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Thema: Gewerbe für gelegentliche Tätigkeit?

  1. #1
    TP-Member |HB| macht alles soweit korrekt
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    Gewerbe für gelegentliche Tätigkeit?

    Hallo,
    nachdem mir das FA mit Hinweis auf Steuerberater die Frage nicht beantworten will stelle ich sie mal hier:
    Ein Bekannter fragte mich, ob ich ihm bei 1-2 kleinen Projekten für seine Firmenhomepage helfen kann. Im Idealfall hätte er für meinen Aufwand 1-2 Rechnungen. Muss ich hierzu extra ein Gewerbe anmelden oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
    Die Projekte sind zeitlich begrenzt und ich habe eigentlich nicht vor dies generell als Dienstleistung anzubieten, da ich hauptberuflich genug zu tun habe
    Danke schonmal für eure Hinweise.

  2. #2
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    Zitat Zitat von |HB| Beitrag anzeigen
    Danke schonmal für eure Hinweise.
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...b-projekt.html

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  3. #3
    TP-Member |HB| macht alles soweit korrekt
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    Ok, danke.
    Wenn ich es also richtig verstanden habe darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben, darf aber keine Umsatzsteuer verlangen.
    Das hierdurch erzielte Einkommen gebe ich dann am Ende des Jahres bei meiner Jahressteuererklärung einfach mit an (weiss zufällig gerade jemand wo da?).

    Gibt es eine Grenze (Betrag/Anzahl Rechnungen) bei der dies kritisch werden könnte?
    Danke und Gruß

  4. #4
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    Fällt unter den Begriff "Leistungseinkünfte" --> LESEN: § 22 Nr. 3 EStG
    Insbesondere Satz 2

    Einzutragen in Anlage SO Zeile 7 bis 13

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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