
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    Freiberufliche Tätigkeit verspätet dem Finanzamt melden...

    Hallo miteinander,

    ich bin neu hier in eurem Forum und muss direkt mal eine Frage loswerden, die mir etwas unter den Nägeln brennt.

    Hintergrund:
    Ich bin Angestellt und habe 2009 angefangen nebenberuflich freiberuflich zu arbeiten. Als Angestellter habe ich 60k brutto und als Freiberufler 5k brutto 2009 verdient. Auf den Rechnungen habe ich meine "Angestellten"Steuernummer angegeben und keine Mehrwertsteuer "verlangt".

    Problem:
    Ich habe mich 2009 nicht binnen Monatsfrist beim Finanzamt gemeldet um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass alles mit meiner Steuererklärung für 2009 geklärt wird, aber dem ist wohl nicht so.

    Frage:
    Was kommt auf mich zu, was muss ich machen? Habe etwas Scheu davor das Finanzamt (macht man das per Tel, Mail oder Brief?) zu kontaktieren, deswegen frage ich hier mal nach...

    Danke für Eure Ratschläge

    Twisted

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von twistedhead Beitrag anzeigen
    Hintergrund:
    Ich bin Angestellt und habe 2009 angefangen nebenberuflich freiberuflich zu arbeiten.
    Die Anerkennung als Freiberufler erfolgt durch das Finanzamt und das auch nicht einmal formal. Meinst du wirklich _freiberuflich_ oder eigentlich selbstständig?

    Frage:
    Was kommt auf mich zu, was muss ich machen? Habe etwas Scheu davor das Finanzamt (macht man das per Tel, Mail oder Brief?) zu kontaktieren,
    Genau das solltest du aber tun - am besten über den vierten Weg, den du nicht aufgeführt hast: Mach' einen Termin und geh' hin. Da arbeiten Menschen, keine Monster.

    Wenn du dein Einkommen ordentlich versteuerst, und du hast ja nicht vor, das zusätzliche Einkommen zu verschweigen, dürfte da überhaupt nichts auf dich zukommen.

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  3. #3
    TP-Junior Autor33 macht alles soweit korrekt
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    O.K., letzter Versuch, bevor ich mein Glück mit meinem wenig freundlichen Sachbearbeiter probiere, der mich nach zwei Sätzen unterbricht und meint, er sei nicht mein Steuerberater:

    Zur USt-Befreiung:
    In der Anlage UR habe ich für 2008 unter der Nummer 45 meine Umsätze eingetragen und da steht "steuerFREIE Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG". Das meine ich mit Befreiung. Bitte verstehe, dass ich als Laie zwischen "frei" und "befreit" keinen Unterschied erkenne.

    In der USt-Erkl. unter Nr. 22ff geht es um die "Angaben zur Besteuerung als KU". Das meine ich mit "KU ankreuzen" - o.k., es ist kein Ankreuzen, sondern Zahlen eintragen (Umsatz). Da würde ich zukünftig die Einnahmen als Autor/Selbstverleger eintragen.

    Mit der Anlage G für den Autor/Selbstverleger hast du REcht, da habe ich mich vertan, es ist erneut die Anlage S, genau wie für den Hauptberuf. Und da stellt sich halt dann die Frage, ob und wo die beiden freiberuflichen Einkünfte (Psych. HP, Autor) in EINE Anl. S kommen oder getrennt in zwei Anlagen S. Und genauso die Überschussrechnung: getrennt oder zusammen?
    Grüße,

    Autor33

  4. #4
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    Du schreibst im falschen Faden.

    Zitat Zitat von Autor33 Beitrag anzeigen
    O.K., letzter Versuch, bevor ich mein Glück mit meinem wenig freundlichen Sachbearbeiter probiere, der mich nach zwei Sätzen unterbricht und meint, er sei nicht mein Steuerberater:
    Ganz unrecht hat er damit nicht ...

    Zur USt-Befreiung:
    In der Anlage UR habe ich für 2008 unter der Nummer 45 meine Umsätze eingetragen und da steht "steuerFREIE Umsätze nach § 4 Nr. 14 UStG". Das meine ich mit Befreiung. Bitte verstehe, dass ich als Laie zwischen "frei" und "befreit" keinen Unterschied erkenne.
    Ja nun, dann musst du als "Laie" dich eben so weit in die Materie einarbeiten, wie sie im Zusammenhang mit deinen Tätigkeiten relevant ist - das machen wir hier alle auch.

    Das gehört eben zu einer Selbstständigkeit dazu. Wenn man das nicht will oder kann, muss man sich die Leistung halt extern einkaufen - in Form eines Steuerberaters. (Wobei sich auch dann ein Mindestmaß an Wissen empfiehlt, um zu verstehen, was der da macht und abrechnet.)

