Tag zusammen,
dank eurem Forum hier konnte ich schon so manche Hürde in diesem Formular (Steuerliche Erfassung zur (...) freiberuflichen (...) Arbeit) überwinden, aber an 2 Stellen hackt es dann doch...
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Punkt 1:
1.4 Bankeinzug. An sich ganz logisch, wird aber danach noch gefragt
"Möchten Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen"? Ja, Nein
Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung ist beigefügt.
Ich füll das Dokument gerade online aus (https://www.formulare-bfinv.de/), ich kann zwar auf der letzten Seite unter Anlagen einen Haken setzen, es erscheint aber das dazu gehörige Formular nicht, weder kann ich es sonst auf der Seite finden.
Wenn ich das jetzt frei lasse, schreiben die mich dann jedesmal an, sollte eine Steuererstattung anstehen oder welche Auswirkungen hat das dann?
'Punkt 2:
7.5 / 7.6
Dazu muss ich sagen, ich will mich als Journalist freiberuflich selbstständig machen. Die Kleinunternehmen-Regelung wollte ich nutzen, d.h. keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
Hebt das dann somit die beiden Fragen nach Steuersatz und Steuerbefreiung nicht auf?
Eigentlich sollte ich ja ermäßigten Steuersatz wegen publizistisch/künstlerischer Tätigkeit haben, wenn ich das richtig gelesen habe.
Schon klar, hab ja vor das mit der Post abzuschicken. Als Anlage versteh ich halt nur noch einen zusätzlichen Wisch den ich ausfüllen und durchlesen muss. Wollt da etwas genauer reinlesen, denn will eigentlich nicht, dass die einfach so etwas abbuchen könnten - Auch wenns hier um Steuererstattungen geht
Jep, Ausfüllhilfe war das Erste was ich aufgemacht hab^^
Unverständlicherweise fehlen da aber genau die Erklärungen zu Zeile 128 + 129 (genau da wo die beiden Felder sind)
Wenn du das eh nicht willst dann nimm nein, und für ja muss man meines Wissens nach noch eine zusätzliche Erklärung unterschreiben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich glaube copy meint nicht die Ausfüllhilfe, sondern was genau im Fragebogen steht...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
So und jetzt guckst du dir einfach mal an, was in den beiden benannten Paragraphen des UStG eigentlich steht - und dann beantwortet sich deine Frage auch von selbst.
copy
P.S.: Ich kann es mir nicht verkneifen: Meinst du nicht, dass jemand, der als "Journalist" tätig sein will, in der Lage sein sollte, sich derart simple Zusammenhänge selbst zu erarbeiten? Hoffentlich ist das nicht symptomatisch für den Zustand des Journalismus in diesem Land ...
Ja so weit war ich dann auch schon (deshalb ja auch die Anmerkung "Eigentlich sollte ich ja ermäßigten Steuersatz wegen publizistisch/künstlerischer Tätigkeit haben, wenn ich das richtig gelesen habe. ")
§12 Abs 2 Nr. 7c
Aber deswegen auch die Frage ob es die beiden Felder nicht aufhebt. Als Kleinunternehmer muss ich ja dann eigentlich keine MwSt. auf Rechnung ausstellen.
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