Nicht so kompliziert, eingetragener Name + Rechtsform reicht.
Im nächsten Feld dann Ort des Registergerichts und unter welcher Nummer dort eingetragen.
Hi,
eine kleine Frage (FA/Bürgerbüro erst wieder am Montag offen): Um ein im HR eingetragenes Gewerbe beim Finanzamt sowie beim Gewerbeamt anzumelden, benötigt man ja jeweils einen Handelsregisterauszug.
Die Frage: Was für ein Auszug genau wird benötigt? Das steht nirgendwo dabei, überall heißt es nur "Handelsregisterauszug". Es gibt ja die Möglichkeit, online auf handelsregister.de entsprechende Unterlagen abzurufen. Ist es genug, das auszudrucken? Oder muss man erst zum Registergericht und dort einen amtlichen Ausdruck (d.h. beglaubigt) anfordern?
Danke!![]()
Nicht so kompliziert, eingetragener Name + Rechtsform reicht.
Im nächsten Feld dann Ort des Registergerichts und unter welcher Nummer dort eingetragen.
»Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
-Albert E.
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