    Es gibt eben umsatzsteuerfreie Tätigkeiten, zum Beispiel im medizinischen und therapeutischen Bereich. Du bist aber trotzdem nicht von der USt befreit, denn du musst sie weiterhin ganz normal zahlen, wenn du Leistungen in Anspruch nimmst oder Waren kaufst, die nicht umsatzsteuerfrei sind ....

    ... ob und wo die beiden freiberuflichen Einkünfte (Psych. HP, Autor) in EINE Anl. S kommen oder getrennt in zwei Anlagen S. Und genauso die Überschussrechnung: getrennt oder zusammen?
    Die Frage wird sich sinnvollerweise erst klären lassen, wenn du weisst, ob dein Bücherverkauf überhaupt als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird ... schreibst du denn Fachbücher aus deinem Bereich?

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  5. #5
    TP-Newbie twistedhead macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Meinst du wirklich _freiberuflich_ oder eigentlich selbstständig?

    Genau das solltest du aber tun - am besten über den vierten Weg, den du nicht aufgeführt hast: Mach' einen Termin und geh' hin. Da arbeiten Menschen, keine Monster.

    Wenn du dein Einkommen ordentlich versteuerst, und du hast ja nicht vor, das zusätzliche Einkommen zu verschweigen, dürfte da überhaupt nichts auf dich zukommen.
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    Servus, danke für die Antwort, ich meine selbstständig, gehe aber davon aus, dass es freiberuflich ist.
    Natürlich will ich das ordentlich versteuern. Was würde denn passieren, wenn das Finanzamt erst mit meiner Steuererklärung auf meine zusätzliche selbständige Tätigkeit aufmerksam wird?

    Grüße und Danke

  6. #6
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    Zitat Zitat von twistedhead Beitrag anzeigen
    Was würde denn passieren, wenn das Finanzamt erst mit meiner Steuererklärung auf meine zusätzliche selbständige Tätigkeit aufmerksam wird?
    Wie ich schon schrieb, vermutlich gar nichts, aber darauf kann dir nur ein Hellseher eine Antwort geben. Du musst ja nicht bis dahin warten, bring es in Ordnung und fertig. Wenn es sich um keine freiberufliche Tätigkeit handelt, sondern um eine gewerbliche, steht eine Ordnungswidrigkeit im Raum (weil du kein Gewerbe angemeldet hast). Auch da bringt abwarten aber gar nichts. Kläre das, jetzt.

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  7. #7
    TP-Newbie twistedhead macht alles soweit korrekt
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    Hallo, ich bin es noch einmal,

    ich bin gerade dabei mich auf meinen Finanzamtbesuch vorzubereiten, in München ist das ja schon alles etwas größer... Habe alles nochmal nieder geschrieben um meine Fragen wohl sortiert zu äußern.

    Unter http://www.ratgeber-e-lancer.de/0304.html habe ich jetzt folgenden Abschnitt gefunden:

    Leider verdienen nur wenige Selbstständige vom ersten Tag an genug zum Leben. Wer den Übergang in die Selbstständigkeit "fließend" gestalten, also erste Aufträge bereits neben dem Studium, einer Festanstellung oder während der Arbeitslosigkeit abwickeln kann, sollte diese Chance unbedingt nutzen. Eine bessere Möglichkeit, die selbstständige Arbeit relativ risikolos auszuprobieren und sich schon mal einen ersten Kundenstamm aufzubauen, ist kaum vorstellbar.

    Solange es sich dabei nur um einzelne Aufträge handelt, genügt es, die entsprechenden Einkünfte dem Finanzamt in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu melden. Wird aus den Hobby-Aufträgen eine Tätigkeit, die dauerhaft aufs Geldverdienen ausgerichtet ist, so sind alle vorn beschriebenen Formalitäten einzuhalten. Auch Schülerinnen müssen eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit also beim Ordnungsamt anmelden.


    Trifft dies nicht auf mich zu?

    Grüße und Danke

  8. #8
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    Du meinst bei 5k zusätzlich verdient geht das mal so als "Hobby" durch und du kannst es so wie bisher laufen lassen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von twistedhead Beitrag anzeigen
    Solange es sich dabei nur um einzelne Aufträge handelt, genügt es, die entsprechenden Einkünfte dem Finanzamt in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu melden. Wird aus den Hobby-Aufträgen eine Tätigkeit, die dauerhaft aufs Geldverdienen ausgerichtet ist, so sind alle vorn beschriebenen Formalitäten einzuhalten. Auch Schülerinnen müssen eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit also beim Ordnungsamt anmelden.[/I]

    Trifft dies nicht auf mich zu?
    Du hast es doch bisher genau so gemacht ... Meine Güte, jetzt melde es halt an, wo ist denn das Problem?

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